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Feine Unterschiede
geschrieben von: Anatoly ()
Datum: 23. Dezember 2009 15:29

Hallo alle,

wie bekannt gibt es in der deutschen Sprache (in anderen Sprachen auch) viele Wörterpaare, die ähnliche Bedeutung haben, aber trotzdem einen feinen Unterschied aufweisen. In diesem Thema möchte ich solche Wörter schreiben und Euch bitten, mir zu helfen, die Unterschide nachzuvollziehen.
Also, los geht's

1) Befangen und voreingenommen
a) In diesem Prozess war der Richter befangen.
b) In diesem Prozess war der Richter voreingenommen.

2) Angemessen und angebracht.
a) Diese Bemerkung ist hier unangebracht.
b) Diese Bemerkung ist hier unangemessen.

oder.
a) Ich weiß nicht, ob meine Sorge angebracht ist.
b) Ich weiß nicht, ob meine Sorge angemessen ist.


3) Bewirken und erwirken
Ich vermute, dass diese Wörter absolut gleiche Bedeutung haben aber "bewirken" wird häufiger verwendet. Oder gibt es doch einen Unterschied?

Das reicht für den Anfang.

Danke

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Re: Feine Unterschiede
geschrieben von: Stefan ()
Datum: 23. Dezember 2009 23:56

Hallo Anatoly,

zu 1:

befangen ist juristische Terminologie, voreingenommen ist eine nichtjuristische Beschreibung. Ist ein Richter voreingenommen, führt dies zur Befangenheit, d.h. zum Ausschluss eines Richters aus einem Verahren.

Zu 2:

Die beiden Begriffe sind wirklich sehr nah aneinander in ihrer Bedeutung. Ich würde meinen, dass, wenn etwas unangebracht ist, dann ist es völlig ungeeignet, d.h. zu 100 % nicht geeignet, wenn es unangemessen ist, dann zu 90-95 % - das Maß stimmt nicht.

Zu 3:

Bewirken ist in der Tat gebräuchlicher - ich kann keinen Unterschied entdecken.

Gruß,
Stefan

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Re: Feine Unterschiede
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 24. Dezember 2009 11:18

Einen schönen weihnachtlichen guten Morgen an alle!

Im allgemeinen Sprachgebrauch scheinen bewirken und erwirken tatsächlich beliebig austauschbar zu sein. Persönlich neige ich jedoch dazu, erwirken eher in Kontexten zu gebrauchen, wo ein bewusstes Anstreben, ein Erreichenwollen impliziert wird. Wird hingegen keine explizite Intention ausgedrückt, bevozuge ich meistens das neutralere bewirken. Wenn es mir beispielsweise darum ginge, einen längst fälligen Geldbetrag einzutreiben, würde ich meinem Anwalt (hab ich keinen!) den Auftrag geben, die lang ersehnte Zahlung zu ERwirken. Möchte ich mich jedoch ausschließlich auf die eingetretene Folge einer Handlung (bloße Feststellung) beziehen, dann würde ich mich eher für BEwirken entscheiden:

z.B. Was bewirkt Wasser im menschlichen Körper?

Dass es zwischen den beiden Verben eigentlich doch eine feine Bedeutungsdifferenzierung geben muss bzw. geben sollte, wird auch von zwei Beispielen unterstützt, auf die ich bei meiner Suche gestoßen bin:

1. ''Arten der Erwirkung und Bewirkung der Rückabwicklung [...].
Zu den Möglichkeiten, wie die Rückabwicklung er- bzw. bewirkt werden kann, siehe oben [...].
Die einzelnen Rechtsordungen fassen teilweise Fälle zu einem Rückabwicklungstypus zusammen, in denen die Rückabwicklung auf eine bestimmte Art und Weise er- bzw. bewirkt wird.''


2. ''[...] Möglicherweise wäre im Deutschen 'erwirken' passender, aber 'bewirken' hat schon eine gewise Verbreitung.'' (S. 6)

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Re: Feine Unterschiede
geschrieben von: Anatoly ()
Datum: 25. Dezember 2009 11:17

Danke Stefan und Kostas,

inzwischen habe ich auch ein bißchen recherchiert und die Untersciede sind mir mehr oder weniger klar geworden.

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Re: Feine Unterschiede
geschrieben von: Michael Schaar ()
Datum: 29. Dezember 2009 18:28

Hi

Also erwirken klingt für mich irgendwie aktiver als bewirken, was sich passiver anhört.

Ich würde sagen, wenn ich etwas erwirke, dann passiert das direkt als Resultat meiner Bemühungen.
Wenn ich etwas bewirke, dann gebe ich zwar auch den entscheidenden Anstoß, aber dazwischen geschieht noch etwas ohne meine Einwirkung.

Viele Grüße

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