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Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Jolanta Hayes ()
Datum: 11. April 2013 20:20

Ich möchte evtl. (BAMF-)Integrationskurse geben und habe dazu ein paar Fragen:
a) In diversen Gesetzen, Verordnungen etc. ist von Unterrichtseinheiten die Rede; sind auch hiermit die typischen 45 Min. zu verstehen?
b) Was sind übliche Honorare pro UE?
c) Welche Zwangsversicherungspflichten gibt es? (Ich bin z.Z. privat krankenversichert, kann ich das beibehalten?)
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Angelo ()
Datum: 11. April 2013 20:59

Hallo Jolanta,

lass um Gottes Willen die Finger von BAMF-Kursen. Du untesrtützt damit indirekt Korruption und Schwarzarbeit und wirst von den Einkünften nicht leben können.

Warum? Einfach mal das Forum durchfosrten.

LG!


Angelo

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 12. April 2013 10:45

Zitat

Hallo Jolanta,

lass um Gottes Willen die Finger von BAMF-Kursen. Du untesrtützt damit indirekt Korruption und Schwarzarbeit und wirst von den Einkünften nicht leben können.

Dem kann ich mich nur anschließen. Hinzu kommt, dass wegen der staatlichen Mittelkürzunng nicht nur die Honorare unter aller Sau sind (denn das sind sie anderswo auch); hier sind sie sicher noch niedriger, weil auch die Klitschenbetreiber ("Bildungs"träger) sich von dem schmalen Kuchen noch ihr Stück abschneiden, so dass am Ende weniger für andere übrig bleibt. Man muss auch mit verspäteten Honorarzahlungen rechnen, weil die "Bildungs"träger finanziell oft so klamm sind, dass sie erst die BAMF-Zahlungen abwarten müssen, bis sie einen Teil davon als Honorare weitergeben können, von den damit verbundenen Auswirkungen auf die eher gestresste Lehrkraft ganz zu schweigen. Also keine Gewinner-Situation, man wird stattdessen selber zum (nicht nur materiellen) Loser.

Besser ALLE Hände weg von dem ganzen Mist!

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 12. Dezember 2013 20:37

Dem "Infoblatt Weiterbildung" aus Dez. 2013 der GEW ist zu entnehmen:

"Was bedeutet ein Mindesthonorar von 30 Euro/Unterrichtseinheit (UE)
für Lehrkräfte in Integrationskursen? - Exemplarische Rechnung des
Bundesfachgruppenausschusses Erwachsenenbildung
Erläuterung:
Die Zahl der Arbeitswochen variiert von Träger zu Träger. 45 Wochen sind ein annähernder Durchschnittswert. 13,2 Fehltage sind die durchschnittlichen Krankheitstage der Arbeitnehmer in Deutschland. Honorarkräfte erhalten keine Fortzahlung im Krankheitsfall, daher muss der Verdienstausfall abgezogen werden.

Der unbezahlte Urlaub liegt in den Schließzeiten/Teilnehmerferien außerhalb der Arbeitswochen.
Zeiten für Vorbereitung, Konferenzen, Teamsitzungen und Fortbildungen werden in der Regel nicht vergütet.
Sozialversicherungsbeiträge müssen aufgrund des Status als Selbständige in voller Höhe von den Honorarkräften geleistet werden, die Träger beteiligen sich bisher nicht! Eine Ausnahme bilden u.a. die Volkshochschulen der Stadt Berlin.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie 76 Prozent des Beitrages zur Rentenversicherung. Daraus ergibt sich die Einkommensteuer 2013 (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/).
Von der Berücksichtigung anfallender Betriebsausgaben wird in dieser Beispielrechnung abgesehen.
Das mit dem Durchschnittshonorar von 20 Euro/UE erzielte verfügbare Einkommen liegt auf Hartz IV Niveau. Tatsächlich müssen viele Honorarkräfte in der Weiterbildung aufstockende Leistungen nach
dem SGB II beantragen.

Mit einem Mindesthonorar von 30 Euro/UE würde eine Erhöhung des monatlichen Nettoentgeltes von ca. 424 Euro eine spürbare Einkommensverbesserung bedeuten. Bei einer Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, wie es der BFGA fordert, wären bei 30 Euro/UE weitere 200 bis 300 Euro mehr in der Tasche.

Dennoch ist das Einkommen der Lehrkräfte auch nach Erfüllung dieser Forderungen der akademischen Ausbildung und der Verantwortung dieser Tätigkeit nicht angemessen.
Die GEW fordert daher grundsätzlich die Festanstellung und Gleichstellung der Integrationskurslehrkräfte mit Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen.

