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RV-Pflicht ab 450 Euro
geschrieben von: DaFOnline ()
Datum: 02. Dezember 2015 14:53

Hallo, ich hätte eine Frage zur RV-Pflicht.Ich arbeite neben dem Studium als Daf-Leherer, also eher geringfügig. Nun ist man bis 450 € Einkünfte (Gewinn) ja soweit ich weiß von der Rentenversicherungspflicht befreit. Nun bin ich nicht sicher: zählt hierfür als Nachweis über die Einkünfte auf der Steuererklärung der Betrag "Gesamtbetrag der Einkünfte" oder "Einkommen /zu versteuerndes Einkommen" ( = nach Abzug KV-Beiträge)?

Besten Dank!

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Re: RV-Pflicht ab 450 Euro
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 02. Dezember 2015 23:27

Nicht der Gesamtbetrag der Einkünfte (also verschiedene Einkommensarten), sondern nur die "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". Sollten diese aus verschiedenen Arten von Tätigkeiten resultieren (z.B. Sprachunterricht und Übersetzungen), wäre das noch aufzugliedern, da es aus dem Steuerbescheid nicht erkennbar ist.

E.D.

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