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Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Katinka333 ()
Datum: 29. Oktober 2011 18:08

Ich gebe es zu: Steuererklärung und so ein Krams langweilt mich zu Tode... Jetzt habe ich mich endlich an meine Steuer 2010 gesetzt. Ich laufe bislang als Kleinunternehmerin, habe jetzt aber festgestellt, dass ich letztes Jahr mehr als 17.500¤ verdient habe.
Was passiert jetzt? Gibt es eine Möglichkeit, um die Umsatzsteuer herumzukommen?

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Andrés Ehmann ()
Datum: 29. Oktober 2011 19:22

Du bist nicht Steuerpflichtig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes § 19 Absatz 1

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Das heißt zu Deutsch, Du wirst NÄCHSTES JAHR umsatzsteuerpflichtig wenn dann dein Umsätze inklusiv Umsatzsteuer 50 000 Euro übersteigen.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Andrés Ehmann ()
Datum: 29. Oktober 2011 19:29

Mal so am Rande, als freiberufliche Dozentin bist Du auch keine Kleinunternehmerin, Du bist höchstens im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ein Minderkaufmann (was Du tatsächlich bist).

Ein Kleinunternehmer betreibt ein GEWERBE, Dozententätigkeit ist aber kein GEWERBE sondern eine FREIBERUFLICHE Tätigkeit. Erst wenn Du eine Schule betreibst und Leute einstellst, wird Sprachvermittlung zum Gewerbe. Hier zwar wurscht, aber dann könntest Du das auch als GmbH betreiben, dann wärst du Formkaufmann, der Formkaufmann ist immer umastzsteuerpflichtig, trifft aber auf dich wohl nicht zu, es sei denn du bist GmbH oder sowas.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: huangdi ()
Datum: 29. Oktober 2011 21:35

Zitat

Ein Kleinunternehmer betreibt ein GEWERBE, Dozententätigkeit ist aber kein GEWERBE sondern eine FREIBERUFLICHE Tätigkeit.

Trifft dass sinngemäß auch auf einen Buchautor zu?

Ich zahle allerdings meine Steuern nicht in Deutschland, da ich in Afrika lebe, aber u.a. auch für einen deutscheh Verlag arbeite.

Es gibt Nichts, das wirklich Nichts ist, denn selbst das Nichts ist auch ein Etwas - nämlich "Nichts".

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: aw ()
Datum: 29. Oktober 2011 22:39

Also, soweit ich weiß, gilt die Grenze von 17.500 (Honorar, nicht Einkommen!!) bzw. das oben zitierte Gesetz natürlich auch für Freiberufler, auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben. Ebenso für Übersetzer, Buchautoren, ... Zur Umsatzsteuerpflicht gab es vor einigen Jahren hier auch schonmal mehrere Beiträge.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Sepp ()
Datum: 30. Oktober 2011 14:40

Obacht! Nicht jeder Sprachkurs ist umsatzsteuerpflichtig.

Soviel ich weiß, kommt es da auf die Unterrichtsinhalte/Kursziele an.
Mal beim Finanzamt nachfragen!

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 30. Oktober 2011 14:58

Zitat
Also, soweit ich weiß, gilt die Grenze von 17.500 (Honorar, nicht Einkommen!!) bzw. das oben zitierte Gesetz natürlich auch für Freiberufler, auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben.

So wurde mir das beim Finanzamt auch erklärt.

Zitat
Obacht! Nicht jeder Sprachkurs ist umsatzsteuerpflichtig.

Genau! Lass dir immer von den Instituten schriftlich bestätigen, wenn ein Kurs umsatzsteuerbefreit ist. Alle Einnahmen aus solchen Kursen kannst du von den 17500 abziehen!

Manche Sprachschulen behaupten auch, dass alle ihre Kurse umsatzsteuerbefreit sind. Wie das geht, verstehe ich allerdings bis heute nicht.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: aw ()
Datum: 30. Oktober 2011 21:10

Also, mir wurde das auch immer so erklärt, dass nur das Honorar aus umsatzsteuerpflichtigen Kursen zählt (die ich zum Glück nie hatte, da ich nie im kommerziellen Bereich, sondern immer nur an VHS und Unis tätig war).
Öffentliche Institutionen, die nicht kommerziell ausgerichtet sind (Anstalten öffentlichen Rechts? Sicherlich gibt es dafür einen juristischen Begriff...), sind generell von der Umsatzsteuer befreit und deshalb auch alle Honorare aus deren Kursen. Also in erster Linie VHS und Unis, evtl. auch AWO und andere gemeinnützigen Kursträger?? Es sei denn, es handelt sich um Sonderkurse oder Kursangebote, die nicht zum regulären Kursprogramm gehören und daher doch "kommerziell" sind.
Dazu gibt es jedenfalls einen Paragraphen im UStG.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: theteacher ()
Datum: 30. Juli 2015 07:27

Hallo zusammen,

ich möchte den Beitrag noch mal hochholen und zum einen gern Katinka333 gern fragen, ob du nun Umsatzsteuer zahlen musstest oder nicht.