GEW Hauptvorstand
Organisationsbereich
Berufliche Bildung
Und Weiterbildung
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt a. M."

Hier ließ sich die Tabellenberechnung leider nicht übertragen, daher mit einigen Zusätzen von mir oder auch a.a.O. sinngemäß:

"Vergleichsberechnung bei 30 Euro/UE Ergebnis bei 20 Euro/UE

Jahresrechnung 45 Wochen x 25 UE x 30,00 €: 33.750,00 €
bei 20 €: 22.500,00 €

abzüglich bundesdurchschnittlichen 13,2 Krankheitstagen:

Honorarbrutto 31.770,00 € / 30 € je UE = a
21.180,00 € / 20 € je UE = b

Rentenversicherung 18,9 % 6.004,53 €/a - 4.003,02 €/b

Krankenversicherung 14,9 %, Mindestbeitrag v. 301,17 €/Monat bei 20 Euro/UE, 4.733,73 € /a 3.614,04 € /b

Pflegeversicherung 2,3 % 730,71 € /a - 487,14 € /b

zu versteuerndes Einkommen 21.742,12 €/30 € UE - 14.036,52 €/20 € UE

Steuern inkl. Solidaritätszuschlag (Steuerklasse 1) 3.326,41 €/a - 1.185,60 €/b
Jahresnettoeinkommen 16.974,62 €/a, 11.890,20 €/b

Monats-Netto 1.414,55 € bei 30 €/UE, 990,85 € bei 20 €/UE

monatliches Plus bei 30 Euro/UE gegenüber 20 Euro/UE 423,70 €
Forderung nach Erstattung der Arbeitgeber-Anteile der SV im Jahr 5.559,75 €
Monats-Netto nach Erstattung der Arbeitgeber-Anteile der SV 1.614,87 €
monatliches Plus bei 30 Euro/UE inkl. Erstattung der AG-SV 624,02 €"

Bei aktueller BAMF-Mindesthonorargrenze (die 1 Jahr vom Träger unterschritten werden darf, dann viel - leicht wieder 1 Jahr...) von 20 €/UE in Vollzeit mit
25 UE wöchentlich und 45 Wochen im Jahr monatlich maximal satte 990,85 € netto, super bei den verlangten Qualifikationen samt Berufserfahrungen in DaF/DaZ!
Landesübliche Ferien bei VHSen verringern das hier zugrundegelegte Jahreshonorar beträchtlich. Allerdings ist nicht einzusehen, warum IntV-Lehrkräfte und deren Unterricht bis B1, ferienmäßig nicht gleichgestellt werden sollen mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen z.B. Englisch in NDS nach GER.

Nehmen wir auch z.B. zum Vergleich "Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2013":

Im letzten Ausbildungsjahr erhält ein_e Auszubildende_r im gewerblichen Baugewerbe monatlich 1.415,00 € brutto x 12 Monate = 16.980 € + 20% Arbeitgeber_innenanteil/3.396 € = 20.376 € im Jahr ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Auch im längeren Krankheitsfall rundum abgesichert. Arbeitslos? Kein Problem: ALG I - Ansprüche.
Die Arbeitslosenversicherung "fehlt" in der GEW-Berechnung.

Und da gibt`s Auszubildende, die noch mehr verdienen...

Ihr seht, kein großer Unterschied zu den "hochqualifizierten" (Schäuble 2007) IntV-Lehrkräften.

"Urlaubsgeld" gibt es zum bezahlten Urlaub "oben drauf"!

Dump, dump, IntV-dump, dump...

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 12. Dezember 2013 23:39

Zusatz zur GEW-Info Weiterbildung Dez.2013:

Die aktuelle Armutsgrenze für Single beträgt zzt. monatl. 980 €.

Das genannte Rechenexempel ergibt monatl. 990,85 €.

