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Option zur Festanstellung - was tun?
geschrieben von: KarolinaLingua ()
Datum: 28. Dezember 2014 11:14

Hallo,

ich bräuchte dringend einen Rat von Fachkundigen.
Momentan arbeite ich an zwei Schulen (vormittags 4 UE und an der anderen Schule nachmittags 4 UE) als Freiberufler.

Nun habe ich von der "Vormittagsschule" das Angebot bekommen, für meine 4 UE mit einer Teilzeitstelle angestellt zu werden.
Damit ist eigentlich das eingetreten, was ich immer erhofft hatte. So richtig überzeugt bin ich aber jetzt, wo es soweit ist, doch nicht.

Finanziell sieht es so aus:
1920€ mtl. als Freiberufler gegen 1400€ (brutto) mtl. als Angestellter mit 30 Tagen Urlaub/Jahr.
Meine Nachmittagsbeschäftigung als Freiberufler könnte ich trotz Anstellung weiterhin ausüben. Muss ich dafür dann aber auch noch KV/RV und Steuern zahlen?

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben was ich bei meinen Überlegungen alles mit einbeziehen muss. Das würde mir sehr helfen.
Vielen Dank erstmal und einen schönen Wintersonntag,

Karolina.

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Re: Option zur Festanstellung - was tun?
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 29. Dezember 2014 10:41

Hallo KarolinaLingua,

auf die freiberufliche Tätigkeit zahlst du natürlich Steuern, entsprechend deinem Einkommensteuersatz. Wegen der KV: Es kommt drauf an, wo du mehr verdienst: Wenn du als "Freie" mehr verdienst, giltst du als hauptberuflich selbständig, sonst als nebenberuflich selbständig. Es kommt auch darauf an, wie du krankenversichert bist.

Ich empfehle dir, dich nochmal mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen. 1400,- brutto als Angestellte ist wegen der damit verbiundenen Rechte besser als 1900,- als "Selbständige".

Dis ist keine Rechtsberatung.

Grüße!


Benjamin Kühn

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Re: Option zur Festanstellung - was tun?
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 31. Dezember 2014 00:23

Hallo Karolina,

als Angestellte erhältst du im Gegesatz zur Freiberuflerin auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und besitzt nach 1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Vielleicht gibt es dort auch Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubsgeld (zusätzlich zum bezahlten Urlaub) und Fahrtkosten.

Liebe Grüße! Roswitha

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Re: Option zur Festanstellung - was tun?
geschrieben von: DafF ()
Datum: 31. Dezember 2014 10:01

RV wirst du auf jeden Fall weiter zahlen, da es weiterhin mehr als 450 Euro Gewinn pro Monat sein werden.
Wie viel netto von 1.400 übrig bleiben, kannst du sicher in Erfahrung bringen. Es dürfte mehr sein als bisher, denn wenn du von ca. 1.900 allein mehr als 300 Euro KV (oder eine billige private??) gezahlt hast und Steuern und ca. ein Fünftel vom Gewinn an die RV, dürfte doch wohl weniger übrigbleiben??

Ist die geplante Stelle eine 50%-Stelle, also sind jegliche über den Unterricht hinausgehende Arbeiten unbezahlt? Dann ist zwar das Gehalt nicht schlecht, wenn man es auf eine Vollzeitstelle hochrechnet, aber du wirst unbezahlte Überstunden haben.
Wenn es eine 60- oder 75%-Stelle ist, ist die Bezahlung schlecht. 2.100 brutto für Vollzeitarbeit? Man kann ja mal hier vergleichen, mit welchen Berufen das vergleichbar ist:
[de.statista.com]

Wie schon gesagt wurde: die Krankenkasse entscheidet, welchen Status man bei ihr hat - also selbständig oder angestellt. Aber ich kenne natürlich keinen, der sich in diesem Fall als Selbständiger versichert hat.

Man kann auch noch in Erwägung ziehen, dass du sicher keine freiwillige AV abgeschlossen hast und nun als Angestellter Anwartschaftszeit ansammeln kannst, die kann evtl. irgendwann nützlich werden (die Zeit eher als der Betrag ...).

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Re: Option zur Festanstellung - was tun?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 31. Dezember 2014 12:01

Du solltest sowohl zur Krankenkasse gehen, als auch die Dienste verschiedener anderer Beratungsinstitutionen in Anspruch nehmen. Welche es gibt und welche da gratis sind, hängt v.a. von Deinem Bundesland ab.

Benjamins Hinweis, dass 1.400 € brutto als Angestellte besser seien als 1.900 € brutto als Selbständige, kann ich nur bekräftigen.

Was ich aber nicht ganz verstehe: Du willst doch die freiberufliche Nachmittagsbeschäftigung sowieso weiter ausüben. Dann hast Du doch 1.400 € brutto als Angestellte + x € von der Nachmittagsbeschäftigung. Und damit wirst Du auf jeden Fall um einiges mehr in der Tasche haben als zuvor.

Bezahlter Urlaub und die Hälfte der Sozialabgaben wird nun Dein Arbeitgeber für Dich zahlen.

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Re: Option zur Festanstellung - was tun?
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 31. Dezember 2014 12:49

Zur Rentenversicherung: da werden dann beide Tätigkeiten getrennt betrachtet. Das Anstellungsverhältnis wie üblich, also Abzug des halben Beitrages vom Gehalt und Arbeitgeberanteil in gleicher Höhe. Das führt aber nicht dazu, dass die freiberufliche Tätigkeit versicherungsfrei wird. Wenn sie mehr als geringfügig ist, was man nach den Angaben vermuten kann, ist von diesem Einkommen weiterhin der volle RV-Beitrag selbst zu bezahlen. Aber nicht aus den Honoaren berechnet, sondern aus dem steuerlichen Gewinn. Dieser richtet sich nach dem letzten Steuerbescheid, durch die Veränderung ist aber der neue Gewinn viel niedriger. Deshalb muss man bei der DRV eine Aktualisierung beantragen.

E.D.

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Re: Option zur Festanstellung - was tun?
geschrieben von: Christina Ragg, M.A. ()
Datum: 14. Januar 2015 21:18

ZUGREIFEN! Bezahlter Urlaub und endlich ein soziales Netz, da dein Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt! Endlich ein Arbeitgeber, der Verantwortung für die Leute übernimmt, die er beschäftigt. Raus aus der prekären Arbeitssituation und Ausbeutung! Ich würde da nicht lange überlegen!

Christina

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