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Stellenanzeige mit genau einwöchiger Bewerbungsfrist
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 13. Dezember 2018 12:40
Heute von unserer Redaktion () im Forum "Stellenangebote und Honorartätigkeiten" eingestellt:
Ruhr-Universität Bochum: Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) ist ab 01.04.2019 die Stelle (wiss. Mitarbeiter/in) zur Leitung der Abteilung DaF; unbefristet (Bewerbungsfristende Donnerstag, 20. Dezember 2018)
Eine Woche ist meines Wissens das gesetzliche Minimum für öffentliche Ausschreibungen an Hochschulen in NRW. Strategisch geschickt wurde hierfür auch ausgerechnet die letzte Woche vor Weihnachten gewählt.
Auf den Seiten der Ruhr-Universität Bochum sucht man diese Ausschreibung gleich ganz vergebens.
Es handelt sich hier also höchstwahrscheinlich wieder einmal um einen jener Fälle, bei denen längst feststeht, wer die Stelle besetzen soll. Ein Auswahlverfahren soll wohl nur zum Schein durchgeführt werden. Einige Mitbewerber* werden sich wohl trotzdem bewerben, auch wenn ihnen in diesem Pseudo-Verfahren nur die Rolle von Statisten zugedacht ist.
Interessant auch, dass obwohl am Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) der Ruhr-Universität Bochum weibliche Angestellte ohnehin längst überrepräsentiert sind (ich zähle 4 Männer unter insgesamt 17 Hauptamtlichen), im Text der Stellenausschreibung dennoch der folgende Passus nicht fehlen darf:
Ich selbst saß vor zwei Monaten in einem anderen Auswahlverfahren, das an einer anderen NRW-Hochschule immer noch nicht abgeschlossen ist, einer Auswahlkommission mit einer natürlich weiblichen(!) "Gleichstellungsbeauftragten" gegenüber, obwohl das entsprechende Sprachlernzentrum, was Hauptamtliche angeht, bereits zu 100% aus Frauen besteht. Der Schwerbehindertenvertreter (ich bin schwerbehindert) glänzte in der Auswahlkommision indes durch Abwesenheit.
Wann wird mit diesen Ungerechtigkeiten endlich aufgeräumt?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, vielleicht ergibt sich daraus einmal eine gemeinsames politisches Vorgehen gegen solche Auswüchse im öffentlichen Stellenbesetzungswesen.
Kollegiale Grüße,
Gernot Back
Ruhr-Universität Bochum: Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) ist ab 01.04.2019 die Stelle (wiss. Mitarbeiter/in) zur Leitung der Abteilung DaF; unbefristet (Bewerbungsfristende Donnerstag, 20. Dezember 2018)
Eine Woche ist meines Wissens das gesetzliche Minimum für öffentliche Ausschreibungen an Hochschulen in NRW. Strategisch geschickt wurde hierfür auch ausgerechnet die letzte Woche vor Weihnachten gewählt.
Auf den Seiten der Ruhr-Universität Bochum sucht man diese Ausschreibung gleich ganz vergebens.
Es handelt sich hier also höchstwahrscheinlich wieder einmal um einen jener Fälle, bei denen längst feststeht, wer die Stelle besetzen soll. Ein Auswahlverfahren soll wohl nur zum Schein durchgeführt werden. Einige Mitbewerber* werden sich wohl trotzdem bewerben, auch wenn ihnen in diesem Pseudo-Verfahren nur die Rolle von Statisten zugedacht ist.
Interessant auch, dass obwohl am Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) der Ruhr-Universität Bochum weibliche Angestellte ohnehin längst überrepräsentiert sind (ich zähle 4 Männer unter insgesamt 17 Hauptamtlichen), im Text der Stellenausschreibung dennoch der folgende Passus nicht fehlen darf:
Zitat
Wir wollen an der Ruhr-Universität Bochum besonders die Karrieren von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, fördern und freuen uns daher sehr über Bewerberinnen.
Ich selbst saß vor zwei Monaten in einem anderen Auswahlverfahren, das an einer anderen NRW-Hochschule immer noch nicht abgeschlossen ist, einer Auswahlkommission mit einer natürlich weiblichen(!) "Gleichstellungsbeauftragten" gegenüber, obwohl das entsprechende Sprachlernzentrum, was Hauptamtliche angeht, bereits zu 100% aus Frauen besteht. Der Schwerbehindertenvertreter (ich bin schwerbehindert) glänzte in der Auswahlkommision indes durch Abwesenheit.
Wann wird mit diesen Ungerechtigkeiten endlich aufgeräumt?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, vielleicht ergibt sich daraus einmal eine gemeinsames politisches Vorgehen gegen solche Auswüchse im öffentlichen Stellenbesetzungswesen.
Kollegiale Grüße,
Gernot Back
Re: Stellenanzeige mit genau einwöchiger Bewerbungsfrist
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 25. Dezember 2018 11:01
Noch so ein Fall am Sprachenzentrum der Deppenleerzeichen-Universität in Oldenburg:
Eingestellt von unserer Redaktion an Heiligabend. Bewerbungsfrist immerhin bis 06.01.2019. "Die Geschäftsstelle des Sprachenzentrums ist vom 24.12.2018 bis einschl. 04.01.2019 geschlossen", wodurch praktisch(erweise) keine Rückfrage-Gelegenheit für Bewerber* bleibt.
Im 18-köpfigen Angestellten-Team des Sprachenzentrums finden sich ganze zwei Mitarbeiter mit männlichen Vornamen. Die Stelle "gehört" aber ohnehin einer Frau, die sich in Mutterschutz und Elternzeit bis voraussichtlich 31.05.2020 nur vertreten lässt.
Dennoch strebt die "Carl von Ossietzky Universität" (...) ausgerechnet in diesem Fall wieder einmal "an, den Frauenanteil (...) zu erhöhen. Deshalb werden Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben." Männliche Bewerber sollen durch diesen Passus in der Ausschreibung offensichtlich von vornherein abgeschreckt werden, obwohl das Niedersächsische Hochschulgesetz § 21 Abs. 3 hier eigentlich explizit etwas anderes vorsieht:
Eingestellt von unserer Redaktion an Heiligabend. Bewerbungsfrist immerhin bis 06.01.2019. "Die Geschäftsstelle des Sprachenzentrums ist vom 24.12.2018 bis einschl. 04.01.2019 geschlossen", wodurch praktisch(erweise) keine Rückfrage-Gelegenheit für Bewerber* bleibt.
Im 18-köpfigen Angestellten-Team des Sprachenzentrums finden sich ganze zwei Mitarbeiter mit männlichen Vornamen. Die Stelle "gehört" aber ohnehin einer Frau, die sich in Mutterschutz und Elternzeit bis voraussichtlich 31.05.2020 nur vertreten lässt.
Dennoch strebt die "Carl von Ossietzky Universität" (...) ausgerechnet in diesem Fall wieder einmal "an, den Frauenanteil (...) zu erhöhen. Deshalb werden Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben." Männliche Bewerber sollen durch diesen Passus in der Ausschreibung offensichtlich von vornherein abgeschreckt werden, obwohl das Niedersächsische Hochschulgesetz § 21 Abs. 3 hier eigentlich explizit etwas anderes vorsieht:
[www.schure.de]Zitat
§ 21 Abs. 3 NHG
Bei der Besetzung und der Beförderung sollen Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50 vom Hundert nicht erreicht hat.
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