Zum anderen habe ich im Moment die gleiche Situation. Meine Einnahmen, die sich ausschließlich über die VHS generieren, lagen letztes Jahr über 17500 Euro. Meine Steuerberaterin bearbeitet nun meine Steuererklärung und ist der Meinung, dass ich wohl für das nächste Jahr Umsatzsteuer zahlen müsste.

Nach Rücksprache mit meinen Kollegen ist meine VHS hinsichtlich der Deutschkurse umsatzsteuerbefreit. Meine Frage:

Ist das richtig bzw. kann das wirklich sein? Und wie kann meine Steuerberaterin das dem Finanzamt gegenüber deutlich machen bzw. belegen?

Vielen Dank für eure Antwort.

Schöne Grüße
Thomas

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: DaF1 ()
Datum: 30. Juli 2015 18:30

Ja, das ist tatsächlich so. Steht auch irgendwo im UStG.
Öffentliche Bildungseinrichtungen sind von der USt befreit, und ebenso alle Honorarkräfte, die Honorar von ihnen beziehen. Steht das nicht sogar in den Honorarverträgen der VHS? Bei mir schon.

Wieso kann nicht einfach die VHS eine Bescheinigung über ihre USt.-Freiheit ausstellen? Die würde das Finanzamt doch sicher akzeptieren. Und irgendjemand in der VHS müsste doch dafür zuständig sein bzw. sich auskennen, um diese auszustellen.

Natürlich begegnet so ein Fall einem Steuerberater so gut wie nie, die beraten ja normalerweise eher anderes selbständiges Klientel.



theteacher schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo zusammen,
>
> ich möchte den Beitrag noch mal hochholen und zum
> einen gern Katinka333 gern fragen, ob du nun
> Umsatzsteuer zahlen musstest oder nicht.
>
> Zum anderen habe ich im Moment die gleiche
> Situation. Meine Einnahmen, die sich
> ausschließlich über die VHS generieren, lagen
> letztes Jahr über 17500 Euro. Meine
> Steuerberaterin bearbeitet nun meine
> Steuererklärung und ist der Meinung, dass ich wohl
> für das nächste Jahr Umsatzsteuer zahlen müsste.
>
> Nach Rücksprache mit meinen Kollegen ist meine VHS
> hinsichtlich der Deutschkurse umsatzsteuerbefreit.
> Meine Frage:
>
> Ist das richtig bzw. kann das wirklich sein? Und
> wie kann meine Steuerberaterin das dem Finanzamt
> gegenüber deutlich machen bzw. belegen?
>
> Vielen Dank für eure Antwort.
>
> Schöne Grüße
> Thomas

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 30. Juli 2015 18:52

Hallo Thomas,

zunächst stellt sich die Frage, ob du überhaupt selbstständig bist. Es sieht nämlich ganz danach aus, dass du bei der VHS als Scheinselbständiger beschäftig bist. Als Angestellter hättest du mit der Umsatzsteuer überhaupt nichts zu tun und würdest außerdem vom Arbeitgeber knapp 50 % der Sozialbeiträge bezahlt bekommen.
Natürlich auch rückwirkend.

Handelt es sich wirklich um eine selbständige Tätigkeit, ist es auch nicht so ganz eindeutig. Die VHS ist gegenüber ihren Kunden von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet aber nicht unbedingt automatisch, dass die Lehrkräfte ihrem Kunden, der VHS, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen dürfen. So ganz einig sind sich die Steuerberater bei diesem Thema scheinbar auch nicht.

Generell ist es aber so, dass es kein Nachteil ist Umsatzsteuer abzuführen. Man kann dann Produkte, die man für den Unterricht braucht, wie z.B. ein Smartphone de facto umsatzsteuerfrei kaufen.

Die VHS wird sich schließlich aber mit Sicherheit freuen, wenn auf das Honorar noch die Umsatzsteuer draufgeschlagen wird...