Wahrlich eine besondere "Erfolgsgeschichte Integrationskurs", Ex-Innenminister de Maiziere, 2010.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Michael Stemmer ()
Datum: 06. Januar 2014 09:07

Sorry,
in einigen Foren dieser Internetseite wird ein hohes Klagelied über die schlechten Bedingungen als freier Mitarbeiter bzw. Selbständiger in dieser Branche gesungen.
Zahlenbeispiele werden gnadenlos schlecht gerechnet.
Beispielsweise wird ein Honorar von 20 Euro je UE als existenzbedrohend empfunden. Dass solche eine UE lediglich 45 min. hat, wird verschwiegen und das Stundengehalt dann mit 26,66 Euro zu beziffern ist, findet niemand erwähnenswert.
Auch wird bei den Rechenbeispielen eine Arbeitsleistung von 25 UE je Woche angeführt. Dass man, vor allem wenn man selbständig ist, mehr machen muss ( und auch locker kann ), wird in keine Überlegung einbezogen.
Dass einer Gewerkschaft die Mitglieder weglaufen und diese deshalb solch ungerechten Beispiele anführt ist nachvollziehbar.
Bei aktiven Kollegen kann es nur der Neid sein.
Tatsächlich schlechter stehen sich voll ausgebildete Lehrer im Beamtenstatus. Aber diese studieren jahrelang und belegen nicht nur einen 9-monatigen Fernkurs.
Jeder Handwerker weiß auch nicht, wie viele Aufträge er in der nächsten Woche hat. Jeder Produzent weiß nicht, wie viele Order er demnächst erhält. Kein Kaufmann weiß, wie viele Kunden ihn künftig besuchen. So ist das nun mit der Selbständigkeit!
Für einen DaF- Kurs erhält man € 1.600,- im Monat. Wenn ich den Samstag, welcher ein Werktag ist, einbeziehe, kann ich 4 Kurse leiten. Dies entspricht einem Bruttohonorar von € 6.400,- im Monat.
Momentan arbeite ich mit einem Festvertrag von 30 Wochenstunden. Mit allen Vorteilen einer festen Anstellung. Übrig bleibt € 960,- Netto!!!
Dann lieber selbständig nach obigen Beispiel. Oder ( so wie ich es mache ) nebenberuflich, 15 Stunden DaF für Netto 1.500,-.
Jammern auf hohem Niveau bringt niemanden weiter. Extrem hohe Honorarforderungen werden unter Umständen nicht erfüllt.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Conchudo ()
Datum: 06. Januar 2014 10:39

4 Kurse leiten? Na viel Spaß mit der Vor- und Nachbereitung...

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Anja3 ()
Datum: 06. Januar 2014 10:46

Das hier ist aber auch eine extrem schlechte Rechnung.

Man kann nicht einerseits schreiben, dass man als Selbständiger nie weiß, was nächsten Monat kommt, und dann im nächsten Atemzug davon ausgehen, dass man monatlich auf 6.400 brutto kommt.

Sehr merkwürdig ist die Berechnung, dass aus 20 Euro pro UE ca. 26 Euro pro Zeitstunde werden. Wer bezahlt denn die verbleibenden 15 Minuten bzw. diese 6 Euro bzw. wem stellt man sie in Rechnung?

Wenn ich z.B. 24 UE pro Woche arbeite, werden 24x20 Euro bezahlt. Theoretisch arbeite ich also 24 UE pro Woche und bekomme 480 Euro. Da 24 UE nur 18 Zeitstunden sind, nehmen Sie an, dass das Stundenhonorar ca. 27 Euro beträgt (480 geteilt durch 18).

In Wirklichkeit arbeitet man für dieses Geld aber z.B. 35 Zeitstunden mit Vorbereitungszeit, Korrekturen usw. Während Handwerker u.ä. auch die Anfahrt+Fahrtzeit berechnen, was im Bildungsbereich aussichtslos ist, ist diese bei Dozenten unbezahlt - Zeit, in der man nichts verdient, die aber zum Zeitaufwand des betreffenden Kurses dazugehört. Dann bleibt von den 27 Euro ca. die Hälfte als "Stundenlohn".

Nicht zu vergessen, dass ich davon alle Steuern und Sozialversicherungen bezahlen muss. Das brauchen Sie von Ihrem Netto als Angestellter nicht mehr. Also nicht Honorar mit Netto vergleichen ...

Dass man als Selbständiger grundsätzlich mehr arbeitet, mehr zusätzliche Arbeiten hat wie Buchhaltung usw., dass man mehr als 25 UE pro Woche unterrichten kann - das alles stimmt. Die Schwierigkeit besteht aber darin, dass man als Dozent nicht so viel arbeiten kann, wie man will oder zeitlich schafft, da man von den Kurszeiten der Träger abhängig ist. Wenn sich Kurse überschneiden, muss man Aufträge ablehnen. Die Kunden zeitlich "einplanen" können Dozenten im Gegensatz zu anderen Selbständigen (Handwerker, Versicherung usw.) eben nur sehr eingeschränkt. Ebensowenig können sie ihr Honorar selbst bestimmt, was Handwerker u.ä. durchaus können - natürlich nur im Rahmen, solange sie konkurrenzfähig bleiben.

