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"dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Aniqua
()
Datum: 19. September 2019 15:10
VERFAHREN ZUR ERTEILUNG VON BERECHTIGUNGEN FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Eine Änderung des Verfahrens bedarf eines Beschlusses der Geschäftsführung und wird mit dessen Fassung wirksam.
Eine Änderung des Verfahrens bedarf eines Beschlusses der Geschäftsführung und wird mit dessen Fassung wirksam.
Re: "dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 19. September 2019 17:37
Worauf soll sich das Definitpronomen dessen denn beziehen? Die Fassung des Verfahrens, die Fassung des Beschlusses? Was soll das sein? Ich halte den Satz für unverständlich.
Re: "dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Aniqua
()
Datum: 20. September 2019 17:01
die Fassung des Beschlusses
Man spricht doch "Beschlussfassung".
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.19 17:02.
Man spricht doch "Beschlussfassung".
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.19 17:02.
Re: "dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 20. September 2019 17:37
Guten Abend Aniqua,
Ihr Satz
ist richtig und verständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Ihr Satz
Zitat
Eine Änderung des Verfahrens bedarf eines Beschlusses der Geschäftsführung und wird mit dessen Fassung wirksam.
ist richtig und verständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Re: "dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 20. September 2019 18:29
Zitat
Redeker, Bangkok
Ihr Satz ist richtig und verständlich.
Das finde ich nicht, erklären Sie ihn mir bitte! Ein gefasster Beschluss kann frühestens mit dessen Veröffentlichung wirksam werden, es sei denn, er gälte nur für einen oder das Gremium selbst, das ihn gefasst hat, in welchem Fall sich aber eine Mitteilung darüber, wann er wirksam wird, gänzlich erübrigt.
4-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.19 18:41.
Re: "dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Aniqua
()
Datum: 20. September 2019 21:41
Gernot Back schrieb:
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>
-------------------------------------------------------
>
Zitat
Redeker, Bangkok
Ihr Satz ist richtig und
>
> Das finde ich nicht, erklären Sie ihn mir bitte!
Danke für Deinen Hinweis, aber in dem Text, den ich übersetze, steht wirklich so geschrieben...
Re: "dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 20. September 2019 22:50
Zitat
Aniqua
Danke für Deinen Hinweis, aber in dem Text, den ich übersetze, steht es wirklich so geschrieben...
Dann ergibt es möglicherweise bereits im Originaltext keinen Sinn. Um welche Sprache handelt es sich? Kannst du den Originalsatz in dieser Sprache mal posten?
Laut Duden ist die Bedeutung 5a von Fassung selten und es besteht starke Verwechslungsgefahr, insbesondere mit den Bedeutungen 2a und 2b (im Sinne von Version).
Aber selbst wenn man die Fassung durch das Fassen eines Beschlusses ersezt, erschließt sich immer noch nicht, wie eine Änderung des VERFAHRENS ZUR ERTEILUNG VON BERECHTIGUNGEN FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN allein dadurch wirksam werden soll, dass eine Geschäftsleitung einen entsprechenden Beschluss fasst, ohne dass sie ausführende Organe darüber informiert.
Warum schreibst du nicht einfach, dass eine Änderung des Verfahrens nach Beschlussfassung durch die Geschäftsführung umgehend wirksam wird?
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.19 22:57.
Re: "dessen Fassung" - Richtig geschrieben?
geschrieben von:
Aniqua
()
Datum: 21. September 2019 20:23
Gernot Back schrieb:
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>
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Zitat
Aniqua
Danke für Deinen Hinweis, aber in
>
> Dann ergibt es möglicherweise bereits im
>
> Laut Duden ist die
>
> Aber selbst wenn man die Fassung durch
>
> Warum schreibst du nicht einfach, dass eine
Ich habe so gedacht, dass mein Satz nicht OK und wörtlich übersetzt ist. Danke für Deine detaillierte Erklärung und den Vorschlag, wie man den Satz formulieren kann.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.09.19 20:25.
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