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Anmeldung beim Finanzamt, Steuern und Co.
geschrieben von:
Pirukas
()
Datum: 12. März 2015 12:32
Ersteinmal ein fröhlich-überfordertes „Hallo“ von mir an alle,
ich scheine mit den steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit im DaF-Bereich überfordert zu sein und hoffe also, dass mir hier einige von euch helfen können. Ich habe bereits hier mal im Forum geschaut und auch gegooglet, scheine aber bei den Grundlagen bereits zu hängen.
Folgende Situation liegt bei mir vor:
Ich scheine als Kleinunternehmer besteuert zu werden, was daher kommt, dass ich meine Anmeldung beim Finanzamt zu einer Zeit gemacht habe, wo ich bei Weitem nicht in den gewerbesteuerpflichtigen Bereich gekommen, da ich nur sehr wenige Stunden gearbeitet habe. Außerdem bin und zu diese Form der Anmeldung von der damaligen Institutsleitung aufgefordert worden und habe das (dummerweise?) nicht großartig hinterfragt.
Jetzt ist es so, dass ich in den nächsten Monaten von einer kleinen Teilzeitangelegenheit in „Vollzeit“ (aber immer noch mit Honorarvertrag) wechseln werde und damit wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr auf mich zutreffen würde. Daher habe ich mal versucht mich zu erkundigen, was das bedeutet. Dabei habe ich festgestellt, dass wir als SprachlehrerInnen überhaupt kein „Gewerbe“ sind und das ja in der Kleinunternehmerregelung inbegriffen ist? Und ich ab einem bestimmten Jahreseinkommen dann Gewerbesteuer zahlen müsste?
Ich bin von der Flut an Informationen etwas erschlagen und wäre sehr dankbar, wenn einige von euch mir sagen könnten, wie man sich denn „richtig“ für unseren Berufszweig beim Finanzamt meldet und/ oder welche Vor- und Nachteile die einzelnen Anmeldungen haben. Links oder Verweise auf Quellen zu diesem Thema nehme ich auch sehr gerne an.
Zusätzlich wüsste ich auch noch gerne, ob es sich lohnt da mal im Voraus mit einem Steuerberater zu sprechen oder ob es vielleicht noch andere Beratungsangebote gibt, die man in dieser Situation nutzen könnte.
Da das jetzt doch etwas viel Text war, ich bräuchte Informationen zu:
Wie melde ich mich als (Honorar)Lehrkraft korrekt beim Finanzamt an?
Gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die ich beachten sollte?
Wo kann ich professionelle Unterstützung bekommen?
Links & Hinweise zu diesem Themen
Viele Fragen und falls sich jemand von euch die Zeit nimmt mir weiterzuhelfen und in die richtige Richtung zu weisen, wäre ich äußerst dankbar! :)
ich scheine mit den steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit im DaF-Bereich überfordert zu sein und hoffe also, dass mir hier einige von euch helfen können. Ich habe bereits hier mal im Forum geschaut und auch gegooglet, scheine aber bei den Grundlagen bereits zu hängen.
Folgende Situation liegt bei mir vor:
Ich scheine als Kleinunternehmer besteuert zu werden, was daher kommt, dass ich meine Anmeldung beim Finanzamt zu einer Zeit gemacht habe, wo ich bei Weitem nicht in den gewerbesteuerpflichtigen Bereich gekommen, da ich nur sehr wenige Stunden gearbeitet habe. Außerdem bin und zu diese Form der Anmeldung von der damaligen Institutsleitung aufgefordert worden und habe das (dummerweise?) nicht großartig hinterfragt.
Jetzt ist es so, dass ich in den nächsten Monaten von einer kleinen Teilzeitangelegenheit in „Vollzeit“ (aber immer noch mit Honorarvertrag) wechseln werde und damit wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr auf mich zutreffen würde. Daher habe ich mal versucht mich zu erkundigen, was das bedeutet. Dabei habe ich festgestellt, dass wir als SprachlehrerInnen überhaupt kein „Gewerbe“ sind und das ja in der Kleinunternehmerregelung inbegriffen ist? Und ich ab einem bestimmten Jahreseinkommen dann Gewerbesteuer zahlen müsste?