Deswegen funktioniert "Selbständigkeit an Sprachschulen" nicht. Nur bei Firmen- und Privatkunden ist es möglich.

Sie vergessen auch, dass es durchaus ausgebildete DaF-Lehrer (oder für andere Fremdsprachen) gibt, die ein ebenso langes Studium absolviert haben wie Lehrer mit Staatsexamen - sei es im Fach Deutsch als Fremdsprache (grundständiger Studiengang), Germanistik + Aufbaustudium DaF, Philologie + Aufbaustudium DaF, Pädagogik/Erwachsenenbildung + Aufbaustudium DaF usw.
Vielleicht denken Sie, die schlecht ausgebildeten sind diejenigen, die am meisten jammern, aber das würde ich nicht einfach so ohne Beleg behaupten.

> Für einen DaF- Kurs erhält man € 1.600,- im Monat.
> Wenn ich den Samstag, welcher ein Werktag ist,
> einbeziehe, kann ich 4 Kurse leiten. Dies
> entspricht einem Bruttohonorar von € 6.400,- im
> Monat.

siehe oben. Was für ein DaF-Kurs ist das? Bei einem Honorar von 20 Euro pro UE sind das 80 Stunden pro Monat, also ca. 20 pro Woche. Und davon kann man also 4 Stück leiten? Wie soll man die stundenplantechnisch miteinander vereinbaren, wenn die meisten im Vormittagsbereich liegen?

> Momentan arbeite ich mit einem Festvertrag von 30
> Wochenstunden. Mit allen Vorteilen einer festen
> Anstellung. Übrig bleibt € 960,- Netto!!!
> Dann lieber selbständig nach obigen Beispiel.

30 UE oder Zeitstunden? Wenn Sie selbst meinen, dass 30 UE keinesfalls Vollzeit sind, sondern nur ca. 23 Zeitstunden, dann müssen Sie dieses Gehalt doch entsprechend auf Vollzeit umrechnen. Dann ist es gar nicht mehr so wenig und man hat Zeit genug für Nebeneinkommen. Und 30 Zeitstunden sind eine 75%-Stelle ...

In Ihrem Beitrag widerspricht sich einiges.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 06. Januar 2014 11:19

Michael Stemmer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sorry,
> in einigen Foren dieser Internetseite wird ein
> hohes Klagelied über die schlechten Bedingungen
> als freier Mitarbeiter bzw. Selbständiger in
> dieser Branche gesungen.

Schon mal etwas von Scheinselbständigkeit gehört oder von erzwungener Selbständigkeit?

> Zahlenbeispiele werden gnadenlos schlecht
> gerechnet.

Die Zahlenbeispiele von Roswitha Haala entsprechen der Realität. Eine Existenzbedrohung samt sicher Altersarmut ist garantiert.

> Beispielsweise wird ein Honorar von 20 Euro je UE
> als existenzbedrohend empfunden. Dass solche eine
> UE lediglich 45 min. hat, wird verschwiegen und
> das Stundengehalt dann mit 26,66 Euro zu beziffern
> ist, findet niemand erwähnenswert.

Vor- und Nachbereitung des Unterrichts?

> Auch wird bei den Rechenbeispielen eine
> Arbeitsleistung von 25 UE je Woche angeführt. Dass
> man, vor allem wenn man selbständig ist, mehr
> machen muss ( und auch locker kann ), wird in
> keine Überlegung einbezogen.

Wie viele Unterrichtsstunden haben denn Lehrer an staatlichen Schulen? Auch hier wieder die beiden Nachfragen nach freiwilliger Selbständigkeit und Vor- und Nachbereitung des Unterrichts? Locker kann man mehr UE nur dann leisten, wenn man einen qualitativ schlechten Unterricht abliefert.

> Dass einer Gewerkschaft die Mitglieder weglaufen
> und diese deshalb solch ungerechten Beispiele
> anführt ist nachvollziehbar.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

> Bei aktiven Kollegen kann es nur der Neid sein.

Ich bin im DaF-Bereich tätig, außerhalb Deutschlands, und verdiene so viel, dass Neid ganz bestimmt kein Grund für mich ist. Ich verdiene aber nur deswegen mehr als verbeamtete Lehrer in DE, weil ich konsequent Klitschen, IK und das GI meide. Früher sah dies anders aus. Und ich kann das vergleichen, was jetzt auf meinem Konto landet, mit dem, was ich früher zur Verfügung hatte.

