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Wortschatz
geschrieben von: giovanna ()
Datum: 07. März 2006 00:22

Guten Abend!

Ich hätte einige Wortschatzfragen, bei denen das Wörterbuch kaum behilflich ist... (es geht um die Beschreibung eines Vergnügungsparks).

1- Wie heißt ein Behinderter, der laufen kann? Kann man ihn gehfähigen Behinderten nennen?

2- Ich bin oft auf den Ausdruck "für Jung und Alt" gestoßen. Kann man die beiden Adjektive als Subjekt benutzen? Wäre z. B. folgender Satz korrekt?

Das Freizeitpark ist eine Oase des Vergnügens und der Entspannung, wo Jung und Alt gleichermaßen unvergessliche Stunden verbringen können.

3- Unterhält man ein Kind mit oder durch Spiele? Z. B.:

Kleinere Kinder werden von Animateurinnen und Clowns durch Spiele, Paraden und Zirkusshows unterhalten

4- Wie heißt die Zone eines Vergnügungsparks, wo man Restaurants, Cafés und Imbissstuben finden kann? Erfrischungszone?

5- Gibt es einen Unterschied zwischen "Entspannung" und "Erholung"? Was passt zu einem Wasser- bzw. Vergnügungspark besser?

6- Ich möchte einen Satz übersetzen, der mehr oder weniger wie folgt lautet: "Dieser Wasserpark bildet eine wirkliche karibische Insel an der Adria nach, wo sich Vergnügen, Wasserspiele und Extremsportarten vereinen". Allerdings ist vielleicht die Verbindung zwischen dem Vergnügen und die Freizeitmöglichkeiten ein wenig komisch. Vielleicht könnte man den Satz wie folgt ändern:
"Dieser Wasserpark bildet eine wirkliche karibische Insel an der Adria nach, wo jeder (oder: der Besucher) Vergnügen pur bei den verschiedenen Wasserspielen und Extremsportarten erleben kann"

Ich hoffe sehr, dass mir jemand dabei (auch nur teilweise) helfen kann...!
Vielen Dank im Voraus und
gute Nacht,
g.

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Re: Wortschatz
geschrieben von: Kajjo ()
Datum: 07. März 2006 18:10

1 - "nicht gehbehindert" klingt vertraut, anderes fällt mir nicht ein.
2 - Ja.
3 - Beides ist OK, aber "mit Spielen" finde ich üblicher, gerade bei Kindern.
4 - Hm, gute Frage! In Deutschland sind solche Zonen wesentlich weniger üblich als anderswo, schätze ich. Als Gast würde ich einfach ein Kiosk, Restaurant etc. suchen, beim Entwurf der Anlage dagegen... Erfrischungszone wirkt auf jeden Fall nach einer falschen Übersetzung für mich, auch wenn die Toleranz des Durchschnittsdeutschen gegenüber Anglizismen und deren 1:1-Übersetzungen zunimmt! Warum nicht die Zone einfach "Cafes und Restaurants" nennen? Das ist wenigstens verständlich!

5 - Beides paßt nicht so gut zu einem Vergnügungspark. Geht es nicht eher um Spaß und Action als um Entspannung? Deine Wörter klingen beide eher nach Nichtstun als nach Unterhaltung!

6 - "Dieser Wasserpark bildet eine echte karibische Insel nach, auf der sich Spaß, Spiele und Extremsport vereinen. Hier kann jeder auf seine Weise Vergnügen pur erleben!" -- Manchmal sind zwei Sätze besser als ein langer, gerade bei plakativer Werbung.

Noch eine Anmerkung: "Wasserspiele" waren früher eigentlich landschftlich-gärtnerische oder architektonische Spielereien mit Wasser. Also Brunnen, Wasserfälle, Fontänen und so weiter. "Spiele in/mit Wasser", wie Du sie meinst, sind es eigentlich nicht. Ich gebe zu, daß man in diesem Kontext das Wort versteht, aber es klang für mich spontan höchst merkwürdig!

Grüße,
Kajjo







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Re: Wortschatz
geschrieben von: giovanna ()
Datum: 07. März 2006 20:25

Vielen Dank für die Mühe, Kajjo!
Vielleicht kann man statt "nicht behindert" oder "gehfähiger Behinderter"

Behinderter mit uneingeschränkter Fortbewegung sagen?

Liebe Grüße
giovanna

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Re: Wortschatz
geschrieben von: Kajjo ()
Datum: 08. März 2006 15:06

Hallo Giovanna,
ich kenne mich leider zu wenig mit solchen Dingen aus. Für neutral hielte ich noch die Bezeichnung "für Personen ohne Gehbehinderung". Was für Behinderte bleiben denn ohne jede Einschränkung der Fortbewegung drin? Ist der Vergnügungspark sicher für Blinde und geistig Behinderte?

Wofür willst Du den Satz genau verwenden? Man könnte am Preisschild sicherlich so etwas wie "Behinderte zahlen ermäßigten
Eintritt" schreiben und unten drunter dann etwas wie "Der Park/die Attraktionen sind nur für Personen ohne Gehbehinderung geeignet."

Nicht jeder, der schlecht gehen kann, sieht sich zudem gleich als Behinderter!

Grüße,
Kajjo

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Re: Wortschatz
geschrieben von: giovanna ()
Datum: 08. März 2006 17:06

Hallo Kajjo!
Ich weiß, dass ich vielleicht eine blöde und bestimmt schwierige Frage gestellt habe, darauf wäre ich von mir aus nicht gekommen... Ich muss eigentlich eine Preiseliste übersetzen, wo u.a. verschiedene Ermäßigungen genannt werden. Der Untertitel lautet also:

"Ermäßigungen für Gäste mit Behinderungen"

darunter werden zwei verschiedene Kategorien von Behinderten angegeben, und zwar:

Behinderte mit Gehfähigkeit
(ist mir auch noch eingefallen, so fantasievoll bin ich noch nie gewesen!!! Ich glaube, darunter versteht man zum Beispiel alle Behinderten, die zwar laufen können, aber Körperbeschädigungen haben oder blind sind)

Rollstuhlfahrer

Auf einer anderen Preisliste werden nur die pflegebedürftigen Behinderten genannt, die freien Eintritt hätten.

Das Thema fand ich auch ziemlich kompliziert und kann mir gut vorstellen, wenn auch Deutsche Schwierigkeiten dabei haben. In den Preislisten deutscher Freizeitparks kann es nämlich einen Unterschied unter den verschiedenen Behinderungen geben, aber wenn, dann wird er durch eine Prozentangabe der Behinderungsstufe bzw. durch einen Vermerk genannt, z. B.

ab 80 % Behinderung 11,00 €, bei „B“- oder „H“-Vermerk: 1 Begleitperson frei

So, lieber Kajjo, nochmal recht herzlichen Dank für deine Hilfsbereitschaft und die Zeit, die du meinen Fragen gewidmet hast!
Grüße
giovanna


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