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Fragen zur Steuererklärung
geschrieben von: Liela ()
Datum: 23. Juli 2014 20:36

Liebe Kollegen,

ich mache gerade zum ersten Mal meine Einkommensteuererklärung und hätte da ein paar Fragen an die Erfahren unter euch:
Ich habe letztes Jahr nur drei Monate als freiberufliche Daf-Dozentin in Deutschland gearbeitet und bin somit mit meinen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag geblieben. Jetzt möchte ich gern so schnell und unkompliziert wie möglich meine Steuererklärung machen. Ich habe mir dazu die folgenden Formulare herausgesucht: Mantelbogen, Anlage EÜR und Anlage S. Sind das alle oder brauche ich noch mehr? Und lohnt es sich überhaupt, meine Ausgaben aufzulisten, wenn meine Einnahmen ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegen? Wenn ich sie aber doch auflisten muss oder möchte, auf welchem Formular und unter welchem Punkt kann ich dann die Ausgaben für meine private KV angeben? Und muss ich direkt irgendwelche Belege mitschicken oder soll ich abwarten, ob sie verlangt werden?
Ihr seht, ich bin blutige Anfängerin und würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!

Liela

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Re: Fragen zur Steuererklärung
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 25. Juli 2014 00:19

Hallo Liela,

wende dich doch an deinen örtlichen "Lohnsteuerhilfe-Verein", der kann dir kostenlos oder gegen einen geringen Betrag gezielte Auskunft geben.

Viel Erfolg!

Roswitha

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Re: Fragen zur Steuererklärung
geschrieben von: aw ()
Datum: 27. Juli 2014 23:26

Die Lohnsteuerhilfe-Vereine (jeglicher Art) werden definitiv nicht helfen, da sie nur für Arbeitnehmer zuständig sind. Man muss zum Steuerberater gehen.

In diesem einfachen Fall wie bei Liela würde ich aber einfach beim Finanzamt anrufen und die Frage stellen, ob Betriebsausgaben überhaupt angegeben werden müssen, wenn sowieso keine Steuerpflicht besteht, weil das Honorar zu gering war.

Renten- und Krankenversicherung werden grundsätzlich auf dem Mantelbogen angegeben, es sind KEINE Betriebsausgaben.

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Re: Fragen zur Steuererklärung
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 28. Juli 2014 11:51

Häufiger Fehler den auch Steuerberater gerne machen: wenn eh keine Steuern anfallen, verzichtet man auf Betriebsausgaben. In der Folge gilt dann ein entsprechend höheres Einkommen als Grundlage z.B. für die Rentenversicherung. Und bei 3 Monaten (also mehr als 2) gilt ja schon die RV-Pflicht.

Ein Beispiel: man hat in den 3 Monaten jeweils Honorareinnahmen von 1.000 Euro und könnte eigentlich jeweils 300 Euro Betriebsausgaben geltend machen. Steuerlich wirkt sich das nicht aus, wenn es das einzige relevante Einkommen ist. Aber man zahlt eben insgesamt knapp 200 Euro mehr an die RV (und ähnlich an die KV und PV, wenn gesetzlich versichert).

Erwin Denzler

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