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Informiert Ihr im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung?
geschrieben von: lichtundheil ()
Datum: 22. Juni 2018 18:28

Hallo,

bisher habe ich mich innerlich noch geweigert, mich im Bereich von DaF und Freiberuflichkeit außerhalb der Datenschutzerklärung für meine Website zu befassen, aber da ich eventuell vielleicht etwas in Deutschland freiberuflich tätig sein muß (falls jemand eine gute bezahlte (also nicht zu lokalen Löhnen um die 600 Euro etc.) Stelle in Ecuador oder Peru oder vielleicht Argentinien wüßte, wäre ich offen...), stelle ich mir allmählich die Frage.

Hat irgendjemand von Euch schon im Kontakt mit Schülern oder Institutionen, für die Ihr innerhalb Europas freiwillig tätig werdet, im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung Konsequenzen gezogen, irgendwelche Genehmigungen eingeholt, Emailadressen und andere Daten zu verarbeiten, dies protokolliert etc.?

Gibt es da irgendwelche hilfreichen Hinweise von jemandem im Bereich DaF oder habt Ihr Tips für die Vorgehensweise?

Ich weiß nicht, wie begeistert Schüler oder Firmen, Institutionen, Schulen etc. wären, wenn man tatsächlich mit so etwas anfängt...

Vielen Dank gegebenenfalls im Voraus!

Re: Informiert Ihr im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung?
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 23. Juni 2018 10:49

Die neue Datenschutz-Richtlinie der EU ist für viele User sicher ein Vorteil und schafft eine gewisse Rechtssicherheit EU-weit.

Allerdings ist sie für jene Seitenbetreiber wohl weniger relevant, wenn diese keine Daten von den Besuchern sammelt oder verarbeitet. Vielleicht ist das ja auch in Ihrem Falle so. Wenn ja, brauchen Sie sich mit der Materie auch nicht weiter zu befassen.

Re: Informiert Ihr im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung?
geschrieben von: lichtundheil ()
Datum: 23. Juni 2018 15:26

Aber jeder Freiberufler wird doch Daten verarbeiten. Er stellt Rechnungen. Dazu verarbeitet er die Daten des Kunden. Diese Rechnungen werden jahrelang gespeichert.

Wer Onlineunterricht gibt, der verarbeitet die Skype- oder sonstige Videochatadressen des Schülers.

Für all das muß man sich doch eigentlich die Genehmigung dessen, dessen Daten man verarbeitet, einholen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.06.18 15:53.

Re: Informiert Ihr im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung?
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 24. Juni 2018 02:37

Ein konkretes Beispiel: Wenn ich mit jemand auf Skype verbunbden bin, so habe ich dessen Zustimmung zur Speicherung seiner Verbindungsdaten bereits. Niemand wird dort auf den eher absurden Gedanken kommen, sich Komtaktaufnahme und Datenspeicherung besonders genehmigen zu lassen.

Die Datenschutzverordnung der EU betrifft hingegen - zu Recht - z. B. notorische Datensammler wie Adressenhändler, die damit Geschäfte machen oder Meldebehörden, die die Daten gegen Gebühr an Dritte einfach weitergeben.

Re: Informiert Ihr im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung?
geschrieben von: lichtundheil ()
Datum: 25. Juni 2018 11:26

M. E. genügt das nicht, da man ja auch sagen muß, wie lange man Daten speichert, zu welchem Zweck, die Einwilligung muß protokolliert werden...

Die DSVGO betrifft ganz klar nicht nur die großen Datensammler, sondern jeden, der Daten sammelt bzw. verarbeitet, außer vielleicht er würde völlig privat handeln.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.06.18 11:27.

Re: Informiert Ihr im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung?
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 26. Juni 2018 11:37

Guten Morgen,

in Ihrem ursprünglichen Post hatten Sie um Input anderer Foristen zu Ihrem Thema gebeten. Meinen Input habe ich Ihnen gegeben, und wenn Sie dieser nicht zufriedenstellt, müssen Sie und ich damit leben.

Hier in diesem Forum kann Ihnen wohl keiner der Foristen eine befriedigende juristisch belastbare Auskunft geben. Die meisten von uns sind keine Juristen und dürfen auch keine Rechtsberatung durchführen. Erwarten Sie also bitte nicht zuviel.

Dies ist nicht der Ort, an dem kompetente Rechtsberatung geleistet werden kann. Ich empfehle Ihnen daher, sich diesbezüglich an einen kompetenten Rechtsanwalt für Internet-Recht zu wenden.

Re: Informiert Ihr im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung?
geschrieben von: lichtundheil ()
Datum: 26. Juni 2018 17:55

Ich kann schon damit leben, ich war nur nicht davon ausgegangen, daß die Anwendbarkeit auf freiberufliche Deutschlehrer in Frage gestellt würde. Um davor zu warnen, da in eine Falle zu laufen, wollte ich gern die Rechtslage betonen.

Ich hatte gehofft, jemand hätte sich schon in der Praxis damit auseinandergesetzt, aber anscheinend nicht. Danke auf jeden Fall für Ihre Beteiligung an der Diskussion.

Übrigens wäre es auch in Deutschland nicht verboten, allgemein über die Praxis in der Anwendung der DSVGO im DaF-Bereich zu diskutieren.

Natürlich ist es immer ratsam, sich an jemand Kompetenten zu wenden, vielen Dank für diesen Hinweis.

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