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3 Jahre zuvor
Bernd Ostersehlt
Wie ist der folgende Satz richtig auszulegen: "Der Vermieter verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 36 Monaten, gerechnet von dem Zeitpunkt an, an dem die aktuelle Mieterhöhung fällig wird, keine weitere Mieterhöhung vorzunehmen." Bedeutet die Formulierung "keine Mieterhöhung vorzunehmen", dass 36 Monate lang keine Mieterhöhung wirksam werden darf (d.h. sie darf am er
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