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Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 08. November 2014 15:06

Liebe Foristinnen und Foristen,

es kommt möglicherweise Bewegung in die Sache. Mehrere "Honorarlehrkräfte" an Goethe-Instituten in Deutschland haben Post von der Rentenversicherung erhalten. Diese hat im Rahmen einer Betriebsprüfung am Goethe-Institut festgestellt, dass die vermeintlich selbständigen Lehrkräfte in Wahrheit Arbeitnehmer sind, es liegt also möglicherweise Scheinselbständigkeit vor. Nun werden von allen Beteiligten (auch vom GI) weitere Angaben gefordert, um das Ganze abschließend festzustellen.

Mir ist in diesem Zusammenhang die Aussage eines Institutsleiters bekannt: Er äußerte gegenüber den Honorarlehrkräften, sie sollten sich bloß keine Hoffnungen auf eine Festanstellung machen. Wird man am GI versuchen, Tatsachen zu vertuschen?

Wie das Ganze ausgeht, bleibt noch abzuwarten, es ist aber schon mal so, dass das Goethe-Institut beträchtlichen Gegenwind bekommt.

Da ich bereits vor knapp zwei Jahren Strafanzeige gegen das Goethe-Institut beim Zoll erstattet habe, habe ich o.g. Schreiben der Rentenversicherung - mit Schwärzung des Namens - auch an den Zoll weitergeleitet, in der Hoffnung, dass das GI mal ganz genau unter die Lupe genommen wird. Möglicherweise hat das auch für die Verantwortlichen (Instituts- und/oder Abteilunsgleiter) strafrechtliche Konsequenzen.

Falls sich weitere Betroffene bei der Zollverwaltung in München melden möchten: Das Aktenzeichen lautet

7600 - P 3821/13 - E209

Wer Fragen hat, darf sich gerne an mich wenden, auch telefonisch: 0551 4886257


Liebe Grüße und schönes Rest-WE!


Benjamin Kühn

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 14. November 2014 14:08

Das ist ja echt eine interessante Information!

Es bleibt zu hoffen, dass die Aktion erfolgreich ist und dass diese Machenschaften endlich bestraft werden.
Das kann Konsequenzen für den ganzen DaF-Bereich haben, denn wahrscheinlich sind dann auch die Volkshochschulen betroffen.

Eine Festanstellung alleine löst jedoch nicht die Probleme. Allerdings ist dies beim GI nicht ganz so gravierend, denn es gibt ja einige wenige Festangestellte. Deren Gehaltsstruktur kann man ja für die Berechnung zugrunde legen.

Ganz schlecht würde es natürlich aussehen, wenn man das niedrige Honorar nimmt. Dann kommt man schnell in einen Bereich, der kaum über dem Mindestlohn liegt. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, da man dann die Festangestellten von heute bevorzugen würde.

Es bleibt aber spannend!

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 14. November 2014 19:14

Hallo Joseph Roth,

wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird, dann wird das ausgezahlte Honorar alks Nettolohn gerechnet. D.h., der Auftraggeber (GI) darf Lohnsteuer und alle Sozialversicherungsbeiträge (AG und AN-Anteil) nachzahlen. Könnte für das GI die Insolvenz bedeuten.

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 17. November 2014 13:59

Würde denn die Entscheidung nur die in DE befindlichen GI betreffen oder gleich alle GI weltweit? Die Statusfeststellung geht ja von der deutschen Rentenversicherung aus.

Es gibt aber ähnliche Regelungen zur Scheinselbständigkeit in vielen Ländern. Gerade bei Ländern mit einem hohen sozialen Standard wie etwa Norwegen könnte ich mir vorstellen, dass Verstöße eigentlich streng geahndet werden.

Bei allen mir bekannten GI außerhalb DEs werden Honorarkräfte zu Bedingungen beschäftigt, die gegen Gesetze der jeweiligen Länder verstoßen. Wie die überall damit durchkommen, habe ich nie verstanden.

Wenn sich die Zustände ändern würden, könnten wir endlich auf einem angemessenen Niveau arbeiten und die besten Lehrkräfte würden nicht gezwungenermaßen das Weite suchen.

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 18. November 2014 10:06

Ich gehe mal davon aus, dass man das Goethe-Institut nicht pleite gehen lässt.

Wobei das natürlich auch eine interessante Frage wäre: was passiert, wenn eine Schule durch solche Nachzahlungen insolvent wird? Wie sieht dann die Gläubigerreihenfolge aus?

Falls es dort einen guten Betriebsrat gibt, müsste er im Grunde genommen jetzt schon die Geschäftsleitung zu Verhandlungen über einen Sozialplan aufrufen.
Der Betriebsrat vertritt momentan natürlich noch nicht die wahrscheinlich scheinselbständigen Mitarbeiter, allerdings wären ja durch die Nachzahlungen auch die Festangestellten betroffen, die bei einer Insolvenz ihren Arbeitsplatz verlieren würden.Ist die Geschäftsleitung zu solchen Verhandlungen nicht bereit, so muss das über das Arbeitsgericht erstritten werden.

Ich vermute aber, dass die kritischen Betriebsräte dort eher die Ausnahme sind und es erst zu Verhandlungen kommen würde, wenn es zu spät wäre.

Die sogenannten Honorarlehrer wären ja bei Feststellung der Scheinselbständigkeit erst einmal Angestellte des GI. Dann müsste das GI ihnen betriebsbedingt kündigen. Es wäre also sehr von Vorteil, wenn dann bereits ein Sozialplan existiert.

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 19. November 2014 15:20

Joseph Roth:"Die sogenannten Honorarlehrer wären ja bei Feststellung der Scheinselbständigkeit erst einmal Angestellte des GI. Dann müsste das GI ihnen betriebsbedingt kündigen."

Und die als Scheinselbstständige anerkannten Honorarlehrer_innen müssten dann unbedingt sofort Kündigungsschutzklage einlegen!

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 20. November 2014 18:52

Eine betriebsbedingte Kündigung wäre dann auch gar nicht so einfach, wie man hier nachlesen kann:[www.felser.de]

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 21. November 2014 13:31

Das Ganze beträfe nur die Goethe-Institute in Deutschland. Im Ausland sind die sortigen Behörden zuständig, bei Nicht-Entsandten gilt das Arbeistrecht des jeweiligen Landes.

Re: Goethe-Institut - Statusfeststellungsverfahren
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 21. November 2014 17:49

Benjamin Kühn schrieb:
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> Das Ganze beträfe nur die Goethe-Institute in
> Deutschland. Im Ausland sind die sortigen Behörden
> zuständig, bei Nicht-Entsandten gilt das
> Arbeistrecht des jeweiligen Landes.

Das hatte ich mir ja gedacht und ist auch logisch. Die Entsendeten wiederum sind ja in der Regel diejenigen, die noch am ehesten einen vernünftigen Arbeitsvertrag haben.

Aber ich kann immer noch nicht verstehen, wie es dem GI gelingen kann, in Ländern mit hohen Sozialstandards so schamlos gegen die Gesetze zu verstoßen, ohne dass dies Konsequenzen hat. Kann es sein, dass aus falsch verstandener Diplomatie hier beide Augen zugedrückt werden?

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