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gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: karo ()
Datum: 05. September 2015 11:11

Wie macht ihr das mit der Krankenversicherung während Ferien oder wenn ihr keinen Kurs habt? Kann man sofort eine Ermässigung bekommen oder muss man trotzdem den vollen Beitrag bezahlen?
Ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mit 0 Einkommen noch die Krankenversicherung bezahle ( von quai 0 Ersparten! ).

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 07. September 2015 12:25

Das ist in der Regel unerheblich. Bei Selbständigen geht die KK von einem Mindesteinkommen von aktuell 2.126,25 € aus, das die Berechnungsgrundlage darstellt.

In bestimmten Fällen kann eine Beitragsermäßigung gewährt werden, das ist aber nicht von den Ferien, sondern von anderen Kriterien und der KK abhängig.

Zwar viele Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler, aber sachlich richtig ist dieser Link.

Konkretes Beispiel einer bestimmten Krankenkasse.

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: FransDaF ()
Datum: 07. September 2015 18:52

Hallo Karo,

DaF2000 hat deine Frage beantwortet, da will ich nichts wiederholen.

Mich drängt es jedoch, Dir noch einen textlichen Denkanstoß als Unterstützung zu geben:

Als Freiberufler/in wärest/bist du SELBSTÄNDIG im unternehmerischen Sinn wie auch ganz praktisch.
Zur SELBSTÄNDIGKEIT gehört es, ein unternehmerisches Risiko zu tragen,
zum unternehmerischen Denken, Rücklagen für Zeiten ohne Verdienst zu bilden - wie du das machst, das ist DEINE ureigenste Sache, DU bist SELBSTÄNDIG.

Du schreibst: "Ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mit 0 Einkommen noch die Krankenversicherung bezahle ( von quai 0 Ersparten! )." Allein die Formulierung zeugt davon, dass du nicht unternehmerisch denkst. Du gehst wie ein Arbeitnehmer von einer monatlichen Rechnungsgrundlage aus und überlegst, was der Gesetzgeber als Sozialbeitrag festgelegt hat (obwohl du es vielleicht nicht willst). Du überlegst echt, DaFZ-Freiberufler/in zu werden? Oder hast du gar schon angefangen?

Zum unternehmerischen Denken gehört es einfach, nicht nur von jetzt auf die nächsten sechs Monate und die nächsten Ferien zu schauen, sondern lange Zeiträume, mehrere Jahre im Blick zu haben, auch strategisch sein Dasein am Markt zu planen, für überschussarme Zeiten und Zeiten mit Einbrüchen vorzusorgen; genauso laufend den Markt zu analysieren, ob er für das Angebot des eigenen Produktes - in unserem Fall der Dienstleistung DaFZ-Unterricht - genügend monetär auswirft. DU SELBST musst als SELBSTÄNDIGER auf der Grundlage deiner betriebswirtschaftlichen, sozialrechtlichen Kenntnisse, der Kenntnisse um Entwicklungen in deiner Branche, der Marktbeobachtung etc. analysieren, ob du dich dauerhaft mit deinem Unternehmen von dem zu erwartenden Überschuss finanzieren kannst: dann, wenn der Markt solide abwirft, vor allem aber auch dann, wenn dein Markt eine Talfahrt macht.

Als echter DaFZ-Freiberufler bist du SELBSTÄNDIGER und bietest deine Dienstleistung z. B. als FREIER Mitarbeiter einer Firma an. Das Wort FREI sollte meiner Meinung nach jeder Freiberufler über seinem Bett hängen haben. Du bewahrst auf jeden Fall deine persönliche Unabhängigkeit - schon da sind alle IntKV- und ESF/BAMF-Kurse raus - und du bewahrst deine Gestaltungsfreiheit. Deine Arbeitsbedingungen sind zwar nicht absolut, aber relativ frei, wenn du sie einem anderen Unternehmen auf Augenhöhe anbietest (ihr seid schließlich beides Unternehmer). Du bist formal wie praktisch in der Realität NICHT den Weisungen deines Auftraggebers in zeitlicher, fachlicher oder örtlicher Hinsicht unterworfen. Das ist die schöne Seite der echten Selbständigkeit. Du trägst das ganze Risiko selbst und NUR DU bist verantwortlich oder du ziehst dir selbst in ureigenster Entscheidung Leute heran, die dir bei der Auftragserfüllung helfen. Das ist der Preis.