> Tatsächlich schlechter stehen sich voll
> ausgebildete Lehrer im Beamtenstatus. Aber diese
> studieren jahrelang und belegen nicht nur einen
> 9-monatigen Fernkurs.

Den ersten Satz verstehe ich nicht ganz. Was meinen Sie damit? Abgesehen davon habe (nicht nur) ich eine Ausbildung hinter mir, die sicher die der meisten verbeamteten Lehrer übertrifft. Und DaF gibt es inzwischen auch als normalen Studiengang, was Sie nicht zu wissen scheinen.

> Jeder Handwerker weiß auch nicht, wie viele
> Aufträge er in der nächsten Woche hat. Jeder
> Produzent weiß nicht, wie viele Order er demnächst
> erhält. Kein Kaufmann weiß, wie viele Kunden ihn
> künftig besuchen. So ist das nun mit der
> Selbständigkeit!

Erzwungene Selbständigkeit mal wieder. Und es gibt einen großen Unterschied: Jeder Handwerker, jeder Produzent und jeder Kaufmann macht seine Preise selbst und lässt sie sich nicht vom Kunden diktieren.

> Für einen DaF- Kurs erhält man € 1.600,- im Monat.
> Wenn ich den Samstag, welcher ein Werktag ist,
> einbeziehe, kann ich 4 Kurse leiten. Dies
> entspricht einem Bruttohonorar von € 6.400,- im
> Monat.

Interessantes Rechenbeispiel: bei 20 €/UE wären das 20 UE/Woche. Bei vier Kursen wären dies 80 UE/Woche. Berücksichtigt man dann noch Vor- und Nachbearbeitung, Dokumentation, Fahrtzeit etc., nähert man sich dann den 168 Stunden an. Schlaf wird ja sowieso überschätzt.

> Momentan arbeite ich mit einem Festvertrag von 30
> Wochenstunden. Mit allen Vorteilen einer festen
> Anstellung. Übrig bleibt € 960,- Netto!!!

Dann empfehle ich Ihnen das, was ich auch den IK-DaFlern empfehle: Wechseln Sie den Arbeitsplatz. Mal abgesehen davon, dass Sie bei 30 Wochenstunden ohne Vor- und Nachbearbeitung sicher auch noch von Arbeitgeberanteil, Arbeitslosengeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie evt. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld profitieren. Schauen Sie sich die Rechenbeispiele vielleicht doch noch ein bisschen genauer an.

> Dann lieber selbständig nach obigen Beispiel. Oder
> ( so wie ich es mache ) nebenberuflich, 15 Stunden
> DaF für Netto 1.500,-.

Sie arbeiten 30 Wochenstunden und unterrichten zusätzlich 15 Stunden DaF? Wenn Sie den Unterricht so vor- und nachbearbeiten wie ich, wäre das mindestens eine 60-Stunden-Woche.

> Jammern auf hohem Niveau bringt niemanden weiter.

Die meisten DaF-Lehrkräfte, die ich kennengelernt habe, krebsen auf denkbar niedrigstem Niveau rum, wissen nicht, wie sie die Rentenbeiträge zahlen sollen, sparen sogar am Essen und sind von Altersarmut bedroht. Einen Vorwurf wie den Ihren würden sie als unerträgliche Arroganz bezeichnen. Und wie schon erwähnt, beklage ich mich nicht über meine Situation, sondern über die meiner Kollegen.

> Extrem hohe Honorarforderungen werden unter
> Umständen nicht erfüllt.

Das ist doch nichts Schlechtes. Ist bei Handwerkern nicht anders, geht mir bei Firmen manchmal auch so, wenn das hiesige, staatlich unterstützte GI mal wieder mit Dumpingpreisen den Markt verdirbt.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 06. Januar 2014 19:54

Mich würde ja mal interessieren, was die Kranken- und Rentenversicherung dazu sagt, wenn man 30 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig für 960 € netto arbeitet und nebenbei 1500 € netto mit einer freiberuflichen Tätigkeit verdient.

Vielleicht kann ja Michael Stemm so nett sein und das zur Klärung an seine Renten- und Krankenversicherung schicken und uns dann das Ergebnis mitteilen. Dieses Modell könnte ja für uns alle sehr interessant sein!

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 07. Januar 2014 06:43

Zitat
JR schrieb:

Mich würde ja mal interessieren, was die Kranken- und Rentenversicherung dazu sagt...


