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Stellen- und Auftragsanzeigen. Erkennt Euren Wert, DaFZlerInnen
geschrieben von: FransDaF ()
Datum: 10. Juli 2015 18:08

Immer wieder fragen Studenten, Absolventen, Verhandlungsunerfahrene und unsichere Kollegen hier nach Rat zur Beurteilung von Anzeigen zu Aufträgen und Stellen. Da es im Moment perspektivisch einen ansteigenden Bedarf an DaFZ-Lehrern und -Dozenten gibt, erscheint mir der Moment günstig, über das Auseinanderpflücken einzelner Anzeigen Orientierung zu geben. Im Blick habe ich mit dieser Anregung - auf unseren Berufsstand als Ganzes gesehen - eine Stärkung unserer Verhandlungskompetenz, das Besinnen auf den Wert unserer Arbeitskraft, das Bestärken der eigenen Wahrnehmung als wertvoller Mensch mit Anspruch auf finanziellen und arbeitsrechtlichen Respekt, die Stärkung eines sinnvollen Widerstands gegen ein Leben im Prekariat.

Mit "unserem Berufsstand" meine ich ganz klar alle grundständig oder hochwertig zusatzqualifizierten DaFZler, nicht Leute, die ihre Muttersprache für diesen Beruf als genügend ansehen oder als total Fachfremde einen 10-Wochen-DaF-Kurs absolviert haben. Hier das nicht länger breittreten zu wollen, zitiere ich mal Dörte, deren Nachfrage aus dem Jahr 2008 mir seither schon oft mündlich zur Diskutierereiabkürzung gedient hat: "Liebe Ingenieure! Da der DaF-(Billig-)Honorarkräfte-Markt total überlaufen ist, bitte ich um kurze Info, wo ich einen Ratz-Fatz-Kurs der Ingenieur-Wissenschaften absolvieren kann, um künftig als "angelernte" Ingenieurin mein Brot zu verdienen."
Link zu Dörtes Zitat im Forum






Vorschlag:

In diesem Thread nehmen wir

Stellenanzeigen und Auftragsanzeigen

aus Sicht erfahrener DaFZlerinnen und DaFZler auseinander.

Wir beurteilen aus unserer Sicht Negatives, Fehlendes,

rechtlich Problematisches und Widerspüchliches

genauso wie Positives und im positiven Sinn Außergewöhnliches.

Dabei gehen wir nicht allgemein auf Stellen ein,

sondern bleiben bei der einen konkreten.



Vorschlag für selbst zu beachtende Regeln in diesem Thread:


I. In einer Überschrift machen wir zwecks schneller Orientierungsmöglichkeit deutlich, ob es sich um eine Stellenanzeige oder eine Auftragsanzeige handelt (unabhängig von dem, was der Anbieter geschrieben hat). Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

1. Stellenanzeige (verweist auf eine Anstellung mit Gehalt)
2. Auftragsanzeige (verweist auf einen Vertrag mit Selbstständigen - Honorarbasis)
3. Stellen- und Auftragsanzeige (Man hat die Wahl, Bewerber um ein Angestelltenverhältnis zu sein oder Vertragspartner für einen Auftrag)

Begründung: Manche von uns sind echte Selbständige und möchten es bleiben, da interessieren die Festanstellungen nicht; andere möchten ihre Scheinselbständigkeit beenden oder von einer schlechten in eine bessere Anstellung wechseln, da interessieren die freien Aufträge nicht.

Scheinselbständiges nehmen wir auch unter Auftragsanzeige auseinander, das aus Sicht des Anbieters eine Festanstellung nicht in Frage kommt.


II. Zum Absichern der zukünftigen Lesbarkeit kopieren wir den Inhalt der Anzeige, aber ohne Kontaktdaten (es geht ja um den Inhalt). Selbstverständlich setzen wir einen Link zum Original.


III. Über die Sprache wird deutlich, dass es sich um eine Meinung (nämlich die des Verfassenden) handelt.

Die Beurteilung erfolgt sachlich-nüchtern.

Auch wenn uns Erfahrenen seit Jahren aus schon vielfach benannten Gründen die emotionale Hutschnur hochgeht, verkneifen wir uns (auch angebracht) wertende Wörter wie Klitsche, frech etc., singen genauso keine Loblieder mit "extratolles Supersonderangebot" etc.


IV. Es wird grundsätzlich die Entlohnung der Arbeit berechnet und beurteilt. (Wer das nicht kann, macht einfach hier erstmal nicht mit und lernt.)

Dabei gehen wir selbstverständlich von "Lehrerarbeitszeit ist mehr als Unterrichtszeit" aus und setzen zwecks Vergleichbarkeit alle den Deutschlehrerschlüssel 26 Unterrichtseinheiten à 45 min = 40 Stunden Vollzeit an, auch wenn in manchen Bundesländern 26 UE einer Deutschlehrervollzeitwoche von 37,5 oder 38 Stunden entspricht oder wie in BW (wieder) nur 23,5 UE à 45 min anzusetzen wären.

Bei echten Teilzeitstellen denken wir daran, dass es unteilbare Aufgaben außerhalb der Unterrichtseinheiten gibt und beachten dies bei der Berechnung (Wer sich auskennt, der weiß, was ich meine - die anderen lernen, bevor sie hier schreiben.)

Selbstverständlich vergessen wir bei der Berechnung nicht die in der Anzeige über die DaFZ-Lehrtätigkeit hinausgehend ausgewiesenen Zusatzaufgaben, spekulieren aber auch nicht. Bei fehlenden Angaben, die eine Berechnung erschweren, machen wir mindestens zwei mögliche Beispielrechnungen.

