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Berechnung Beiträge RV
geschrieben von: Lale123 ()
Datum: 25. April 2016 19:26

Hallo!
Ich habe schon versucht, viel zu recherchieren und wollte auch die Beartungsstelle der RV selbst aufsuchen ( aber weder telefonisch noch persönlich komme ich da durch, ich müsste bis Juni warten und die Sachbearbeitung der RV ist nicht unvoreingenommen)
Ich habe letztes Jahr eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle angenommen und gebe im kleinen Umfang immer noch DaF- Unterricht. Genau das habe ich vor der Aufnahme meiner Tätigkeit mitgeteilt, die Rentenversicherung hat dies ignoriert und behauptet jetzt niemals eine solche Mitteilung bekommen zu haben. Das Resultat ist, dass ich viel zu hohe Beiträge bezahlt habe und zwar mehrere Monate.
Ich habe Widerspruch eingelegt, aber die Rückmeldung bekommen, dass ich kaum Aussicht auf Erfolg habe.
Bevor ich jetzt eine teure Anwaltsberatung nehme, wollte ich hier fragen, ob sich jemand auskennt: Ist das rechtens? Können nachträglich die Beiträge nicht mehr korrigiert werden? Ich habe ja Beweise, dass ich nicht hauptberuflich selbständig war.
Wäre sehr dankbar um eine Einschätzung.

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Re: Berechnung Beiträge RV
geschrieben von: aw ()
Datum: 26. April 2016 14:48

Ich habe auch mehrfach die (mündliche!) Information von der DRV bekommen, dass Beiträge grundsätzlich nicht rückwirkend korrigiert werden.
D.h. zahlt man in einem Jahr wenig ein und verdient letztendlich mehr als zuvor geschätzt, hat man Glück, weil die DRV nicht nachfordert.

Hat man sein Einkommen zu hoch geschätzt und hat tatsächlich weniger Einkommen, hat man Pech, da man die Beiträge nicht zurückbekommt. Ebenso, wenn man in einem Jahr viel verdient hat und die DRV auf dieser Grundlage die Beiträge für das Folgejahr festsetzt, obwohl man im neuen Jahr wieder weniger verdient. Dann muss man schnell eine Art Aktualisierungsantrag stellen.

Die Gesetzesgrundlage hierfür kenne ich leider nicht. Buchen sie die Beiträge bei dir denn nicht monatlich ab, so dass dir erst jetzt aufgefallen ist, dass du monatelang zu viel gezahlt hast?

Oder hast du denen nur mitgeteilt, dass die Tätigkeit jetzt nebenberuflich ist, aber nicht, wie hoch das neue Einkommen ist? Auch nebenberuflich ist man weiter versicherungspflichtig, wenn man mehr als 450 Euro verdient. Deswegen reagiert die DRV nur auf Mitteilungen zur geänderten Einkommenshöhe und nicht auf Statusänderungen zwischen haupt- und nebenberuflich.

Wenn du ihnen also nur mitgeteilt hast, dass es ab sofort nicht mehr hauptberuflich ist, ist die DRV im Recht: Sie durften weiter Beiträge abbuchen, weil sie davon ausgehen, dass die Versicherungspflicht weiter besteht. Es sei denn, man teilt ihnen mit, dass man zukünftig unter 450 Euro Einkommen haben wird. Nur dann ist man versicherungsfrei.



Lale123 schrieb:
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> Hallo!
> Ich habe schon versucht, viel zu recherchieren und
> wollte auch die Beartungsstelle der RV selbst
> aufsuchen ( aber weder telefonisch noch persönlich
> komme ich da durch, ich müsste bis Juni warten und
> die Sachbearbeitung der RV ist nicht
> unvoreingenommen)
> Ich habe letztes Jahr eine
> sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle
> angenommen und gebe im kleinen Umfang immer noch
> DaF- Unterricht. Genau das habe ich vor der
> Aufnahme meiner Tätigkeit mitgeteilt, die
> Rentenversicherung hat dies ignoriert und
> behauptet jetzt niemals eine solche Mitteilung
> bekommen zu haben. Das Resultat ist, dass ich viel
> zu hohe Beiträge bezahlt habe und zwar mehrere
> Monate.
> Ich habe Widerspruch eingelegt, aber die
> Rückmeldung bekommen, dass ich kaum Aussicht auf
> Erfolg habe.
> Bevor ich jetzt eine teure Anwaltsberatung nehme,
> wollte ich hier fragen, ob sich jemand auskennt:
> Ist das rechtens? Können nachträglich die Beiträge
> nicht mehr korrigiert werden? Ich habe ja Beweise,
> dass ich nicht hauptberuflich selbständig war.
> Wäre sehr dankbar um eine Einschätzung.

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Re: Berechnung Beiträge RV
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 27. April 2016 13:45

Wenn die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten wurde, entfiel die Versicherungspflicht komplett. Ansonsten führt auch eine Verminderung des Einkommens um mind. 30 % zu einer Beitragsanpassung, aber nur auf Antrag und mit Wirkung für die Zukunft. Wenn die DRV die Mitteilung nicht bekommen hat, liegt wohl da das Problem.

E.D.

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Re: Berechnung Beiträge RV
geschrieben von: Lale123 ()
Datum: 29. April 2016 19:46

Guten Abend!

Vielen Dank für Antworten und damit schlechten Nachrichten für mich.
Dann hab ich wohl Pech ( mir wurden die Beiträge erst gesammelt Monate später abgebucht und seitdem habe ich versucht diesbezüglich mit der Rentenversicherung zu diskutieren)

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