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Altersarmut - Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 29. Dezember 2020 17:11

Gibt es inzwischen verrentete Daflehrende hier, die von der Rentenwirklichkeit berichten könnten?

Womit sollte ich im Alter rechnen?

Michael Redeker

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Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: thomei ()
Datum: 31. Dezember 2020 13:20

Lieber Kollege Redeker,

die Rentenwirklichkeit sieht aus meiner Perspektive so aus, dass zwischen 60 und 80 Prozent der Kolleginnen und Kollegen als Honorarkräfte die fälligen Beiträge zur Rentenversicherung nicht entrichten. Denn aus den prekären Löhnen entsteht ein Rentenanspruch, der fast immer unter der Grundsicherung liegt. Dieses Geld scheint in der Gegenwart besser angelegt, um sich ein wenig vom alltäglichen Stress loskaufen zu können.

Nach der Berentung gibt es ja einen kleinen Freibetrag für den Zuverdienst, der anrechnungsfrei bleibt und mit dem sich zwar nicht gut, aber gerade noch ausreichend gut leben lässt. So treffe ich immer wieder Kolleginnen, die jenseits der 65 noch unterrichten. Mit diesem Freibetrag hätten wir dann (als Männer!) eine durchschnittliche Rente: Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten männliche Rentner Ende 2019 durchschnittlich 1.139 Euro, Frauen 710 Euro.

Natürlich sind solche Rentenbeiträge unter dem Begriff "Altersarmut" zufassen; Abhilfe würde hier nur eine Erhöhung der Grundsicherungspauschalen und Renten schaffen.

Dies ist die offizielle Lesart; viele Kolleginnen und Kollegen auf dem neoliberalisierten Bildungssektor wissen sich aber auch auf andere Art und Weise zu helfen, wenn der Staat sie einem wildwesten Arbeitsmarkt überlässt.

Kollegiale Grüße
tm

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Re: Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 04. Januar 2021 19:26

Und dieser kollektive, meiner Meinung nach unerträgliche Sozialabgabenbetrug ist der Grund für die ganze Honorarkraft-Misere:

Wer dauernd den Staat betrügt, kann in Notlagen (siehe Corona) nicht mit einer Stimme sprechen. Denn die Offenlegung der tatsächlichen Bezüge und der nicht-geleisteten Sozialabgaben hätte vielen erstmal keine Hilfe vom Arbeitsamt oder vom Sozialamt, sondern eine Anzeige wegen Sozialabgaben-Betrugs eingebracht.

Und auf der anderen Seite sind Lehrer, die keine Abgaben leisten, eher bereit, zu niedrigeren Honoraren zu arbeiten. Sie arbeiten zu Dumping-Preisen, booten damit die "legalen" Lehrer aus und sind nicht solidarisch bei Honorarforderungen.

Dass das seit Jahren möglich und tausendfach der Fall ist, sollte uns die Augen öffnen: Sowohl das BAMF als auch das Innenministerium als auch das Arbeitsministerium als auch der BfA sind über diese Situation bestens im Bilde.

Trotzdem greift niemand ein. Es wäre ganz einfach: Abgleich der beschäftigten Honorarlehrer beim BAMF und des BfA. Datenschutz wäre da garantiert kein Thema. Dann noch KV-Überprüfung. Wie viele Lehrer*innen sind über ihre Partner krankenversichert und sparen damit einige hundert Euro pro Monat?

Fazit: Entweder das BAMF hat Angst um die Integrationskurse oder der Staat profitiert doch von der Nicht-Anmeldung der Honorarkräfte. Oder es ist schlichte Dummheit von allen Seiten.

Ich bin nach wie vor empört über jede Art von Schwarz-Arbeit. Aber besonders von Menschen, die scheinheilig 100 Stunden Orientierungskurs unterrichten, dafür 4500 Euro einsacken und keinen Pfennig dafür an Sozialabgaben errichten.

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Re: Altersarmut - Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: BaPage ()
Datum: 05. Januar 2021 15:31

Hallo Integra1960,

Ihre Meinung: Die DaF-Lehrer sind an Ihrer Lage selbst schuld, sie sind kriminell, staatsfeindlich,
geistig beschränkt (dumm), haben keinen Durchblick.

