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Bamf: Antrag auf Zulassung/"Nachweise" - wie sehen die aus?
geschrieben von:
bettina brömstru
()
Datum: 17. November 2015 15:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Hilfe im Sinne von Informationen; können bzw. würden Sie mir helfen? Ich habe den Abschluss M. A. Literaturwissenschaft (Magister): Damals eigentlich ein Abschluss, um an der Hochschule zu arbeiten (unterrichten, sozusagen). Daraus ist nie etwas geworden, vielmehr unterrichte ich seit Jahren auf dem 2. Bildungsweg (Honorar) Englisch und Deutsch.
Ich bin jetzt seit Jahren bei der Volkshochschule, da hat man mir geraten, mir meinen Magister zusammen mit meinen abgehaltenen Stunden im "Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen gem. § 15 Integrationskursverordnung (IntV)" anerkennen zu lassen - dann könnte ich Kurse im Bereich DAF geben.
Dazu brauche ich 'Nachweise über Sprachlehrerfahrung'. Meine Frage: Wie sehen die aus? Ich habe z. B. Zeugnisse (Bildungwerk ver.di, VHS), könnte ich die darin aufgeführten Stunden umrechnen und eine Zeugniskopie als Nachweis anbringen? Sollte ich mir von der VHS (Realschulabschlusskurse für 'Nichtschüler') eine Bescheinigung über die stattgefundenen Stunden geben lassen? Zählen wirklich nur Kurse in der Erwachsenenbildung?
Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar, mit freundlichen Grüßen
Bettina Brömstrup
ich benötige Hilfe im Sinne von Informationen; können bzw. würden Sie mir helfen? Ich habe den Abschluss M. A. Literaturwissenschaft (Magister): Damals eigentlich ein Abschluss, um an der Hochschule zu arbeiten (unterrichten, sozusagen). Daraus ist nie etwas geworden, vielmehr unterrichte ich seit Jahren auf dem 2. Bildungsweg (Honorar) Englisch und Deutsch.
Ich bin jetzt seit Jahren bei der Volkshochschule, da hat man mir geraten, mir meinen Magister zusammen mit meinen abgehaltenen Stunden im "Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen gem. § 15 Integrationskursverordnung (IntV)" anerkennen zu lassen - dann könnte ich Kurse im Bereich DAF geben.
Dazu brauche ich 'Nachweise über Sprachlehrerfahrung'. Meine Frage: Wie sehen die aus? Ich habe z. B. Zeugnisse (Bildungwerk ver.di, VHS), könnte ich die darin aufgeführten Stunden umrechnen und eine Zeugniskopie als Nachweis anbringen? Sollte ich mir von der VHS (Realschulabschlusskurse für 'Nichtschüler') eine Bescheinigung über die stattgefundenen Stunden geben lassen? Zählen wirklich nur Kurse in der Erwachsenenbildung?
Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar, mit freundlichen Grüßen
Bettina Brömstrup
Re: Bamf: Antrag auf Zulassung/"Nachweise" - wie sehen die aus?
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 19. November 2015 20:54
@Bettina Brömstrup: Schauen Sie einmal bitte bzgl. 2. Bildungsweg hier im Forum unter "Antrag auf Statusfeststellung", erfolgreiche Klagen zum 2. Bildungsweg, VHS.
Bzgl. Integrationskurse: [www.youtube.com]
Bzgl. Integrationskurse: [www.youtube.com]
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