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Abkürzungen
geschrieben von: manuela ()
Datum: 09. Dezember 2003 16:55

Wie ist es richtig?
Die Bezeichnung "Berufggenossenschaft" wurde in einem Text abgekürzt mit "BG"
Die Pluralform Berufsgenossenschaften wurde in einem Text folgendermaßen abgekürzt: Die Richtlinen der BG'en.....Wie ist es richtig?
Manuela

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Re: Abkürzungen
geschrieben von: Istvan Hazay ()
Datum: 11. Dezember 2003 17:25

Die Pluralform (von der Abkurzung) waere nicht -en sondern s,

also: die BG-s.

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Re: Abkürzungen
geschrieben von: Evelyne ()
Datum: 21. Dezember 2003 14:16

Hallo Manuela,

eine Antwort auf deine Frage weiß ich nicht, aber ganz sicher ist es kein -s! Ein Plural -s gibt es im Deutschen nicht (jedenfalls nicht in der Hochsprache). Ich würde, wenn es denn eine Abkürzung sein soll, -en vorziehen.

Gruß Evelyne

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Re: Abkürzungen
geschrieben von: Jürgen ()
Datum: 21. Dezember 2003 15:28

Doch, gerade bei Abkürzungen ist ein Plural-S durchaus nicht unüblich.
Vgl. der LKW - die LKWs
oder der ICE - die ICEs.

Allerdings handeltl es sich hierbei jetzt um Abkürzungen, die schon als sozusagen eigenständige Nomen Eingang in die deutsche Sprache gefunden haben. Ob man das bei BGs (für Berufsgenossenschaften) auch sagen kann, hm, da bin ich mir nicht sicher... Ich halte von meinem Sprachgefühl her aber beide Varianten, BGs und BGen für nicht falsch. Wobei ich aber in deinem Beispiel das Apostroph sehr seltsam finde...

Moment, ich google mal eben nach
"Berufsgenossenschaften BGs" - 231 Treffer.
"Berufsgenossenschaften BGen" - 1180 Treffer, darunter Seiten von Berufsgenossenschaften selber.
"Berufsgenossenschaften BG'en" - 147 Treffer

Also würde ich sagen, dass die verbreitetere Lösung wohl "BGen" ist...

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Re: Abkürzungen
geschrieben von: el zopilote mojado ()
Datum: 07. März 2004 21:42

Hier ein Zitat von der Autorität (www.duden.de):

Abkürzungen, die als solche auch gesprochen werden (Pkw, GmbH, AG, BGB usw.), erhalten in der Regel keinen Punkt. Solche Abkürzungen lechzen nicht unbedingt nach Deklinationsendungen, vor allem dann nicht, wenn der Kasus durch den Zusammenhang deutlich wird: des Pkw (seltener: des Pkws), des BGB (seltener: des BGBs). Im Plural wird allerdings häufiger die Endung -s verwendet. Das Besondere ist, dass auch dann ein -s angehängt wird, wenn die entsprechende Vollform im Plural nicht auf -s endet: die Pkws (neben: die Pkw; nicht: die Pkwen). Bei weiblichen Abkürzungen empfiehlt sich, generell ein Plural-s zu verwenden, um eine Verwechslung mit dem Singular zu vermeiden: die GmbHs (nicht: die GmbH, weil mit dem Singular übereinstimmend), die AGs, die FHs.

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