Damit wir etwas lernen können, sagen Sie uns doch mal, wie wir zu einer Beschäftigung beim BAMF kommen und wo man tausendfach mit 100 h für 4500 Euro abgabenfrei arbeiten kann. Wir gehen alle sofort hin und schauen uns das mal an.

Man könnte Ihre Abgleich-Idee dahingehend erweitern, dass das BAMF die Lehrer gleich direkt bezahlt. Dann würden die Honorare nicht gedrückt werden können.
Und die betrügerisch veranlagten Lehrer hätten keine Chance mehr zu Dumpingpreisen zu arbeiten.

Dass sich Frauen in der KV des Ehepartners mitversichern lassen können, trifft im Zuge der Gleichberechtigung auf Männer im umgekehrten Fall ebenfalls zu. Ich nehme an, Sie sind ein Single, der aus dieser Regelung herausfällt.

Könnte es sein, dass Sie in Bezug auf den Betrugsvorwurf etwas verwechseln. Bei der Kommerzialisierung der Bildung verkauft meistens jemand ohne Fachkenntnisse
Sprachunterricht. Dazu braucht er einen Lehrer, der billig ist und keine Kosten wie RV, KV, PV verursacht, auch keine personellen für die Rechnerei. Der einzige Aufwand besteht darin, die Rechnung des DaF-Lehrers zu begleichen vom Geld, das vom BAMF schon auf seinem Konto bereitliegt.

Eine besondere Freude für den Lehrer ist es jedes Mal noch, wenn er persönliche Vorgaben für den Unterricht macht.

Und damit sind wir dann auch schon beim Thema Scheinselbständigkeit angekommen, dessen Kriterien die RV eisern geheim hält. Was wir alle verstehen, da der Bock der Gärtner ist.

Die DaF-Lehrer werden um die Arbeitgeberanteile in RV, KV, PV betrogen.

Aber wollten Sie nicht eigentlich etwas zum Thema in der Überschrift sagen ?

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Re: Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: Johannes Berndt ()
Datum: 05. Januar 2021 16:07

integra1960 schrieb:
-------------------------------------------------------

> Trotzdem greift niemand ein.

Die RV meldet dem Finanzamt jährlich direkt auf elektronischem Weg die Höhe der gezahlten Beiträge. Auf umgehrten Weg der RV die Höhe des Einkommens zu melden, sollte technisch möglich sein.

Da die RV sich den registrierten Beitragszahlern gegenüber bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Anpassung der Beitragshöhe in Corona-Zeiten unerbittlich und aggressiv gebärdet, andererseits offensichtlich überhaupt nicht daran interessiert ist, wer alles einzahlen müsste, folgere ich, dass die 60-80% (bei Privatschulen und an Universitäten eher 90%) Beitragshinterzieher erwünscht/toleriert sind und es da auch eine Order geben muss. Würden alle zur Kasse gebeten, würde sich ein Großteil nämlich anderen beruflichen Aufgaben zuwenden und der Integrationssektor zusammenbrechen.

Schwarzarbeit auf Weisung des Ministeriums sozusagen. Anders kann ich mir das nicht erklären.

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Ursache und Wirkung
geschrieben von: thomei ()
Datum: 05. Januar 2021 21:22

Wenn die Kollegin Integra schreibt:

Zitat

Und dieser kollektive, meiner Meinung nach unerträgliche Sozialabgabenbetrug ist der Grund für die ganze Honorarkraft-Misere...

dann verwechselt sie leider Ursache und Wirkung. Die Honorarkraft-Misere ist nicht den Kolleginnen und Kollegen anzulasten; wären diese fest angestellt, gäbe es die Diskussion nicht. Moral ist gut, aber erst kommt das Fressen. Erstere ist umsonst, letzteres muss verdient werden.

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Re: Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 06. Januar 2021 14:18

integra1960 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Trotzdem greift niemand ein. Es wäre ganz einfach:
> Abgleich der beschäftigten Honorarlehrer beim BAMF
> und des BfA.

