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erweiterter Infinitiv
geschrieben von: Maria T ()
Datum: 21. Februar 2005 11:35

Hallo!


Die deutsche Grammatik unterscheidet ein einfacher Infinitiv (Sie hat geplant zu lernen.) und ein erweiterter Infintiv (Sie hat geplant, fuer den Deutschtest zu lernen.)
In einem Grammatikbuch habe ich gelesen, ein erweiterter Infinitiv hat Glueltigkeit eines Nebensatzes (man kann den erwaehnten Saetz auch folgend schreiben : "Sie hat geplant, dass sie fuer den Deutschtest lernt.")
Meine Frage ist: hat auch ein einfacher Infinitiv die Gueltigkeit eines Nebensaetzes? (Kann man sagen? "Sie hat geplant, dass sie lernt.")

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Re: erweiterter Infinitiv
geschrieben von: Andrea ()
Datum: 21. Februar 2005 14:34

Hallo Maria,

Der erweiterte Infinitiv hat die Gültigkeit eines NebenSATZES ("...,für den Deutschtest zu lernen."), aber der einfache Infinitiv ("zu lernen") ist ja allein kein Satz bzw. kein durch ein Komma abgetrennter Satzteil, wie der erw. Inf. Die Tatsache, dass man einen Satz, der im einfachen Infinitiv steht, auch ähnlich der gezeigten Weise umformulieren kann, ist nicht gleichbedeutend damit, dass der einfache Infinitiv ebenfalls einem Nebensatz entspricht. Natürlich kann man trotzdem sagen "sie hat geplant, dass sie lernt", was aber nicht heisst, dass der einfache Infinitiv die Gültigkeit eines Nebensatzes hat.

Viele Grüsse,

Andrea

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Re: erweiterter Infinitiv
geschrieben von: Karsten Fink ()
Datum: 21. Februar 2005 20:37


Hallo,

für mich hat der Infinitiv eine bestimmte Bedeutung:

er ist dem Nomen sehr nah, wenn man ihn großschreibt.
Andererseits ist er ein Verb, das aber keine Person hat.

Schau dir doch mal die Modalverben an:

'Wir können über Grammatik reden.'

Das Wort "können" ist ein Modalverb, das Hauptverb, weil
die Person "wir" davon abhängig ist. Das Verb "reden" ist
im Infinitiv. Der Infinitiv ist vom Modalverb
abhängig. Doch Infinitiv und Modalverb haben
dasselbe Subjekt. Ganz einfach.

Dies kann man auch mit anderen Verben machen.
Wenn sich ein Verb mit einem Infinitiv verbindet,
so muss das Subjekt erschlossen werden, da im Infinitiv
selbst ja keine Person enthalten ist.

'Ich empfehle dir besseren Rat einzuholen.'

Auch hier muss das Subjekt erschlossen werden,
d.h. man muss das (versteckte) Subjekt des Infinitivs
ausfindig machen. Das ist für Muttersprachler
ganz einfach. Für Deutschlerner(innen) ist das
sehr schwer. In diesem Beispiel bist "du" es, der
sich besseren Rat einholt. "Ich" ist nur das Subjekt zu
"empfehlen".

Ich habe geplant zu lernen.
Ich habe geplant, dass ich lerne.

Das ist vom Sinn dasselbe nur nicht von der
Satzstruktur.

Ich habe geplant Deutsch zu lernen.
Ich habe geplant, dass ich Deutsch lerne.

Das ist vom Sinn dasselbe nur nicht von der
Satzstruktur.

Wie gesagt, der Infinitiv ist ein Verb ohne Subjekt,
du musst nur das zugehörige Subjekt finden.

Alles Gute

Karsten Fink










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Re: erweiterter Infinitiv
geschrieben von: Franziska ()
Datum: 21. Februar 2005 22:35

Nur so ganz nebenbei (und um wieder mein Lieblingsthema reinzudrücken):
den "erweiterten Infinitiv" gibts nach unserer aktuellen Rechtschreibung nicht mehr in dem Sinn, dass hier ein Nebensatz abgetrennt werden müsste. Man kann/sollte nur ein Komma setzen, wenn Missverständnisse zu vermeiden sind, sonst nicht.
Kleines Beispiel?
Er hatte Lust ihr das Motorrad zu zeigen.
Kein Komma.
Er versprach(,) nicht(,) das Motorrad zu zeigen.
Tja, ein Komma sollte hier schon rein.

Und noch für Maria T: der Infinitiv lässt sich manchmal mit "dass" ersetzen, aber nicht immer. Ob er erweitert ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Franziska

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Re: erweiterter Infinitiv
geschrieben von: Maria T ()
Datum: 22. Februar 2005 12:52

Danke fuer alle Antworten!

Viele Gruesse aus der Stadt am Donau.

Maria

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Re: erweiterter Infinitiv
geschrieben von: Werner Eckel ()
Datum: 16. September 2015 10:43

Hallo,
in Berlin höre ich immer wieder Redewendungen, die an einen (erweiterten) Infinitiv erinnern, was meiner Meinung aber grammatikalischer Unsinn ist:
Beispiele:
1. im Schrank habe ich noch einen alten Anzug zu hängen
2. auf meinem Schreibtisch habe ich mehrere Bücher zu liegen
3. in der Garage habe ich zwei Fahrräder zu stehen

Das "zu" kenne ich nicht nach meiner Sprachgewohnheit; das höre ich nur in Berlin! Selbst eine Berliner Deutschlehrerin meinte, das sei mit dem "zu" völlig korrekt. Ich glaube es nicht.

Wer kann mir das sprachwissenschaftlich erklären?

Beste Grüße
Werner Eckel

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Re: erweiterter Infinitiv
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 16. September 2015 11:20

Guten Tag Herr Eckel,

wir hatten hier vor Jahr und Tag schon einmal eine ähnliche Diskussion.

Allerdings hatten die Beispiele damals gerade kein "zu". Vielleicht hat irgendwer irgendwo eine Grammatik des Berlinerischen (zu) stehen?


Zitat
Canoo.Net

Die teilweise regionalsprachlich übliche Verwendung von zu gilt hier standardsprachlich als falsch:
NICHT: Sie hat viel Geld auf der Bank zu liegen.
NICHT: Er hat seine Mutter bei sich zu wohnen.




Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.09.15 11:25.

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