Guten Morgen zusammen,

jetzt verstehe ich schlagartig, warum es besser sein kann, abweichende Meinungen anonym zu äußern.

Nicht, dass man dann gleich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden landet.



Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Anja3 ()
Datum: 07. Januar 2014 09:14

Joseph Roth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mich würde ja mal interessieren, was die Kranken-
> und Rentenversicherung dazu sagt, wenn man 30
> Wochenstunden sozialversicherungspflichtig für 960
> € netto arbeitet und nebenbei 1500 € netto mit
> einer freiberuflichen Tätigkeit verdient.

Ich gehe ja davon aus, dass es völlig unrealistisch ist, dass jemand durchgängig 12 Monate im Jahr 1.500 "Netto" bekommt (was auch immer "Netto" als Selbständiger bedeutet - Umsatzsteuer würde ja dann auf jeden Fall anfallen, Einkommenssteuer usw.). Da ja ein Selbständiger nie weiß, was im nächsten Monat kommt...
Falls es aber tatsächlich so ist, also 18.000 Euro "netto" pro Jahr aus selbständiger Tätigkeit, wird es leider trotzdem eher so sein, dass die Krankenkasse das nie überprüft. Solange man SV-pflichtig ist (angestellt), wenn auch in Teilzeit, ist der Status aus deren Sicht erstmal geklärt. Ich kenne auch Leute, die das jahrelang so gemacht haben (in anderen Berufen, z.B. Heilpädagogen, angestellt mit einer 15-Stunden-Stelle und "daneben" mehrere freiberufliche Jobs), um viel KV-Beitrag zu sparen.

Wenn bei einer Tätigkeit die Stundenzahl überwiegt und bei der anderen das Einkommen, entscheidet die Krankenkasse, was insgesamt überwiegt, d.h. was nun hauptberuflich und was nebenberuflich ist. Ich weiß aber nicht, ob das Ermessensentscheidungen sind, da ich sowieso immer aufgepasst habe, dass die Angestelltentätigkeit sowohl beim Einkommen als auch bei der Arbeitszeit überwiegt, damit es eben eindeutig ist. Aber auch hier sind die Ehrlichen die Dummen - vielleicht hätte ich also jahrelang viel mehr Honorar "nebenbei" verdienen können... Das Finanzamt arbeitet in Deutschland schließlich nicht mit den Sozialversicherungen zusammen.

Für die Rentenversicherung ist ja sowieso egal, woher das Geld kommt - RV-pflichtig sind sowieso BEIDE Einkommen (was auch viele nicht begreifen oder nicht wissen wollen). Aber auch hier wird es natürlich eher so sein, dass man mit dem Nichtzahlen durchkommt, solange man angestellt ist.

Also, ich kann grundsätzlich verstehen, wenn jemand auch Vorteile in der Selbständigkeit sieht und sagt, dass auch für Angestellte nicht alles rosig ist und dass man sich überlegen muss, ob es Jammern auf hohem Niveau ist oder nicht. Aber in dem Beitrag von Michael Stemmer stimmt einfach sachlich und logisch zu vieles nicht und der Beitrag bestätigt nicht wirklich, dass man (zumindest auf ehrlichem Wege) als selbständiger im DaF-Bereich ein sehr hohes Einkommen erzielen kann. Es bleibt also alles beim Alten - man kann mit DaF (an Sprachschulen, die das Honorar diktieren) überleben, wenn man sich in die Illegalität begibt (SV-Beiträge "sparen") ODER eine 50- bis 70-Stunden-Woche hat ODER komplett auf Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verzichtet, damit man 35, 40 oder mehr UE pro Woche schafft.
Oder eben auf ehrliche Weise (nicht an Institutionen), wenn man "extrem hohe Honorarforderungen" stellt und durchsetzt (wie Angelo und Joseph Roth).

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Anja3 ()
Datum: 07. Januar 2014 09:15

PS:
Oder eben auf ehrliche Weise (nicht an Institutionen), wenn man eben doch "extrem hohe Honorarforderungen" stellt und diese auch durchsetzt (wie Angelo und Joseph Roth).

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 07. Januar 2014 22:34

Redeker, Bangkok schrieb:
-------------------------------------------------------
>
Zitat
JR schrieb:
>
> Mich würde ja mal interessieren, was die Kranken-
> und Rentenversicherung dazu sagt...
>
>
>
>
> Guten Morgen zusammen,
>
> jetzt verstehe ich schlagartig, warum es besser
> sein kann, abweichende Meinungen anonym zu
> äußern.
>
> Nicht, dass man dann gleich bei den zuständigen
> Aufsichtsbehörden landet.
>

Wie man aus dieser sachlichen Frage eine Drohung herauslesen kann, kann ich nicht nachvollziehen.