Ich bin von der Flut an Informationen etwas erschlagen und wäre sehr dankbar, wenn einige von euch mir sagen könnten, wie man sich denn „richtig“ für unseren Berufszweig beim Finanzamt meldet und/ oder welche Vor- und Nachteile die einzelnen Anmeldungen haben. Links oder Verweise auf Quellen zu diesem Thema nehme ich auch sehr gerne an.
Zusätzlich wüsste ich auch noch gerne, ob es sich lohnt da mal im Voraus mit einem Steuerberater zu sprechen oder ob es vielleicht noch andere Beratungsangebote gibt, die man in dieser Situation nutzen könnte.
Da das jetzt doch etwas viel Text war, ich bräuchte Informationen zu:
Wie melde ich mich als (Honorar)Lehrkraft korrekt beim Finanzamt an?
Gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die ich beachten sollte?
Wo kann ich professionelle Unterstützung bekommen?
Links & Hinweise zu diesem Themen
Viele Fragen und falls sich jemand von euch die Zeit nimmt mir weiterzuhelfen und in die richtige Richtung zu weisen, wäre ich äußerst dankbar! :)
Re: Anmeldung beim Finanzamt, Steuern und Co.
geschrieben von:
Nena
()
Datum: 13. März 2015 20:19
Hallo Pirukas,
anmelden musst Du Dich meines Wissens nach nicht beim Finanzamt. Wenn das Kalenderjahr vorbei ist, holst Du Dir neben den Standardformularen für die Einkommensteuererklärung noch die "Anlage S" und trägst hier Deinen Gewinn ein. Wie Du letzteren erzielt hast, zeigst Du in einer formlosen "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn). In vielen Städten bieten die Finanzämter auch kostenlose Beratungen an, an denen sich so mancher Steuerberater ein Beispiel nehmen könnte.Krankenkasse und Rentenversicherung sind deutlich problematischer.
Viel Spaß mit dem Papierkram!
Nena
anmelden musst Du Dich meines Wissens nach nicht beim Finanzamt. Wenn das Kalenderjahr vorbei ist, holst Du Dir neben den Standardformularen für die Einkommensteuererklärung noch die "Anlage S" und trägst hier Deinen Gewinn ein. Wie Du letzteren erzielt hast, zeigst Du in einer formlosen "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn). In vielen Städten bieten die Finanzämter auch kostenlose Beratungen an, an denen sich so mancher Steuerberater ein Beispiel nehmen könnte.Krankenkasse und Rentenversicherung sind deutlich problematischer.
Viel Spaß mit dem Papierkram!
Nena
Re: Anmeldung beim Finanzamt, Steuern und Co.
geschrieben von:
Erwin Denzler
()
Datum: 15. März 2015 09:41
Tja, da studiert man DaF, und dann soll man plötzlich Steuerrecht können :)
Die erste Frage wäre, ob Du wirklich selbständig tätig bist oder nicht doch ein Arbeitnehmer (Scheinselbständigkeit). Zu diesem Punkt findest Du vieles hier im Forum, allerdings keine eindeutige Antwort ...
Falls wirklich selbständig gilt zu deinen Fragen im wesentlichen Folgendes: Unterrichten ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Für die Steuern gilt dann:
1. Gewerbesteuer: fällt nicht an.
2. Umsatzsteuer (hier gibt es die Kleinunternehmerregelung) jedenfalls dann nicht, wenn der Umsatz dauerhaft unter 17.500 Euro p.a. liegt. Aber viele Honorartätigkeiten sind auch unabhängig davon umsatzsteuerfrei, z.B. Lehraufträge an Hochschulen oder Unterricht in Integrationskursen (hier im Zweifel das Finanzamt fragen)
3. Einkommensteuer: Du musst deine Tätigkeit formlos dem Finanzamt melden, das dann in der Regel eine Schätzung des Einkommens anfordert und auf dieser Basis ESt-Vorauszahlungen festlegt.
Sozialversicherung:
1. Du musst dich bei der DRV melden, da es sich um eine zwar selbständige, aber dennoch rv-pflichtige Tätigkeit handelt.
2. Falls gesetzlich versichert, musst Du deine Krankenkasse informieren, da für Selbständige besondere (höhere) Mindesttarife gelten.