Damit würde man nur einen kleinen Teil erfassen, nämlich nur im Bereich DaF und nur bei BAMF-finanzierten Kursen. Bereiche wie die berufliche Weiterbildung, Politische Bildung, sonstige Sprachen u.v.a.m. sind so nicht erfassbar.

Das BMAS arbeitet derzeit an einer RV-Pflicht für alle Selbständigen. Sehr wahrscheinlich wird dann die Erfassung über die Daten bei den Finanzämtern erfolgen oder kontrolliert werden. Bei dieser Gelegenheit dürften dann auch die schon jetzt versicherungspflichtigen Selbständigen entdeckt werden, die sich nicht gemeldet hatten.

Nach den Daten der DRV sind knapp 65.000 Selbständige (ohne Künstler/Publizisten und Handwerker) pflichtversichert. Dazu zählen neben Lehrern weitere Gruppen, z.B. Hebammen, Krankenpflege, Selbständige mit nur einem Auftraggeber. Niemand weiß genau, wie viele mehr als geringfügig tätige selbständige Lehrkräfte es gibt. Alleine die Anzahl der selbständigen Hebammen, die in der Anzahl enthalten und vermutlich besser erfasst sind, liegt schon bei ca. 24.000. Da dürften in der Tat sehr viele Lehrkräfte noch fehlen.

E.D.

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Re: Ursache und Wirkung
geschrieben von: Johannes Berndt ()
Datum: 06. Januar 2021 17:37

thomei schrieb:
-------------------------------------------------------

> wären diese fest
> angestellt, gäbe es die Diskussion nicht. Moral
> ist gut, aber erst kommt das Fressen. Erstere ist
> umsonst, letzteres muss verdient werden.


In Berlin werden Stellen für Integrations- und berufsbezogene Stellen doch inzwischen wieder ausgeschrieben. Da werden dann 4UE als 180 Minuten angesehen und mit 3h zum Mindestlohn bezahlt. Das ist für die Träger billiger als 35/UE.

Mitunter sehe ich ehemalige Kollegen als Verantwortliche in diesen Stellenanzeigen (und auch bei Angeboten für Honorar) und frage mich, ob die sich nicht schämen. Pädagogischer Leiter oder Projektleiter oder ähnlicher Quatsch scheint die üblicherweise einzige "Aufstiegsoption" zu sein. Würde ich nicht machen, ich stelle auch nicht meine Freundin an die Ecke, wenn ich Geld brauche.

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Re: Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: thomei ()
Datum: 07. Januar 2021 22:30

Zitat
Erwin Denzler
Das BMAS arbeitet derzeit an einer RV-Pflicht für alle Selbständigen. Sehr wahrscheinlich wird dann die Erfassung über die Daten bei den Finanzämtern erfolgen oder kontrolliert werden. Bei dieser Gelegenheit dürften dann auch die schon jetzt versicherungspflichtigen Selbständigen entdeckt werden, die sich nicht gemeldet hatten.

Ganz so staatstragend würde ich das nicht sehen, denn:
1. gilt das Steuergeheimnis,
2. gilt ein Gesetz nicht rückwirkend und
3. ist Angstmache immer eine schlechte Visitenkarte.

Es geht bei dieser "Reform" nicht darum, uns als Selbstständige vor Altersarmut zu schützen; in dieser landen wir so oder so. Es geht wohl eher darum, die Finanzierungslücke der RV angesichts der neuen "Grundrente" durch die Selbstständigen finanzieren zu lassen.

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Re: Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 08. Januar 2021 12:08

thomei schrieb:
-------------------------------------------------------

> 1. gilt das Steuergeheimnis,

Nein, das gilt hier nicht. Aus § 31 der Abgabenordnung:
"Die Finanzbehörden sind verpflichtet, die nach § 30 Absatz 2 Nummer 1 geschützten personenbezogenen Daten der betroffenen Person den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Künstlersozialkasse mitzuteilen, soweit die Kenntnis dieser Daten für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe erforderlich ist oder die betroffene Person einen Antrag auf Mitteilung stellt."

Auf Anfrage der DRV geschieht das auch jetzt schon, wenn z.B. eine selbständige Lehrkraft ihren Steuerbescheid nicht vorlegt. Eine umfassende Mitteilung müsste natürlich erst gesetzlich festgelegt werden, was aber wahrscheinlich ist, falls eine RV-Pflicht für alle kommt. Alternativ ginge es zwar auch über die Gewerbeanmeldungen, aber damit erfasst man die freien Berufe nicht.