Die Frage ist doch durchaus berechtigt und ein weiteres Beispiel dafür, dass sich viele DaF-Lehrkräfte absichtlich oder unabsichtlich in die Illegalität begeben.

Mal ganz davon abgesehen, dass einige der Foristen ernsthafte Nachfragen zum Beitrag gestellt haben, auf die der Forist leider nicht reagiert.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 23. Januar 2014 21:24

Michael Stemmer:"Tatsächlich schlechter stehen sich voll ausgebildete Lehrer im Beamtenstatus."
Okay, ich bin eine voll ausgebildete Lehrerin und war 6 Jahre im Beamtinnenstatus. Und eben aus dieser Erfahrung kann ich weder die engmaschigen BAMF-Vorgaben in Integrationskursen noch die sittenwidrige Bezahlung nachvollziehen. Auch nicht aus meiner Erfahrung als Vertretungslehrkraft an einer öffentlichen Förderschule.

Sehr geehrter Herr Stemmer, woher nehmen Sie also eine solche Beamten-Behauptung?

Eine Unterrichtsstunde hat 45 Minuten und wie ich schon an anderer Stelle mitteilte, sind diese 45 Min. Unterrichtspräsenz nicht mit 60 Min. (z.B.) Handwerk, Bürotätigkeit, Pflege, Heimleitung, auch nicht mit beratender Sozialpädagogik zu vergleichen. Meine praktische Erfahrung. Bin alt genug.

Ohne Zweifel gibt es an allen Schulen Lehrkräfte, die individuelles "Fördern und Fordern" nicht ernst nehmen. Natürlich geht auch "Stundenkloppen" ohne gruppenspezifische Vor- und Nachbereitung. Dafür bin ich allerdings nicht Pädagogin geworden.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 24. Januar 2014 15:48

Zitat

Eine Unterrichtsstunde hat 45 Minuten und wie ich schon an anderer Stelle mitteilte, sind diese 45 Min. Unterrichtspräsenz nicht mit 60 Min. (z.B.) Handwerk, Bürotätigkeit, Pflege, Heimleitung, auch nicht mit beratender Sozialpädagogik zu vergleichen. Meine praktische Erfahrung. Bin alt genug.

Vollkommen richtig. Man kann doch die Realität der einen (scheinselbständig und unterbezahlte qualifizierte Lehrkräfte) nicht gegen die der anderen (Lehrer im Beamtenstatus) gegeneinander ausspielen. Wenn einem die Qualität von Ausbildung und Schulen sowie ihren Trägern am Herzen liegt, muss man in beiden Bereichen die systembedingten Probleme angehen; Augenwischerei hilft hier doch nicht weiter.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 04. März 2014 15:16

Hier ein weiterer Artikel zu IntV-Integrationskursen:

[www.shz.de]

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Hellenna ()
Datum: 15. Juni 2014 19:35

"Auch wird bei den Rechenbeispielen eine Arbeitsleistung von 25 UE je Woche angeführt. Dass man, vor allem wenn man selbständig ist, mehr machen muss ( und auch locker kann ), wird in keine Überlegung einbezogen.
Dass einer Gewerkschaft die Mitglieder weglaufen und diese deshalb solch ungerechten Beispiele anführt ist nachvollziehbar.
Bei aktiven Kollegen kann es nur der Neid sein.
Tatsächlich schlechter stehen sich voll ausgebildete Lehrer im Beamtenstatus. Aber diese studieren jahrelang und belegen nicht nur einen 9-monatigen Fernkurs."

in einer Großstadt ist ja möglich, mehrere Kurse pro Woche zu leiten. In kleiner Stadt eben nicht. ICh habe jetzt 3 Jahre auf einen Kurs gewartet, von 2 kann ich träumen...
IK unterrichten auch Leute, die 5 Jahre studiert haben, von daher ist solche Bezahlung mehr als beleidugend, aus meiner Sicht.

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 24. Juni 2014 14:47

Meine E-Mail vom 13.05.2014 an Steffen Kampeter CDU/CSU, Bundesabgeordneter/MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:

"Sehr geehrter Herr Kampeter,

in der Sendung von Anne Will am 07.05.2014 sagten sie sinngemäß:“Das Ergebnis der Bundestagswahl zeigt doch, Leistung lohnt sich!“

Folgende Beispiele beweisen:"Leistung lohnt sich" nicht bei derzeit ca. 17.000 IntV-Integrationskurs-Lehrkräften (hoch qualifiziert, Schäuble 2007).