Etliche hier im Forum sagen: Seid richtige Selbständige!
Ich sage: Seid Selbständige nur dann, wenn ihr ein Unternehmer sein wollt und wenn Ihr in der Lage seid, unternehmerisch zu handeln! Dann seid ihr automatisch richtige Selbständige! - Ich will es zum Beispiel nicht. Ich habe keinen Bock darauf, dass die Arbeitsleistung alle meine Lebensbereiche bestimmt. Ich will die relative Sicherheit eines Gehalts, und Weisungsgebundenheit stört mich nicht, wenn ich ein bisschen Spielraum habe. Ich mag nicht die Belastung durch zig unterrichtsferne und nichtpädagogische Tätigkeiten, die mich bis ins Bett verfolgen. Ich will die Energie, die ich für 1a-Unterrichtsvorbereitungen und Materialerstellung brauche, nicht auf Werbung verwenden, an Unternehmensstammtischen zwecks Beziehungsanbahnung verdödeln etc. Konsequenz: Ich bin nicht selbständig. Ich lasse mich auch nicht in die Scheinselbständigkeit drängen, nehme nur ab und an in- wie ausländische Honorarsachen bei ganz speziellen Einzeldingen an. Das ist dann wirklich Nebenverdienst. Trotzdem will ich auch im Nebenverdienst für qualitativ hochwertige Arbeit eine hochwertige Bezahlung. (Logo! Warum sollte ich mit einem Dumpingpreis einverstanden sein, wo doch die Leistung im Nebenverdienst die gleiche wie die im Hauptverdienst ist?) Ansonsten ganz klar für mich: Ich will Angestellter sein, das unternehmerische Risiko können die Unternehmeneigner tragen. Genauso klar: Ich liefere hohe Unterrichtsqualität, von deren Ergebnis sich der Unternehmenseigner ein gehöriges Stück abschneidet. Da will ich selbstverständlich Qualität bezahlt haben - in Form eines entsprechenden Gehalts. Der Markt will nicht qualitätsgerecht bezahlen? Dann mache ich etwas anderes. In den 90ern hatte ich nie Probleme, anständige DaF-Jobs (hat da schon jemand von DaZ geredet?) in Deutschland und bei den Nachbarn zu bekommen. Dann begann die Talfahrt. Konsequenz: Eine Entscheidung treffen, die Entscheidung, ob ich bis zur Marktberuhigung mit meinem Beruf ins Ausland gehe oder den Beruf wechsle. Ich habe das Ausland gewählt, andere meiner alten DaF-Kommilitonen den Berufswechsel. Die Marktberuhigung trat nicht ein. Meine Kommilitonen hatten also den besseren Riecher, ich habe dafür schöne Auslandsjahre und mit meinem absoluten Lieblingsberuf ein gutes Leben gehabt. Problem: Ich muss die gleiche Entscheidung nun wieder treffen, denn nachdem es im späten Frühjahr ein klitzekleines bisschen nach dem Ende der Talfahrt roch, stelle ich fest, dass diejenigen Recht behalten, die die ehrenamtliche Laiendeutsch"lehrer"welle voraussagten.

Du magst kein existenzielles Risiko? Lass die Finger von der Freiberuflichkeit.
Unternehmertum ist ein Wort, dass dir Angst macht? Lass die Finger von der Freiberuflichkeit.
Du schaffst es nicht, dir für deine DaFZ-Leistung ein anständiges Gehalt bezahlen zu lassen? Nimm einen anderen Job.