> 2. gilt ein Gesetz nicht rückwirkend und

Die Versicherungspflicht für selbständige Lehrkräfte gilt schon seit 1911.
Wenn die DRV durch eine künftige Mitteilung der Finanzverwaltung erfährt, dass jemand zu dieser Personengruppe gehört, aber vorher keine eigene Meldung bekommen hatte, wird sie wohl nachfragen seit wann schon. Und wenn sich dann ergibt er wäre schon seit etlichen Jahren beitragspflichtig, wird das Gesetz nicht rückwirkend erlassen, es galt schon seit mehr als 100 Jahren.

Natürlich könnte der Gesetzgeber gleichzeitig eine "Amnestie" erlassen, wie das auch in der GKV mal geschehen war. Dann wären wieder diejenigen die Dummen, die sich vorher gemeldet hatten.

E.D.

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3 Punkte
geschrieben von: thomei ()
Datum: 08. Januar 2021 14:23

Lieber Kollege ED,

Das Steuergeheimnis gilt. Die Formulierung "soweit ... erforderlich" ist eindeutig; die Nachfrage ist an konkrete Voraussetzungen gebunden und kann nicht einfach erfolgen. Wie du selbst schreibst, eine umfassend Mitteilung müsste erst noch gesetzlich festgelegt werden.
Und damit ist auch Punkt 2 geklärt; eine zukünftige gesetzliche Festlegung würde nicht rückwirken funktionieren.

Zu Punkt 3 habe ich von dir leider nichts gehört: Angstmache bringt die Leute selten dazu, handlungsmächtig zu werden. Oder?

tm

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Re: 3 Punkte
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 08. Januar 2021 18:52

Nunja, Angstmache, Warnung oder Vermutung --- kann man so oder so sehen. Genau werden wir es wissen, wenn es soweit ist.

Dass die DRV Steuererklärungen anfordert, ist eine Tatsache. Als Prozessbevollmächtigter sehe ich immer die Verwaltungs- und Gerichtsakten, da ist das nicht selten mit dabei.

Wie genau die Erfassung der nach einem noch nicht erlassenen Gesetz dann Versicherungspflichtigen sein wird, weiß natürlich noch niemand - deshalb auch als Vermutung formuliert. Aber die Frage ob jemand nach bisherigen Regelungen bereits versicherungspflichtig ist, muss dann ziemlich sicher geprüft werden, sonst wäre man ja doppelt zahlungspflichtig. Das beabsichtigt die Koalition nicht.

E.D.

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Re: Altersarmut - Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: thomei ()
Datum: 11. Januar 2021 13:01

Lieber Kollege Denzler,

nun ja, die Angstmache geht im Moment wohl eher von deiner Seite aus: Mir ist kein Fall einer Kollegin oder Kollegen bekannt, wo das Finanzamt eine Steuererklärung an die Deutsche Rentenversicherung (DR) geschickt hätte. In der Regel werden die Kolleginnen durch eine Kontrolle der Unterlagen vor Ort - beim Träger - zur Nachzahlung verpflichtet und diese Kontrolle ist dann Anlass der DR, die Steuererklärung anzufordern.

Wie du selbst schreibst:
Zitat

Wie genau die Erfassung der nach einem noch nicht erlassenen Gesetz dann Versicherungspflichtigen sein wird, weiß natürlich noch niemand ...

Es wäre demnach sinnvoll von deiner Seite, hier nicht mit Vermutungen und Uneindeutigkeiten Angst zu verbreiten.

Aber, da wir schon beim Thema sind -wie positioniert sich denn deine Gewerkschaft - die GEW - zu diesem Thema - beispielsweise auch zu Position der Partei "Die Linke":

Zitat

Die Beitragszahlungen müssen sich dabei zukünftig zeitnah an den tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine finanzielle Überforderung durch die Beiträge ist zu vermeiden.

