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Krankenversicherung als DaF-Lehrkraft
geschrieben von: Sabi ()
Datum: 06. Juli 2015 18:26

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch. Ab August werde ich selbstständig bzw. freiwillig als DaF-Lehrerin an einem Institut arbeiten und knapp 2000 Euro verdienen. Jetzt informiere ich mich gerade über Krankenversicherungen. Bisher war ich noch als Student versichert.

Hat jemand Erfahrungen damit sich freiwillig bzw. als Selbständiger bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern? Bisher war ich sehr geschockt wie hoch die Beiträge sind.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

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Re: Krankenversicherung als DaF-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 07. Juli 2015 12:26

2.000 € brutto oder netto? Wie viele Stunden Unterricht sind vertraglich geregelt?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sind doch nicht hoch. Sie entsprechen dem, was man normalerweise verdient. Ich gehe mal davon aus, dass mit den 2.000 € der Verdienst vor Steuern und Abgaben gemeint war. Das ist dann um Welten weniger, als man bei LIDL oder ALDI an der Kasse verdient.

Ich gehe auch davon aus, dass es Vollzeit sein soll. Wende Dich an das Institut und teile ihnen mit, dass das Gehalt viel zu niedrig ist.

Wenn man nur für ein Institut arbeitet, ist man nicht selbständig, sondern scheinselbständig. Illegalerweise wälzt das Institut die Arbeitgeberbeiträge auf die scheinselbständigen Mitarbeiter ab.

Bei einer gesetzlich sauberen Beschäftigung wären die KK-Beiträge halb so hoch.

Um welches Institut geht es? Ums Goethe-Institut?

Zu überlegen wäre, das Institut dem Zoll zu melden, da sie eindeutig gegen das Arbeitsgesetz verstoßen.

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Re: Krankenversicherung als DaF-Lehrkraft
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 07. Juli 2015 14:51

Schließe mich FransDaF an.

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Re: Krankenversicherung als DaF-Lehrkraft
geschrieben von: Christiane Schmitt ()
Datum: 23. Juli 2015 16:23

Hallo, Sabi und alle Interessenten!

Wieso sind die Krankenkassenbeiträge nicht hoch?
Mit einem 25 Stundenjob kann man auf 2000,00 Eur brutto kommen,
davon rd. 15,4 % Krankenkasse, r. 0,3 % Pflegeversicherung, rd. 18,7 % Rentenversicherung (die Nachkommawerte bitte selbst überprüfen). Bei der
Krankenkasse ist der Beitrag noch höher, wenn man Krankengeld mitversichert,
denn man muss ja an seinen Ausfall denken.
Welches Institut beteiligt sich denn an diesen Kosten? Alle bekommen
ihr Geld vom BAMF und versichern nicht, zählen nicht als Arbeitgeber.

Genau das ist, was mich bisher vom Umstieg aus einem ungeliebten Job
auf diese sog. Selbständigkeit abgehalten hat. Kann man das wirklich
dem Zoll melden? Dann hat man aber auch keinen Job mehr.

Die Arbeit an sich ist aber sehr interessant.

Viele Grüße CS

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Re: Krankenversicherung als DaF-Lehrkraft
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 25. Juli 2015 15:08

Bei einem Einkommen (Gewinn, also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben, aber nicht abzüglich Einkommensteuer oder RV-Beiträge) von "knapp 2.000 Euro" wird in den meisten Fällen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 2126,25 Euro auszugehen sein. Das ergibt bei einer Krankenkasse mit Beitragssatz 14,9 % (das sind die meisten) einen Beitrag von 316,82 Euro für die KV (ohne Krankengeld) und von weiteren 49,97 Euro für die PV (wenn nicht kinderlos).

Der Beitrag kann noch etwas (hier wohl unter 10 %) geringer werden, wenn man bestimmte Armutskriterien in Bezug auf das Vermögen und das Einkommen des Ehepartners erfüllt. Dies muss man vorher bei der Krankenkasse beantragen.

Ebenfalls zu zahlen ist der RV-Beitrag, bei 2.000 Euro Arbeitseinkommen (wie oben) wären das 374 Euro. Es bleiben also - vor Abzug von Steuern - in etwa (mangels genauer Angaben geht nur grob geschätzt) 1260 Euro.

Das ist darauf bezogen, dass es sich um eine selbständige Täötigkeit handelt. Alleine der Umstand, dass man nur oder überwiegend für einen Betrieb arbeitet, reicht noch nicht aus, um es zu einer nichtselbständigen Tätigkeit werden zu lassen. Dafür sind andere Kriterien entscheidend, insbesondere die Bindung an Weisungen. Bis jetzt gibt es noch keine durchgehende Rechtsprechung, dass dies bei BAMF-Kursen immer so wäre.

E.D.

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Re: Krankenversicherung als DaF-Lehrkraft
geschrieben von: aw ()
Datum: 26. Juli 2015 09:07

Christiane Schmitt schrieb:
-------------------------------------------------------

> Mit einem 25 Stundenjob kann man auf 2000,00 Eur
> brutto kommen,
> davon rd. 15,4 % Krankenkasse, r. 0,3 %
> Pflegeversicherung, rd. 18,7 % Rentenversicherung

Wer "selbständig" arbeitet, sollte wenigstens die einfachsten betriebswirtschaftlichen Berechnungen kennen. Wer aus 2000 Euro Honorar seine Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt, ist selbst schuld.

> Welches Institut beteiligt sich denn an diesen
> Kosten? Alle bekommen
> ihr Geld vom BAMF und versichern nicht, zählen
> nicht als Arbeitgeber.

Eben, solange die immer noch hunderte von Leuten finden, die alle gerade "aufgrund der momentanen Lebenssituation gezwungen" sind, das vorübergehend mitzumachen.

> Kann man das wirklich
> dem Zoll melden? Dann hat man aber auch keinen Job
> mehr.

Das ist ja das Ziel, dass das ganze System aufhört zu existieren.

Solche Threads wie hier gab es schon vor 10 Jahren - es ändert sich tatsächlich nichts ... bis auf wenige Ausnahmen.

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