Sei FREIberufler,

sei ein Selbständiger nur dann,

wenn du ein Unternehmer sein willst

und wenn du in der Lage bist,

unternehmerisch zu handeln!


Der Frans

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: DaFf ()
Datum: 07. September 2015 18:53

karo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wie macht ihr das mit der Krankenversicherung
> während Ferien oder wenn ihr keinen Kurs habt?
> Kann man sofort eine Ermässigung bekommen oder
> muss man trotzdem den vollen Beitrag bezahlen?
> Ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mit 0
> Einkommen noch die Krankenversicherung bezahle (
> von quai 0 Ersparten! ).


Stichwort unternehmerisches Risiko??? Kann jede Firma bei jeder vorübergehenden Auftragsflaute mal eben die Sozialversicherungsbeiträge auf Eis legen? Das muss man sich vorher überlegen, bevor man sich selbständig macht. Zumal in dem Beruf, in dem Ferien nicht überraschend kommen.

Die Lösung ist: Sich arbeitslos melden. Allerdings ist das ein Bürokratiewahn, sich in jeden Ferien arbeitslos zu melden und danach sich wieder selbständig zu machen. Mehr als 1-2mal macht die Arbeitsagentur das nicht mit, denn entweder man ist selbständig und kalkuliert entsprechend unregelmäßiges monatliches Einkommen ein, oder man meldet sich arbeitslos mit dem ernsthaften Ziel einer beruflichen Veränderung.

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 08. September 2015 00:55

Liebe_r karo,

in den unbezahlten Ferien und ohne Einkommen solltest du Hartz IV beantragen, dann wird u.a. deine KV von dort übernommen. Sonst musst du sie - wie von DaF2000 geschildert - selbst bezahlen. Wie?!, ist den politisch Verantwortlichen egal.

Später kommen sie dann mit der Nachforderung der RV, falls du sie nicht schon - auch ohne Einkommen - bezahlst. Das nennt sich "Fürsorgepflicht des Staates" ;-).

LG Roswitha

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: DaFf ()
Datum: 09. September 2015 09:44

Lieber FransDaf,

durch die verspätete Freischaltung der Beiträge hier bist du mir zuvorgekommen bzw. wir haben wohl parallel geschrieben ... Du konntest alles nur besser ausdrücken. 100% Zustimmung!
Deswegen ist auch deinem Beitrag zum Thema Martina Gemmar nichts hinzuzufügen. 100% den Nagel auf den Kopf getroffen.

Als ehemaliger DaF-Lehrer und als solcher ehrlicher RV-Zahler bin ich immer wieder froh, mit diesem "Beruf" (der ja eigentlich keiner ist) und dem Selbstmitleid der Lehrkräfte nichts mehr zu tun zu haben ...

@Roswitha: Besser als Hartz IV ist ALG I, wenn man eine freiwillige AV-Versicherung abschließt. Die hatte ich immer zu DaF-Zeiten.
Aber so oder so: Auch "Hartz IV" bedeutet eine ARBEITSLOSmeldung und die werden ständige Wechsel auch nicht akzeptieren, oder?

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 09. September 2015 11:53

Die Ergänzungen von DaFf und FransDaF zu meinem Beitrag halte ich für sehr sinnvoll.

Wenn man als Freiberufler oder Selbständiger nicht in der Lage ist, für die Ferienzeit vorzusorgen, sollte man sich eine Festanstellung suchen.

Wenn man im DaF-Bereich keine Festanstellung finden kann, was leider sehr wahrscheinlich ist, sollte man in einem anderen Bereich arbeiten.

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 09. September 2015 23:05

DaFf:"Auch "Hartz IV" bedeutet eine ARBEITSLOSmeldung und die werden ständige Wechsel auch nicht akzeptieren, oder?"

