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Umsatzsteuerpflicht für Rechnung über DTZ-Prüfungsabnahme
geschrieben von:
Anonymer Teilnehmer
()
Datum: 02. September 2022 07:14
Liebe Leute im Forum Deutsch,
ich bekomme von einer VHS, für die ich tätig bin, keine Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für die o,g. Rechnung DTZ. Diese Leistung sei umsatzsteuerpflichtig, hieß es. Kann ich mir nicht vorstellen. Ich kenne außerdem keine Lehrkraft, die jemals Umsatzsteuer zahlen musste für eine abgenommene DTZ-Prüfung. Die DTZ-Prüfung ist eine staatlich anerkannte Prüfung nach dem Abschluss eines BAMF-geförderten IKs, für dessen Durchführung die Lehrkraft ebenfalls keine U-Steuer abführen muss. Außerdem dient sie der Fortbidung, nicht der Weiterbildung. Wer kann mir hier helfen oder kennt ein Gerichts-Urteil, das dies bestätigt?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß von Ulrike
ich bekomme von einer VHS, für die ich tätig bin, keine Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für die o,g. Rechnung DTZ. Diese Leistung sei umsatzsteuerpflichtig, hieß es. Kann ich mir nicht vorstellen. Ich kenne außerdem keine Lehrkraft, die jemals Umsatzsteuer zahlen musste für eine abgenommene DTZ-Prüfung. Die DTZ-Prüfung ist eine staatlich anerkannte Prüfung nach dem Abschluss eines BAMF-geförderten IKs, für dessen Durchführung die Lehrkraft ebenfalls keine U-Steuer abführen muss. Außerdem dient sie der Fortbidung, nicht der Weiterbildung. Wer kann mir hier helfen oder kennt ein Gerichts-Urteil, das dies bestätigt?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß von Ulrike
Re: Umsatzsteuerpflicht für Rechnung über DTZ-Prüfungsabnahme
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 02. September 2022 18:54
Sieh doch einfach künftig davon ab, DTZ-Prüfungen für diese VHS abzunehmen, oder schlage einfach die Umsatzsteuer auf den Betrag auf, den du der VHS in Rechnung stellst!
Re: Umsatzsteuerpflicht für Rechnung über DTZ-Prüfungsabnahme
geschrieben von:
Anonymer Teilnehmer
()
Datum: 07. September 2022 07:09
Hallo Gernot,
das ist eine Option, löst aber nicht mein Grundproblem.
Kennt jemand von euch vielleicht ein Finanzamt, mit dem es genau diese Diskussion gab und es sich darauf hin ergab, dass Prüfungsabnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig sind?
Umsatzsteuer ist bei uns Sprachehrkräften doch immer ein Thema. Gruß von Ulrike
das ist eine Option, löst aber nicht mein Grundproblem.
Kennt jemand von euch vielleicht ein Finanzamt, mit dem es genau diese Diskussion gab und es sich darauf hin ergab, dass Prüfungsabnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig sind?
Umsatzsteuer ist bei uns Sprachehrkräften doch immer ein Thema. Gruß von Ulrike
Re: Umsatzsteuerpflicht für Rechnung über DTZ-Prüfungsabnahme
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 07. September 2022 08:37
Hallo Ulrike,
ich habe bisher nur Telc-Prüfungen als Angestellter der Bildungseinrichtung abgenommen, die auch den vorausgehenden Unterricht durchgeführt hatte. Ich könnte bei meinem Ex-Arbeitgeber mal nachfragen, ob er Umsatzsteuer dafür abgeführt hat, ich denke aber nicht.
Beim Googeln nach den Begriffen „Umsatzsteuerpflicht“ und „Prüfungen“ findet man Folgendes: [datenbank.nwb.de]
Beste Grüße
Gernot
ich habe bisher nur Telc-Prüfungen als Angestellter der Bildungseinrichtung abgenommen, die auch den vorausgehenden Unterricht durchgeführt hatte. Ich könnte bei meinem Ex-Arbeitgeber mal nachfragen, ob er Umsatzsteuer dafür abgeführt hat, ich denke aber nicht.
