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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Vielen Dank Michael,
die Variante ist auch meine Präferenz.
freundliche Grüsse
Jade
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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo allerseits
Wieder eine Frage bezüglich Getrennt- oder Zusammenschreiben;
1."...da nicht dauerhafte Leistungen in Frage standen"
2."...da nicht dauerhafte Leistungen infrage standen"
Gemäss Duden sind beide Formen möglich, mir ist aber die erste vertrauter... Ich glaube, Bedeutungsunterschiede sind keine auszumachen.
Was meint Ihr?
Herzlichen Dank für Eur
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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo Miteinander,
Ist da eigentlich ein Unterschied zwischen "im Weiteren" und "im Weitern"?
Und wenn nicht, welches ist vorzuziehen?
mit freundlichen Grüssen
jade
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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo Michael
Vielen Dank
und
freundliche Grüsse
Jade
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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo zusammen
"...weil der Leasingnehmer das Recht erhält, subsidiär zum Lieferanten auch gegen den Leasinggeber vorzugehen."
Die primäre Aussagen des Satzes oben sollte sein, dass der Leasingnehmer auch gegenüber dem Leasingeber Rechte geltend machen kann, vorausgesetzt der Leasingnehmer hat zuerst beim Lieferanten versucht, an sein Recht zu kommen.
Nun meine Frage ist, ob d
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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo zusammen
Ich frage mich, ob man im unten folgenden Satz auf das im Klammer gesetzte Verb "werden" (fett hervorgehoben) rein grammatikalisch betrachtet verzichten könnte..?
"Die Alters- und vor allem die Pflegefallvorsorge kann nicht im Vorrentenalter abgeschlossen (werden), sondern muss im Rentenalter weitergeführt werden."
Bedanke mich jetzt schon für die Hinw
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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo zusammen
Liege ich richtig mit der Anahme, dass im unten folgenden Text (die fett hervorgehobene Stelle) "als Beklagter" richtigerweise "als Beklagte" sein sollte?
"...und im Streit zwischen zwei Enkeltöchtern als Klägerinnen und ihrer Grossmutter als Beklagter..."
Ich wäre sehr dankbar für die Hinweise und Eure Mithilfe.
Liebe Grüsse
Jade
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15 Jahre zuvor
gndssallinus
12. Kommaregeln II
Hallo zusammen
Auch ich bräuchte eure Hilfe, und zwar bezüglich der Kommasetzung im folgenden Satz:
"Zur Diskussion steht ein konkreter Sachverhalt, nämlich(,) wer die fragliche Geige gebaut hat"
Muss hier nach "nämlich" ein Komma gesetzt werden oder geht es auch ohne?
Grüsse
Jade
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