Doch, bei mir als "staatliche" IntV-Integrationskurs-Lk akzeptierten sie es.

@DaF2000: Zustimmung!

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 10. September 2015 14:11

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann man aber nur drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit beantragen. Und nur, wenn man in den letzten 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Das kommt deshalb für die meisten LK nicht in Frage. Aber als "selbstständiger" Unternehmer hat man das bestimmt bei der Aufnahme der Selbstständigkeit alles geprüft und den Fall der Arbeitslosigkeit bei der Kalkulation des Honorars mit einberechnet und Rücklagen gebildet. Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit hat immer wieder gesagt, dass Selbstständige nicht dauernd auf Hartz IV zurückgreifen können. Entweder funktioniert ihr Geschäftsmodell oder nicht, der Staat könne ja nicht permannt schlechte Geschäftsideen unterstützen.

Wenn man freiwillig arbeitslos versichert ist zahlt man 45 € pro Monat in den ersten 2 Jahren ein, danach 90 €. Dafür bekommt man im Fall der Arbeitslosigkeit ca. 1.400 € ALG I raus, also ca. 400 € mehr als wenn man Vollzeit im Integrationskurs arbeitet (für 20 € Honorar).

Die 1.400 € entsprechen dem, was man als Honorarkraft bei einem Honorar von 30 € pro UE herausbekommen würde, bei 25 UE.

Wer also ein Mindesthonorar von 30 € fordert, der will ein Honorar auf der Höhe des Arbeitslosengeldes I. Wer sich ausrechnen möchte, wie hoch das Honorar sein müsste, kann das hier tun:
[www.erfolg-als-freiberufler.de]

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: DaFf ()
Datum: 11. September 2015 14:17

Roswitha Haala schrieb:
-------------------------------------------------------

> Doch, bei mir als "staatliche"
> IntV-Integrationskurs-Lk akzeptierten sie es.

Stimmt, Hartz IV ist ja außerdem unter anderem auch zum Aufstocken da, also ist es auf keinen Fall zwingend mit einer Arbeitslosmeldung verbunden.

Anders als ALG I, da muss man als Selbständiger quasi eine Geschäftsaufgabe nachweisen (Nachweis, dass man die Gewerbenummer zurückgegeben hat, die man ja als Dozent nie hatte :), Abmeldung beim Finanzamt usw.) und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. den bisherigen Job NICHT MEHR HABEN, so wie andere Arbeitslose. Wenn man dann nach den Ferien plötzlich wieder genau dasselbe macht und das Ganze einmal pro Jahr passiert, muss man das schon glaubhaft erklären können.

Wie Georg sagt: Man freut sich über die >1.000 Euro pro Monat bei (damals) 78 Euro Monatsbeitrag, aber eine Dauerlösung für jede Ferien ist es nicht.

Georg: Gute Rechnung zum Thema Mindesthonorar! Das Thema "nicht auf Hartz IV angewiesenes Geschäftsmodell" war ja auch vor ein paar Jahren in den Medien. Damals wurde hier im Forum eher die Schuld bei den anderen gesucht und immer wieder betont, dass man ja "gezwungen" sei, so zu arbeiten. Jetzt gibt es hier anscheinend immer mehr, die sagen, dass jeder selbst verantwortlich ist, wenn er sich auf dieses System einlässt.

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Re: gesetzliche Krankenversicherung - Einkommensausfall
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 11. September 2015 15:31

Georg:"Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit hat immer wieder gesagt, dass Selbstständige nicht dauernd auf Hartz IV zurückgreifen können. Entweder funktioniert ihr Geschäftsmodell oder nicht, der Staat könne ja nicht permanent schlechte Geschäftsideen unterstützen."

Haha, wie Recht Herr Alt hat: Die IntV-Integrationskurse sind als staatliche "Erfolgsgeschichte" für Lehrkräfte eine staatlich bevormundete sowie staatlich kontrollierte, "schlechte Geschäftsidee"!

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