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Zahlungsaufschub ???
geschrieben von: adolfik ()
Datum: 28. Dezember 2005 09:09

wie heisst auf deutsch das Zahlungsziel, wenn die Rechnung erst nach bestimmter Zeit, nach Erhalt der Ware ausgeglichen wird. Es geht mir um eine allgemeine Formulierung. Ist das ZAHLUNGSAUFSCHUB.
Wenn ja, warum wird es in Zahlungsbedingungen nie eingesetzt.

Wie soll man das richtig auf deutsch sagen?



MfG

Adam

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Re: Zahlungsaufschub ???
geschrieben von: Kajjo ()
Datum: 28. Dezember 2005 10:39

Hallo Adam!
Begriffe in diesem Zusammenhang:
Unter "Fälligkeit" versteht man den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger vom Schuldner verlangen kann, seine Forderung (z.B. Rechnung) zu begleichen. Tut der Schuldner dies nicht, gerät er "in Verzug". Die Frist zwischen Rechnungsdatum und Fälligkeit nennt man "Zahlungsfrist". Üblich sind z.B. Formulierungen wie "Die Zahlungsfrist beträgt 25 Tage ab Rechnungsdatum." (oder auch "...nach Rechnungsdatum."). Dies dürfte der von Dir gesuchte Begriff sein ("Zahlungsfrist").
Grüße,
Kajjo




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Re: Zahlungsaufschub ???
geschrieben von: adolfik ()
Datum: 28. Dezember 2005 13:20

danke für Ihre Antwort.

Noch eine Frage. Wann gebraucht man den Begriff "Kauf auf Rechnung". Ist das 'ne Art vom Zahlungsaufschub?

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Re: Zahlungsaufschub ???
geschrieben von: Kajjo ()
Datum: 28. Dezember 2005 13:43

Hallo Adam,
"Kauf auf Rechnung" bezeichnet die Zahlungsart. Typischerweise stehen z.B. zur Auswahl "mit Kreditkarte" (credit/debit card), "per Nachnahme" (pay on delivery) oder "auf Rechnung" (invoice). Wenn man auf Rechnung kauft, dann erhält man das Produkt und eine Rechnung, die man innerhalb der Zahlungsfrist (siehe oben!) begleichen muß. In Deutschland geschieht dies dann meist mittels Überweisung auf das Konto des Händlers.

Den Begriff "Zahlungsaufschub" würde ich darauf NICHT anwenden. Dieser Begriff wird nur dann verwendet, wenn der Gläubiger dem Schuldner über die Fälligkeit und Zahlungsfrist hinaus einen Aufschub gewährt, d.h. dem Schuldner wird ausnahmsweise gestattet, das Geld erst später zu zahlen als eigentlich seine Pflicht wäre. Dies kommt im Regelfall nur dann vor, wenn der Schuldner in einer finanziellen Notlage nicht in der Lage ist zu zahlen. Statt "Zahlungsaufschub" kann man auch das Wort "Stundung" verwenden.

Wenn man innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt hat, hat man alles richtig gemacht und keineswegs einen Zahlungsaufschub genutzt.

Nebenbei bemerkt, ist "Kauf auf Rechnung" für den Kunden die günstigste und sicherste Art, da er ja erst nach Erhalt und Überprüfung der Ware bezahlen muß und im allgemeinen auch noch eine mehrtägige Zahlungsfrist ausnutzen kann.

Grüße,
Kajjo

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