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bitte um Korrektur
geschrieben von:
elissa cong
()
Datum: 17. April 2009 15:18
hallo, könnte jemand mir helfen, den unterstehende Satz zu korrigieren?
"Ich erkläre hiermit, dass ich nach der Scheidung am 18. August 2006 stets ledig bin."
Danke
"Ich erkläre hiermit, dass ich nach der Scheidung am 18. August 2006 stets ledig bin."
Danke
Re: bitte um Korrektur
geschrieben von:
Anna2
()
Datum: 17. April 2009 16:49
Vielleicht so?:
Ich erkläre hiermit, dass ich seit meiner Scheidung am ... ledig bin.
Ein bisschen merkwürdig erscheint mir diese Aussage allerdings schon noch. Wohin schreibt man denn so einen Satz?
Ich erkläre hiermit, dass ich seit meiner Scheidung am ... ledig bin.
Ein bisschen merkwürdig erscheint mir diese Aussage allerdings schon noch. Wohin schreibt man denn so einen Satz?
Re: bitte um Korrektur
geschrieben von:
elissa cong
()
Datum: 17. April 2009 17:14
^-^, dieser Satz steht in einer chinesischer Scheidungsurkunde. Ich übersetze gerade dieses Text. Aber vielen Dank für Ihre Vorschläge.
Re: bitte um Korrektur
geschrieben von:
Der Lette
()
Datum: 17. April 2009 18:43
Wie wäre es mit:
.... dass ich seit der Scheidung vom... nicht wieder geheiratet habe.
?
.... dass ich seit der Scheidung vom... nicht wieder geheiratet habe.
?
Re: bitte um Korrektur
geschrieben von:
elissa cong
()
Datum: 17. April 2009 20:00
hmmm, dann habe ich wieder eine Frage.
was ist eigentlich richtig, "seit der Scheidung vom 18. August 2006" oder "seit der Scheidung am 18. August 2006"
was ist eigentlich richtig, "seit der Scheidung vom 18. August 2006" oder "seit der Scheidung am 18. August 2006"
Re: bitte um Korrektur
geschrieben von:
Der Lette
()
Datum: 17. April 2009 20:28
Beides ist richtig. Offiziell würde es vielleicht heißen: Seit dem Scheidungsurteil des xy-Gerichts in abc vom ....
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