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Re: Krankenversicherung - Hilfe, bitte
geschrieben von:
aw
()
Datum: 14. April 2015 21:46
Ich habe auch aus einer DaF-Tätigkeit heraus ein Zweitstudium angefangen. Ich weiß nicht, ob deine Unklarheit noch aktuell ist, aber bei mir war der Ablauf in dieser Reihenfolge:
1. Angestellt als DaF-Lehrerin in Vollzeit
2. Freiberufler in Vollzeit -> ab da freiwillige gesetzliche KV
3. halbe DaF-Stelle und daneben weiter Freiberufler -> wieder als Angestellte krankenversichert
4. halbe DaF-Stelle und daneben Studienbeginn in Teilzeit -> weiterhin KV als Angestellte
5. Wegfall der Stelle, ab da Vollzeitstudium und 4 Std pro Woche freiberuflich -> KK hat das so akzeptiert. Seitdem bin ich als Vollzeit-Studentin freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahle ca. 168 Euro monatlich. Das ist der Betrag für freiwillig Versicherte mit geringem bzw. ohne Einkommen und für Studenten über 30. D.h. ich gelte als hauptberufliche Studentin. Deine Krankenkasse hat kein Recht, ein Vollzeitstudium zu ignorieren und eine nebenberufliche Tätigkeit als Versichertenstatus festzulegen. Jeder Student hat das Recht, nebenbei zu arbeiten, egal ob freiberuflich oder als Minijob und egal ob man über oder unter 30 ist. Es darf dabei auch kein Unterschied sein, ob du unmittelbar vor dem Studium angestellt (wie ich) oder Freiberufler warst. Student ist Student. Ich hatte am Studienbeginn sogar ein nicht so kleines Vermögen (Sparguthaben) und danach hat keiner bei der Krankenkasse gefragt, es zählte nur die Tätigkeit als Vollzeitstudentin.
Und NEIN, als Student hat man grundsätzlich KEINEN Anspruch auf ALG II. Definitiv. Georg hat Recht. Denn ALG-Empfänger, egal ob I oder II, müssen per Gesetz dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also das Studium aufgeben. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Ich bin bei der Techniker, die sind bei solchen Fragen immer sehr kompetent.
Was die Rentenversicherung angeht: RV-pflichtig sind alle Einnahmen immer, wenn der Gewinn durchschnittlich über 450 Euro pro Monat liegt, egal welchen haupt- oder nebenberuflichen Status man hat. Abziehen kann man alle Betriebsausgaben, auch den Übungsleiterfreibetrag.
Die EINZIGE Sozialleistung, die man als Student über 30 beziehen kann, ist tatsächlich Wohngeld. Das bekomme ich auch im Moment. Da muss man allerdings nachweisen, dass man ein sehr geringes Einkommen hat. Jedes kleine Einkommen wird schon wieder vom Wohngeld abgezogen. Aber ein Antrag lohnt sich ggf., besser als gar nichts.
1. Angestellt als DaF-Lehrerin in Vollzeit
2. Freiberufler in Vollzeit -> ab da freiwillige gesetzliche KV
3. halbe DaF-Stelle und daneben weiter Freiberufler -> wieder als Angestellte krankenversichert
4. halbe DaF-Stelle und daneben Studienbeginn in Teilzeit -> weiterhin KV als Angestellte
5. Wegfall der Stelle, ab da Vollzeitstudium und 4 Std pro Woche freiberuflich -> KK hat das so akzeptiert. Seitdem bin ich als Vollzeit-Studentin freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahle ca. 168 Euro monatlich. Das ist der Betrag für freiwillig Versicherte mit geringem bzw. ohne Einkommen und für Studenten über 30. D.h. ich gelte als hauptberufliche Studentin. Deine Krankenkasse hat kein Recht, ein Vollzeitstudium zu ignorieren und eine nebenberufliche Tätigkeit als Versichertenstatus festzulegen. Jeder Student hat das Recht, nebenbei zu arbeiten, egal ob freiberuflich oder als Minijob und egal ob man über oder unter 30 ist. Es darf dabei auch kein Unterschied sein, ob du unmittelbar vor dem Studium angestellt (wie ich) oder Freiberufler warst. Student ist Student. Ich hatte am Studienbeginn sogar ein nicht so kleines Vermögen (Sparguthaben) und danach hat keiner bei der Krankenkasse gefragt, es zählte nur die Tätigkeit als Vollzeitstudentin.
Und NEIN, als Student hat man grundsätzlich KEINEN Anspruch auf ALG II. Definitiv. Georg hat Recht. Denn ALG-Empfänger, egal ob I oder II, müssen per Gesetz dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also das Studium aufgeben. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Ich bin bei der Techniker, die sind bei solchen Fragen immer sehr kompetent.
Was die Rentenversicherung angeht: RV-pflichtig sind alle Einnahmen immer, wenn der Gewinn durchschnittlich über 450 Euro pro Monat liegt, egal welchen haupt- oder nebenberuflichen Status man hat. Abziehen kann man alle Betriebsausgaben, auch den Übungsleiterfreibetrag.
Die EINZIGE Sozialleistung, die man als Student über 30 beziehen kann, ist tatsächlich Wohngeld. Das bekomme ich auch im Moment. Da muss man allerdings nachweisen, dass man ein sehr geringes Einkommen hat. Jedes kleine Einkommen wird schon wieder vom Wohngeld abgezogen. Aber ein Antrag lohnt sich ggf., besser als gar nichts.
Re: Krankenversicherung - Hilfe, bitte
geschrieben von:
germanteacher
()
Datum: 22. April 2015 18:07
Vielen Dank für die Berschreibung deiner Situation!
mein Update: ich zahle jetzt einen geringeren Betrag, ca. 130 Euro..das ist so eine Art verlängerte Studentenversicherung, die man über 30 dann noch mal für 6 Monate bekommt. Ich weiß also noch nicht, wie es danach wird, aber zur Not kann ich mich ja dann immer noch an die TK wenden.
mein Update: ich zahle jetzt einen geringeren Betrag, ca. 130 Euro..das ist so eine Art verlängerte Studentenversicherung, die man über 30 dann noch mal für 6 Monate bekommt. Ich weiß also noch nicht, wie es danach wird, aber zur Not kann ich mich ja dann immer noch an die TK wenden.
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