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 31. Juli 2015 10:12

Hallo Thomas,

wie Joseph gehe ich davon aus, dass hier ein eindeutiger Fall von Scheinselbständigkeit vorliegt. In diesem Fall verstößt die VHS gegen geltendes deutsches Recht und betrügt Dich um den Arbeitgeberanteil.

Erkundige Dich nicht nur bei Deiner Steuerberaterin, sondern auch bei den entsprechenden Institutionen, und ziehe eine Anzeige der VHS beim Zoll in Erwägung, falls Du eine Scheinselbständigkeit bescheinigt bekommst.

Viel Erfolg!

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 01. August 2015 11:28

DaF1 schrieb:
-------------------------------------------------------
.
> Öffentliche Bildungseinrichtungen sind von der USt
> befreit, und ebenso alle Honorarkräfte, die
> Honorar von ihnen beziehen.

Vorsicht: aus der USt-Befreiung für den Bildungsträger folgt nicht automatisch die USt-Befreiung für den Dozenten.

Lehrtätigkeiten an Hochschulen sind z.B. immer frei, an Volkshochschulen aber nur wenn sie auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung oder auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Für die VHS selbst (also ggü. den Teilnehmern) ist es aber auch schon frei, wenn andere Bedingungen erfüllt sind.

Integrationskurse gelten laut Bundesfinanzministerium grundsätzlich als Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit, diese Honorare sind also USt-frei. Bei anderen Sprachkursen, auch an einer VHS, ist das nicht automatisch so.

E.D.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 02. August 2015 23:07

Hallo "theteacher",

Die schulischen IntV-Integrationskurse sind von der Umsatzsteuer - vgl. Abschnitt 4.21.2 Abs. 3a UStAE - befreit

Alle anderen Deutsch- und sonstigen Kurse der VHS sind nicht für Dozent_innen UStAE befreit.

Ansonsten schließe ich mich DaF2000 / Scheinselbstständigkeit an.

Viel Erfolg! Roswitha

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: marinasala ()
Datum: 04. August 2015 19:49

Die VHS München hat mal vor einiger Zeit bestätigt, dass alle prüfungsvorbereitenen Kurse zu einer Befreiung von der Umsatzsteuer führen, nicht nur die Integrationskurse.

marinasala

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: marinasala ()
Datum: 04. August 2015 19:54

Die VHS München hatte mal vor einigen Jahren ausdrücklich bestätigt, dass die prüfungsvorbereitenden Deutschkurse - nicht die Kurse über die * Sommerbeschuhung der 1000 füßigen Flugameise* :-)) - von der Umsatzsteuer befreit sind und deswegen auch die Dozenten. Das trifft nicht nur für die Integrationskurse zu.

marinasala

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 05. August 2015 13:52

Ich sagte ja: Vorbereitung auf einen Beruf oder auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung. Bei den Integrationskursen geht die Finanzverwaltung immer von Berufsvorbereitung aus. Bei einem VHS-Kurs "Englisch für den Außenhandel" oder "Spanisch für Ärzte" würde das wohl auch zutreffen. Bei Sprachkursen die in erster Linie der Urlaubsreise oder privaten Lektüre dienen eher nicht.

Das entscheidet aber im Einzelfall nicht die VHS, sondern das Finanzamt. Im Zweifel fragt man dort nach.

E.D.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 07. August 2015 09:16

Was die Umsatzsteuerbefreiung der Kurse angeht, würde ich auf keinen Fall irgendwelchen Aussagen von VHS-Mitarbeitern vertrauen, die wahrscheinlich noch nicht einmal schriftlich vorliegen.

Das sollte einzig und allein mit einem Steuerberater nach einer ausführlichen Beratung entschieden werden. Den Steuerberater wird ja auch bezahlt, damit er sich in die Materie einarbeitet.

Nachfragen könnte man auch beim Finanzamt.

Aber warum sollte man in diesem Punkt gerade der VHS vertrauen, die einen ja in der Regel illegal als Scheinselbständigen beschäftigt und um den Arbeitgeberanteil betrügt?

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: marinasala ()
Datum: 10. August 2015 21:39

Die VHS hatte diese Info schriftlich ausgegeben. Vielmehr die Aktion Butterbrot. Mein Steuerberater sowie das Finanzamt selber kannten sich damit überhaupt nicht aus.

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Re: Kleinunternehmer - letztes Jahr "zu viel" verdient
geschrieben von: Jennifer ()
Datum: 12. August 2015 16:47

Hallo Katinka333,

schau mal bei daf-jobs.de rein. Dort findest du Links zur Umsatzsteuer.



www.daf-jobs.de

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