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BAMF: Ablehnung Zulassung - Klage sinnvoll? Dringend!
geschrieben von: NathanGold ()
Datum: 04. August 2022 22:38

Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Kurz zu meinem Hintergrund: Ich habe Komparatistik und ein anderes nicht-sprachwissenschaftliches Fach studiert und habe mehrere Jahre als DaF-Lehrkraft gearbeitet (auf jeden Fall über 500 UE).

Im Jahr 2020 habe ich mit Blick auf die BAMF-Zulassung die kleine Zusatzqualifikation begonnen, konnte diese aber aufgrund von Corona und den Schulschließungen nicht abschließen. Ich habe dann im Jahr 2021 vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Quali trotzdem einen Antrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. Offenbar aufgrund der neuen Matrix und den verschärften Zulassungskriterien wurde darin aber die unverkürzte Quali als Zulassungsbedingung betont.

Als ich nach einiger Zeit nochmal nachfragte wurde mir in einem Telefongespräch mit einem BAMF-Sachbearbeiter aber nahegelegt, dass mein Komparatistik-Studium als neuphilologisches Studium zu werten sei und ich mit der kleinen Quali entsprechend dem linken unteren Feld in der Matrix zugelassen werden könnte. Also habe ich mich mit der mittlerweile erworbenen kleine Quali nochmal beworben - leider aber ohne Erfolg. Der alte Ablehnungsbescheid hätte außerdem weiterhin Bestand.

Meine Frage ist nun: Lohnt sich eine Klage dagegen? Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum ich aufgrund völlig willkürlicher Kriterien nicht zu einer Tätigkeit zugelassen werde, der ich schon seit Jahre unterbezahlt nachgehe. Zumal ich nach den alten Kriterien auf jeden Fall zugelassen worden wäre. Ein Problem könnte natürlich die verstrichene Widerspruchsfrist sein, denn der alte Bescheid hat ja noch Bestand.

Ich freue mich auf Antworten. Gerne könnt ihr auch mit mir Privat in Kontakt treten.

Edit: Ich habe nochmal mit einem Mitarbeiter telefoniert. Die Informationen waren etwas widersprüchlich: Mir wurde versichert, dass das Studium keineswegs das Problem sei. Das Problem sei die Zusatzquali, die aus unbekannten Gründen (!) nur in Verbindung mit einem Lehramtsstudium gültig wäre. Im Prinzip ist das Studium dann ja doch das Problem. Mir wurde aber leider nicht erklärt, auf welches Feld der Matrix sich diese Aussagen beziehen. Jedenfalls wird mein Fall weiter "geprüft". Widerspruch könnte ich außerdem jeder Zeit einlegen.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.08.22 00:35.

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Re: BAMF: Ablehnung Zulassung - Klage sinnvoll? Dringend!
geschrieben von: Coco Lores ()
Datum: 27. April 2023 20:45

Es gibt inzwischen nur noch eine ZQ DaZ, also 140 UE. Die Kriterien kann man doof finden - warum Sozialpädagogen schneller zugelassen werden als Leute mit ausländischen Germanistikanschlüssen. Aber es nützt nichts, das BamF bezahlt, das BamF legt seine Kriterien fest.

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