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Arbeitsmarkt und Honorare

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BAMF-Empfehlung bzgl. Coronavirus
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 16. März 2020 00:13

Siehe: [www.bamf.de]

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Re: BAMF-Empfehlung bzgl. Coronavirus
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. März 2020 14:44

19.3.20: [www.bamf.de] S. 4:„Welche finanzielle Absicherung gibt es für Honorarlehrkräfte? Soweit gegen die Honorarlehrkraft selbst eine Absonderung/ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, kann diese als Selbstständige Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG gegen die entsprechende Behörde geltend machen. Für die Fälle, in denen die Honorarlehrkraft weder Vergütungs- noch Entschädigungsansprüche geltend machen kann, prüft die Bundesregierung derzeit weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Solo-Selbständigen. (…) Die nächsten drei DTZ-Termine am 20./21.03., am 03./04.04. sowie am 17./18.04. werden seitens des BAMF zentral bundesweit abgesagt. (...)“ IntV-Lehrkräfte sind Scheinselbstständige, Punkt. Da selbst DTZ bis einschl. 18.4. bereits abgesagt wird, dürften IntV-Integrationskurse wohl auch noch nicht stattfinden. Für die sittenwidrig unterbezahlten Honorarlehrkräfte ein riesiges finanzielles Problem. Allein bzgl. RV/KV und Vorsteuer! Deswegen mein Rat: Beantragt Arbeitslosengeld II/Hartz IV. Ihr seid damit die Sozialversicherungsbeiträge und Vorsteuern los, erhaltet für den Lebensunterhalt eine Grundsicherung (Arbeitsminister Heil am 19.3. bei Maybrit Illner). Die Jobcenter agieren relativ unbürokratisch, sind telefonisch überlastet. Googelt also bei eurem örtlichen Jobcenter nach entsprechenden Infos. Per Mail sind sie wohl erreichbar. Der Unterrichtsausfall dürfte noch länger andauern:"Wenn wir nicht jetzt etwas tun, und zwar drastisch und einschneidend, dann wird das so weitergehen - und dann haben wir im Juni, Juli ein Problem", sagt etwa der Virologe Christian Drosten im NDR-Podcast. Viel Erfolg!

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