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Arbeitsmarkt und Honorare

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Re: Festanstellung Integrationskurse
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. März 2017 09:19

Zitat
Sabine
jetzt staune ich allerdings. 5000 Euro netto? Also NACH Abzug von Rentenversicherung, Krankenversicherung UND STEUERN?

Demnach müssten die Einnahmen ja bei über 10.000 Euro/Monat liegen, um ein solches Nettoeinkommen zu erzielen.

Andere Länder, andere Steuersätze. Nicht überall muss man so viele Steuern zahlen wie in Deutschlannd.

Zitat
Sabine
Wie das funktionieren soll, ist mir allerdings schleierhaft, egal ob als DaFler oder was auch immer. Jahreseinnahmen von über 100.000 Euro? Das glaube ich einfach nicht. Das gelingt meiner Meinung nach nur ganz ganz wenigen Startrainern oder Top-Anwälten.

Du kannst glauben, was du willst. Es gibt allerdings in der ganzen Welt Auftraggeber, die gerne mehr zahlen als die 15 oder 20 Euro der Klitschen.

Zitat
Sabine
5000 Euro Mindesteinnahmen im Monat (VOR Abzug von Steuern etc.), ja, da würde ich mitgehen. Das ich auch etwa als ein Mindesteinkommen, damit sich Freiberuflichkeit lohnt.

Mein Steuersatz ist ein sehr niedriger.

Zitat
Georg
Detlef Gerst schrieb 2005 einen Artikel, in dem er den Typus des Arbeitskraftunternehmers als „Leitbild der neoliberalen Arbeitsgesellschaft“ auffasste. Es heißt: „Das frei von gesellschaftlicher Einschränkung agierende unternehmerische Selbst dient hierbei als Idealbild, von dem aus sich die kollektive Regulierung von Be­schäftigungsverhältnissen und Arbeitsmärkten als problematisch darstellen lässt.“

Politisch und gesellschaftlich halte ich das auch für einen schlechten Weg. Genau darauf beruhen ja die Wahlerfolge von Trump und Wilders. Persönlich habe ich das aber verinnerlicht. Wenn ich die Zustände nicht ändern kann, muss ich sehen, wo ich bleibe.

Zitat
Georg
Raus aus der Knechtschaft der Regulierung und Kollektivierung und rein in die frei verhandelbaren Honorare, wo sich Leistung wieder lohnt. Heute sieht man ja, was daraus geworden ist und wer wohin abwandert.

Für mich hieß das: Raus aus Deutschland und Abwanderung zu den fetten Fleischtöpfen.

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Festanstellung Integrationskurse
geschrieben von: Sonia Freire ()
Datum: 09. August 2022 11:08

Hallo ihr Lieben,

ich brauche Mal Eure Hilfe.
Ich bin eine zugelassene BamF Lehrerin (DaF) und arbeite als Freiberufler. Bei meiner “Firma” ist noch eine Teilzeitkraft SV-pflichtig angestellt - dadurch kein RV-Pflicht. Jetzt überlege ich als Festangestellte bei der Firma meines Mannes (er hat ein Gewerbe und hat selbst nichts mit der Lehrtätigkeit zu tun)zu arbeiten. Meine Frage ist jetzt, ob es möglich und zulässig ist, dass die Firma meines Mannes die Vereinbarungsverträge mit den Trägern annehmen kann und ich aber als Lehrkraft, im Auftrag der Firma meines Mannes, bei den Einrichtungen arbeiten kann. Muss mein Mann mir das Honorar (abzüglich Ausgaben und Lohnnebenkosten) auszahlen, oder kann der Lohn beliebig (natürlich im vernünftigen Rahmen) festgelegt werden?

Was sind Eure Erfahrungswerte?

Ich wäre dankbar für konstruktive und kompetente Unterstützung. :)

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