Die GEW-Berechnung, Dez. 2013 ergibt, dass bei 20 € Honorar pro Unterrichtseinheit/UE mit 25 Wochenstd./Vollzeit in 45 Arbeitswochen, bei bundesdurchschnittl. 13,2 Krankheitstagen ein monatl. Nettoeinkommen/Single von maximal 990,85 € erzielt werden können.
Das entspricht dem letzten Ausbildungjahr eines Maurerlehrlings (BIBB)!

Je engagierter die Lehrkraft den Unterricht unbezahlt vorbereitet, desto weniger Geld erhält sie für ihre Leistung:

25 UE + mindestens 50% unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeit x 4,34 Wo. = 162,75 Stunden pro Monat.

Maximal 990,85 € netto : 162,75 Stunden = 6,09 € netto pro Stunde!

Bis 2005 rechnete die Bundes Agentur für Arbeit / BA: 1 UE plus 1 Stunde unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeit.

Ergibt monatlich 217 Arbeitsstunden und pro Stunde 4,57 € netto (s.o.) bei 20 € Honorar/UE.

Je engagierter eine Lehrkraft ihren Unterricht lerngruppenspezifisch, unbezahlt vorbereitet, desto weniger Geld erhält sie. Desto weniger lohnt sich ihre Leistung!

Mit der Bitte um Stellungnahme, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Roswitha Haala"

And the answer is blowing in the wind, kam wohl deswegen (noch?) nicht an = 1. Möglichkeit.

Oder als 2. Möglichkeit, siehe mein Kommentar vom 23.06.2014 unter BAMF-Zulassung: Es geht nicht um (adäquat bezahlte) Unterrichtsqualität, sondern um ausufernde BAMF-Kontrolle.

Auch meine E-Mail vor den Bundestagswahlen an Bundeskanzlerin Merkel, Parole: "Leistung muss sich wieder lohnen!", blieb unbeantwortet.

Übliche Bewahrheitungen von Politiker_innen-Ver_sprechungen vor Wahlen und in Talkshows...

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Re: Integrationskurse: Honorare, Sozialversicherungspflichten etc.
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 03. August 2014 14:09

Aus „Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2993“, S. 9 vom 20.09.2010, „Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE“:

Frage:„16. Welche Maßnahmen wurden infolge der 14. Sitzung der Bewertungskommission vom Dezember 2009 ergriffen, in der Aktivitäten zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Lehrkräften gefordert bzw. vom BAMF laut Protokoll auch in Aussicht gestellt wurden?“

Antwort der Bundesregierung:“Der Bundesminister des Inneren hat in der 5. Sitzung des Innenausschusses am 9. Februar 2010 angesichts der derzeitigen Haushaltslage darauf hingewiesen,“(...) dass das Hauptinteresse eindeutig darin liegen müsse, möglichst viele Interessierte an den Kursen teilnehmen zu lassen und nicht eine möglichst gute Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen“ (siehe Ausschussprotokoll Nummer 17/5, Seite 15). (…)

Ahja, Ausschuss.

Wortspiel:
In einem privatwirtschaftlichen Unternehmen wird darüber auch Buch/Protokoll geführt, da steuerlich absetzbar.
2010 betrug die 1 Jahr unterschreitbare Mindesthonorargrenze 15 € pro UE*.

Nach §§ 198 i.V.m. 141 Abs. 1 SGB III wurde bis Mitte 2005 „(...) bei Honorarkräften in Aus- Fort- und Weiterbildung von der AA pro gehaltener Unterrichtsstunde* eine zusätzliche Stunde für Vor- und Nachbereitung angenommen“**. Letztere unbezahlt!

15 € Honorar : 2 = 7,50 € Honorar.

Zur Erinnerung: In 45 Jahresarbeitswochen in Vollzeit bei 20 € pro UE* kommt die IntV-Lehrkraft /Single monatlich maximal auf 990,85 € netto.

2010 bei 15 € pro UE* waren es noch mindestens 25 % weniger. Maximal 743,14 € netto!

De Maiziere 2010:“(...) und nicht eine möglichst gute Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen.“ Wovon sprach der damalige und heutige Innenminister???
Er sollte sich mal über Ausbildungsvergütungen schlau machen...

**„Leitfaden für Arbeitslose, Rechtsratgeber zum SGB III“, Fachhochschulverlag, 22. Auflage S. 194

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