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Vermischung von Indikativ- und Konjunktivformen
geschrieben von:
Kostas
()
Datum: 27. Januar 2013 08:55
Guten Morgen,
ich übersetze gerade Auszüge aus einem juristischen Buch, bin aber bei folgendem Satzgefüge hängengeblieben:
''Der Übergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsgrundsatz entlastet Parteien und forensische Praxis weit weniger, als es zunächst scheinen mag, wenn in jedem Einzelfall das Scheitern der Ehe mit jener Stringenz zu beweisen wäre, die sonst im Ziviliprozess gefordert wird.''
Die Indikativform entlastet legt ja wohl nahe, dass im ersten Hauptsatz eine reale Situation beschrieben wird, die die tatsächlichen Gegebenheit widergibt; aus der im darauf folgenden Satz verwendeten Konjunktivform wäre geht jedoch hervor, dass hier eine hypothetische Annahme, eine nicht real gegebene Bedingung vorliegt. Wie geht das denn? Und wie wäre das ganze Satzgefüge dann zu verstehen?
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 27.01.13 08:59.
ich übersetze gerade Auszüge aus einem juristischen Buch, bin aber bei folgendem Satzgefüge hängengeblieben:
''Der Übergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsgrundsatz entlastet Parteien und forensische Praxis weit weniger, als es zunächst scheinen mag, wenn in jedem Einzelfall das Scheitern der Ehe mit jener Stringenz zu beweisen wäre, die sonst im Ziviliprozess gefordert wird.''
Die Indikativform entlastet legt ja wohl nahe, dass im ersten Hauptsatz eine reale Situation beschrieben wird, die die tatsächlichen Gegebenheit widergibt; aus der im darauf folgenden Satz verwendeten Konjunktivform wäre geht jedoch hervor, dass hier eine hypothetische Annahme, eine nicht real gegebene Bedingung vorliegt. Wie geht das denn? Und wie wäre das ganze Satzgefüge dann zu verstehen?
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 27.01.13 08:59.
Re: Vermischung von Indikativ- und Konjunktivformen
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 27. Januar 2013 09:41
Guten Morgen Herr Kostas,
der erste Teilsatz behauptet mit dem Indikativ eine Wahrheit:
Der Übergang (...) zum Zerrüttungsgrundsatz entlastet (...) weit weniger, als es zunächst scheinen mag,
der zweite Teilsatz mit dem Konjunktiv eine nicht erfüllte Bedingung
... wenn in jedem Einzelfall das Scheitern der Ehe mit jener Stringenz zu beweisen wäre.
Das Scheitern der Ehe (= Zerrüttung) ist eben nicht in jedem Einzelfall zu beweisen, d. h. das Scheitern muss nicht im Einzelfall bewiesen werden, das Scheitern wird "unbewiesen" angenommen.
(Es heißt nicht umsonst "Juristendeutsch"!)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
der erste Teilsatz behauptet mit dem Indikativ eine Wahrheit:
Der Übergang (...) zum Zerrüttungsgrundsatz entlastet (...) weit weniger, als es zunächst scheinen mag,
der zweite Teilsatz mit dem Konjunktiv eine nicht erfüllte Bedingung
... wenn in jedem Einzelfall das Scheitern der Ehe mit jener Stringenz zu beweisen wäre.
Das Scheitern der Ehe (= Zerrüttung) ist eben nicht in jedem Einzelfall zu beweisen, d. h. das Scheitern muss nicht im Einzelfall bewiesen werden, das Scheitern wird "unbewiesen" angenommen.
(Es heißt nicht umsonst "Juristendeutsch"!)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Re: Vermischung von Indikativ- und Konjunktivformen
geschrieben von:
Kostas
()
Datum: 27. Januar 2013 21:24
Hallo, Herr Redeker!
Eben! - Nur, wie ist ersterer Umstand mit letzterem in Einklang zu bringen? Wenn die Bedingung nicht real gegeben ist, muss dies ja auch auf die Folge zutreffen:
Es würde die Umwelt erheblich entlasten, wenn Plastiktüten verboten würden.
In obigem Satzgefüge sind sowohl die Bedingung als auch die Folge nicht real gegeben, weshalb ja auch in beiden Sätzen Konjunktivformen verwendet werden. Auf meine Eingangsfrage bezogen, hätte es also nicht heißen müssen:
Der Übergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsgrundsatzentlastet würde Parteien und forensische Praxis weit weniger entlasten, als es zunächst scheinen mag, wenn in jedem Einzelfall das Scheitern der Ehe mit jener Stringenz zu beweisen wäre, die sonst im Ziviliprozess gefordert wird. ?
Oder aber auch:
Der Übergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsgrundsatzentlastet entlastete Parteien und forensische Praxis weit weniger, als es zunächst scheinen mag, wenn in jedem Einzelfall das Scheitern der Ehe mit jener Stringenz zu beweisen wäre, die sonst im Ziviliprozess gefordert wird.
Bleiben wir jedoch dabei, dass im ersten Hauptsatz des Satzgefüges keine Irrealität ausgedrückt wird, sehe ich nicht, wie dies mit der im darauf folgenden Satz verwendeten Konjunktivform zu vereinbaren ist.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.13 07:30.
Zitat
der erste Teilsatz behauptet mit dem Indikativ eine Wahrheit [...]
der zweite Teilsatz mit dem Konjunktiv eine nicht erfüllte Bedingung
Eben! - Nur, wie ist ersterer Umstand mit letzterem in Einklang zu bringen? Wenn die Bedingung nicht real gegeben ist, muss dies ja auch auf die Folge zutreffen:
Es würde die Umwelt erheblich entlasten, wenn Plastiktüten verboten würden.
In obigem Satzgefüge sind sowohl die Bedingung als auch die Folge nicht real gegeben, weshalb ja auch in beiden Sätzen Konjunktivformen verwendet werden. Auf meine Eingangsfrage bezogen, hätte es also nicht heißen müssen:
Der Übergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsgrundsatz
Oder aber auch:
Der Übergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsgrundsatz
Bleiben wir jedoch dabei, dass im ersten Hauptsatz des Satzgefüges keine Irrealität ausgedrückt wird, sehe ich nicht, wie dies mit der im darauf folgenden Satz verwendeten Konjunktivform zu vereinbaren ist.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.13 07:30.
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