Ein Steuerberater ist sicher nicht verkehrt, aber oft wissen die über die sv-rechtlichen Themen auch nicht viel. Ansonsten gibt es Beratung dazu bei den Gewerkschaften ver.di und GEW, falls man dort Mitglied ist (die sind auch für Selbständige in diesem Bereich offen). Es gibt auch freiberufliche Rentenberater, aber da vorher fragen ob sie sich mit dem Spezialthema auskennen.
Falls Du zufällig aus dem Saarland bist: siehe meinen Beitrag "GEW-Seminar für Freiberufler" in diesem Forum.
Viele Grüße
E.D.
Die erste Frage wäre, ob Du wirklich selbständig tätig bist oder nicht doch ein Arbeitnehmer (Scheinselbständigkeit). Zu diesem Punkt findest Du vieles hier im Forum, allerdings keine eindeutige Antwort ...
Falls wirklich selbständig gilt zu deinen Fragen im wesentlichen Folgendes: Unterrichten ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Für die Steuern gilt dann:
1. Gewerbesteuer: fällt nicht an.
2. Umsatzsteuer (hier gibt es die Kleinunternehmerregelung) jedenfalls dann nicht, wenn der Umsatz dauerhaft unter 17.500 Euro p.a. liegt. Aber viele Honorartätigkeiten sind auch unabhängig davon umsatzsteuerfrei, z.B. Lehraufträge an Hochschulen oder Unterricht in Integrationskursen (hier im Zweifel das Finanzamt fragen)
3. Einkommensteuer: Du musst deine Tätigkeit formlos dem Finanzamt melden, das dann in der Regel eine Schätzung des Einkommens anfordert und auf dieser Basis ESt-Vorauszahlungen festlegt.
Sozialversicherung:
1. Du musst dich bei der DRV melden, da es sich um eine zwar selbständige, aber dennoch rv-pflichtige Tätigkeit handelt.
2. Falls gesetzlich versichert, musst Du deine Krankenkasse informieren, da für Selbständige besondere (höhere) Mindesttarife gelten.
Ein Steuerberater ist sicher nicht verkehrt, aber oft wissen die über die sv-rechtlichen Themen auch nicht viel. Ansonsten gibt es Beratung dazu bei den Gewerkschaften ver.di und GEW, falls man dort Mitglied ist (die sind auch für Selbständige in diesem Bereich offen). Es gibt auch freiberufliche Rentenberater, aber da vorher fragen ob sie sich mit dem Spezialthema auskennen.
Falls Du zufällig aus dem Saarland bist: siehe meinen Beitrag "GEW-Seminar für Freiberufler" in diesem Forum.
Viele Grüße
E.D.
Re: Anmeldung beim Finanzamt, Steuern und Co.
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 15. März 2015 14:49
Hallo Pirukas,
bevor du zum/zur Steuerberater_in gehst, besuche einen kostengünstigen Lohnsteuerhilfeverein (googeln) in deiner Nähe. IntV-Integrationskurse (von denen ich abrate ;-) ) sind z.B. Umsatzsteuer befreit.
Viel Erfolg! Roswitha
bevor du zum/zur Steuerberater_in gehst, besuche einen kostengünstigen Lohnsteuerhilfeverein (googeln) in deiner Nähe. IntV-Integrationskurse (von denen ich abrate ;-) ) sind z.B. Umsatzsteuer befreit.
Viel Erfolg! Roswitha
Re: Anmeldung beim Finanzamt, Steuern und Co.
geschrieben von:
MartaDD
()
Datum: 17. März 2015 21:44
Aber ist das wirklich ein Gewerbe und nicht eine freiberufliche Tätigkeit? Ich habe dazu leider schon unterschiedliche Meldungen gelesen...
Re: Anmeldung beim Finanzamt, Steuern und Co.
geschrieben von:
Benjamin Kühn
()
Datum: 18. März 2015 11:56
Wenn du nur unterrichtest und nicht nebenher Unterrichtsmaterial o. Ä. verkaufst,ist es eine freiberufliche Tätigkeit. E. Denzler hat oben alles korrekt dargestellt.
Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
Auch fremdsprachliche Beiträge (d. h. Beiträge über andere Sprachen) müssen wir leider löschen.