Beim Googeln nach den Begriffen „Umsatzsteuerpflicht“ und „Prüfungen“ findet man Folgendes: [datenbank.nwb.de]
Beste Grüße
Gernot
Re: Umsatzsteuerpflicht für Rechnung über DTZ-Prüfungsabnahme
geschrieben von:
Anna78
()
Datum: 07. September 2022 16:08
Hallo Ulrike,
zuerst einmal besteht für mich schon das Problem in der Tatsache, dass (zumindest aus meiner Erfahrung) die meisten Sprach- und Volkshochschulen keine Ahnung vom Thema Umsatzsteuer haben. Grundsätzlich verhält es sich ja eigentlich so: Ich stelle eine Rechnung mit Nettobetrag und dann gibt es die 2 Optionen, entweder die Umsatzsteuer draufzuschlagen oder, wenn mir vom Auftraggeber eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt oder ich selbst Kleinunternehmer bin, dies auf der Rechnung entsprechend zu vermerken und dann eben keine USt zu berechnen. Wenn du also kein Kleinunternehmer bist und dir keine Umsatzsteuerbefreiung für eine Leistung vorliegt, musst du USt berechnen. Tust du das nicht, kann es sein, dass du, solltest du das Pech haben und vom Finanzamt geprüft werden, die Umsatzsteuer von deiner Einnahme - also dem eigentlichen Nettobetrag zahlen musst.
Zu deinem konkreten Problem: Erst einmal denke ich, du hast Recht und die DTZ ist befreit. Liegt dir denn ein Vetrag vor? Was steht da drin?
Ich hatte mal die Situation, dass ich einer Schule für die Prüfungen nach BAMF-Kursen (also DTZ, B1, B2, C1) jahrelang Umsatzsteuer berechnet habe. Plötzlich hieß es dann, die seien ja umsatzsteuerbefreit. Mir wurde dann eine nicht ganz klare Bescheinigung über die Umsatzsteuerbefreiung vorgelegt. Da ich mir aber sehr sicher bin, dass die Prüfungen tatsächlich befreit sind, habe ich in Absprache mit meinem Steuerberaterm aus dieser merkwürdigen Vorlage folgenden Satz gebastelt, der inzwischen mit auf der Rechnung steht:
Dieser Auftrag ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit, da die Testprodukte der telc ordnungsgemäß auf einen Beruf bzw. auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.
Faktisch natürlich absoluter Quark, weil Prüfungen an sich auf gar nichts vorbereiten, aber so ähnlich war halt die Formulierung auf dem Schriebs und der war von der entsprechenden Behörde ausgestellt - die offensichtlich auch nicht viel Ahnung haben.
Vielleicht hilft dir das ja...
zuerst einmal besteht für mich schon das Problem in der Tatsache, dass (zumindest aus meiner Erfahrung) die meisten Sprach- und Volkshochschulen keine Ahnung vom Thema Umsatzsteuer haben. Grundsätzlich verhält es sich ja eigentlich so: Ich stelle eine Rechnung mit Nettobetrag und dann gibt es die 2 Optionen, entweder die Umsatzsteuer draufzuschlagen oder, wenn mir vom Auftraggeber eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt oder ich selbst Kleinunternehmer bin, dies auf der Rechnung entsprechend zu vermerken und dann eben keine USt zu berechnen. Wenn du also kein Kleinunternehmer bist und dir keine Umsatzsteuerbefreiung für eine Leistung vorliegt, musst du USt berechnen. Tust du das nicht, kann es sein, dass du, solltest du das Pech haben und vom Finanzamt geprüft werden, die Umsatzsteuer von deiner Einnahme - also dem eigentlichen Nettobetrag zahlen musst.
Zu deinem konkreten Problem: Erst einmal denke ich, du hast Recht und die DTZ ist befreit. Liegt dir denn ein Vetrag vor? Was steht da drin?
Ich hatte mal die Situation, dass ich einer Schule für die Prüfungen nach BAMF-Kursen (also DTZ, B1, B2, C1) jahrelang Umsatzsteuer berechnet habe. Plötzlich hieß es dann, die seien ja umsatzsteuerbefreit. Mir wurde dann eine nicht ganz klare Bescheinigung über die Umsatzsteuerbefreiung vorgelegt. Da ich mir aber sehr sicher bin, dass die Prüfungen tatsächlich befreit sind, habe ich in Absprache mit meinem Steuerberaterm aus dieser merkwürdigen Vorlage folgenden Satz gebastelt, der inzwischen mit auf der Rechnung steht:
Dieser Auftrag ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit, da die Testprodukte der telc ordnungsgemäß auf einen Beruf bzw. auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.
Faktisch natürlich absoluter Quark, weil Prüfungen an sich auf gar nichts vorbereiten, aber so ähnlich war halt die Formulierung auf dem Schriebs und der war von der entsprechenden Behörde ausgestellt - die offensichtlich auch nicht viel Ahnung haben.
Vielleicht hilft dir das ja...
Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
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