Ich bin gespannt.
Solidarischer Gruß
tm

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Re: Altersarmut - Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 12. Januar 2021 10:06

Richtig, derzeit muss die DRV erst einmal auf anderen Wegen darauf stoßen, dass jemand überhaupt als selbständige Lehrkraft tätig ist. Das geschieht oft durch eine Betriebsprüfung bei Bildungsträgern. Die Steuerunterlagen werden dann vom Finanzamt angefordert, wenn der Betroffene selbst nicht ausreichende Angaben macht, also z.B. seine Steuerbescheide vorlegt. Wenn er allerdings den Regelbeitrag von ca. 600 Euro wählt, braucht man sie nicht.

Während es bisher eher Zufall ist ob man bei Betriebsprüfungen gefunden wird, wird bei einer Erfassung aller Selbständigen eben jeder gefunden - wenn sie denn funktioniert. Und da ist eben der Weg über das Finanzamt der wahrscheinlichste (bei Handwerkern geht es über die Kammern, aber da gibt es für die Bildung keine). Dass dann auch rückwirkend geprüft wird (da die Versicherungspflicht schon seit vielen Jahren existiert), ist zumindest bisher so. Im Fragebogen wird abgefragt, seit wann man die Tätigkeit ausübt. Ich wüsste nicht, warum das dann anders sein sollte. Es sei denn, der Gesetzgeber hebt die alte Versicherungspflicht rückwirkend auf.

Bei den meisten Lehrkräften die für Bildungsträger tätig sind (also nicht selbst Teilnehmer als Kunden haben) hält die GEW den Arbeitnehmerstatus für zutreffend. Das kann ja auch in Teilzeit, befristet und nebenberuflich der Fall sein. Aber es hat sich gezeigt: die Chancen das vor Gericht durchzusetzen sind äußerst gering. Eine Alternative wäre eine Versicherung nach dem Vorbild der Künstlersozialversicherung, mit halben Beitragssätzen wie bei Arbeitnehmern und einer Abgabe der Bildungsträger wie sie im Kunstbereich z.B. Verlage, Theater usw. bezahlen müssen.

E.D.

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Re: Altersarmut - Rentenwirklichkeit in D-land
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 03. Februar 2021 15:57

"Selbstständige" Lehrkraft in IntV-Integrationskursen, da lach ich doch ;-) ;-) !!
Scheinselbstständig sind wir/sie! Aber die jeweilige Bundesregierung spart viel Geld, nicht nur beim Honorar bzw. durch die unangemessene Entlohnung, sondern auch gerade durch ihren verweigerten Sozialabgabenanteil!
Und bzgl. Datenschutz, wer von euch weiß, dass der IntV-Träger jeden Ausfalltag der IntV-Lehrkraft oder Wechsel der IntV-Lehrkraft sofort dem BAMF melden muss?! Ich stieß erst bei meinen Klage-Recherchen darauf. Keiner "meiner" 4 Träger wies mich daraufhin bzw. holte sich meine Erlaubnis dafür. Und die Sozialgerichte jedweder Instanz interessierte es ebenfalls nicht. So viel zur "unabhängigen Justiz" ;-)
Dass IntV-Lehrkräfte in die Altersarmut stürzen, liegt nicht an ihnen, sondern an den bewussten Taten der jeweiligen Bundesregierung.

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Nachfragen
geschrieben von: thomei ()
Datum: 04. Februar 2021 10:39

Liebe Roswitha,

Klar: Man bezahlt die Leute so dürftig und zieht Ihnen dann noch die Rentenbeiträge vom Lohn oder Honorar ab, damit sie im Alter nicht völlig in der Grundsicherung landen. Der Rentenbetrag bleibt aber in beiden Fällen der gleiche, nur zahlt einmal die Kommune und einmal die Rentenversicherung.

Wenn das BAMF über den Wechsel von Kolleginnen und Kollegen informiert werden möchte, empfiehlt sich dort einmal nachzufragen. Laut DSGVO hat ja jeder einen kostenlosen Anspruch über eine entsprechende Auskunft. Ein Musteranschreiben findest du hier. Bei ca. 90.000 vom BAMF zugelassenen Kolleginnen und Kollegen ergibt sich eine interessante Perspektive.

Mit kollegialen Grüßen
tm

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