Wenn es in der Anzeige keine Aussage zur Bezahlung gibt, dann geben wir begründete Hinweise, mit welcher Vorstellung wir in diesem Fall in die Verhandlung gehen würden und was wir als Minimum
(z. B. für Absolventen mit einem Praktikum als noch einziger Berufserfahrung) ansehen würden.


V. Wenn wir das Arbeitsrecht als Begründung einer Beurteilung heranziehen, dann machen wir das hieb- und stichfest mit Nennen der entsprechenden konkreten rechtlichen Grundlage.

Wir denken daran, dass viele einen langen Arbeitstag haben und verlinken deshalb dem Leser Zeit sparend zu Gesetzen & Co.


VI. Die Beurteilung von Stellen/Aufträgen im Ausland bzw. für das Ausland nehmen wir nur vor, wenn wir landesbezogen "aktuelle Ahnung" haben und die Stelle genauso umfassend wie eine Inlandsstelle beurteilen können. (Wer z. B. heute eine Dozententätigkeit in China ins Auge fasst, dem ist wenig gedient, wenn die Stelle aus 2009er Sicht beurteilt wird; auch wenn Anzeigen zu suggerieren versuchen, dass sich da nicht viel geändert hat. So etwas wie z. B. Wissen um die geänderten Lebenshaltungskosten, das Arbeitsrecht, neueres Wissen zu Arbeitsbelastungen von Dozenten, chinesische Sozialversicherungen und das 2013/2014 geänderte Ausländerrecht ermöglichen es überhaupt erst, die Anzeige zu beurteilen.)


VII. Zusammenfassende Ratschläge für den Umgang mit der Stellenanzeige erfolgen relativ aus Eigensicht und nicht absolut urteilend (ist auch rechtlich wichtig!)

also so: Ich würde vor einer Bewerbung dies, dies und dies erfragen. Ich halte es für notwendig, vorab dies, dies und dies erfragen.
nicht so: Die Stellenanzeige ist für die Tonne, da steht nicht mal ...

also so: Ich kann nicht raten, sich darauf zu bewerben, weil aus meiner Sicht
- der Stundenlohn nicht der geforderten Qualifizierung entspricht
- die Beschreibung der Leistung nicht zum Anforderungsprofil passt
- gegen wxyz nach § 123 des rtzu-Gesetzes verstoßen wird
- etc.
nicht so: Bewerbt Euch bloß nicht, lasst die Finger davon. Los, nehmt den Auftrag so schnell ihr könnt, Besseres kommt nimmer etc.


VIII. Wir beachten Aufträge und Stellen von verschiedenen Stellen- und Auftragsanbietern und von verschiedenen Webseiten, Jobbörsen etc. auf den Gesamtthread gesehen.





Ich finde es im Sinne unseres Berufsstandes aus der Sicht eines Lernenden und sich für die Zukunft Orientierenden eher hilfreich, wenn wir v. a. die Angebote auseinandernehmen, die Abschlüsse und pädagogisches Können beanspruchen.
(Wenn sich Kollegen mit akademischen DaFZ-Abschluss und Erfahrung auf Stellen für Nichtqualifizierte und nur annähernd Deutsch Sprechende bewerben, dann ist das ihre Sache. Wir sind alle erwachsen und jeder trifft seine eigenen Entscheidungen. Ob solche Stellen in diesem Thread hilfreich wären, bezweifle ich halt.)

Bevor wir konkret loslegen, durchdenkt, diskutiert

und ergänzt doch mal diese Idee.

Liebe erfahrenen DaFZlerinnen und DaFZler,

was haltet ihr noch für notwendig, uns als Beurteilungsregel aufzuerlegen?


Liebe Rat suchenden DaFZlerinnen und DaFZler,

seht ihr gleich mir einen Nutzen in solch einem Thread?

Welche Wünsche hättet ihr?


Ich bin mir z. B. nicht sicher, ob es sinnvoll oder wenig sinnvoll ist, Unterricht betreffende sogenannte Werkverträge hier im Einzelnen unter die Lupe zu nehmen oder ob wir das als Arbeitsrechtbeugung einfach einmal in einem extra Thread behandeln und es hier bei den Anzeigenbehandlungen ausnehmen.

Da wir in einem gerade in Bildungsdingen so toll föderalen Land mit unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen leben: Woran orientieren wir den Berechnungsfaktor für die Arbeitsstundenberechnung? 1,6 wie in Hamburg? 1,65? 1,5? Es hat alles seine Berechtigung, nur sollten wir es hier im Thread einheitlich tun, oder?

Der Frans

Woanders gibt es die Fürsorgepflicht des Dienstherren und der Dienstfrau.
Wir müssen für uns selbst sorgen!



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Re: Stellen- und Auftragsanzeigen. Erkennt Euren Wert, DaFZlerInnen
geschrieben von: Redaktion ()
Datum: 12. Juli 2015 18:31

Guten Tag FransDaf,

wir begrüßen Ihre Initiative, sachliche Beurteilungen der Stellenangebote zu posten und werden diese Texte gerne freischalten. Diese Form der Analyse ist für Lehrende ausgesprochen hilfreich und unterstützt unsere Bemühungen um transparente Veröffentlichungen von Stellenangeboten.


Freundliche Grüße

Online-Redaktion deutsch-als-fremdsprache.de
[www.iik-duesseldorf.de]

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Re: Stellen- und Auftragsanzeigen. Erkennt Euren Wert, DaFZlerInnen
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 01. August 2015 18:15

Zitat
Redaktion
wir begrüßen Ihre Initiative, sachliche Beurteilungen der Stellenangebote zu posten und werden diese Texte gerne freischalten. Diese Form der Analyse ist für Lehrende ausgesprochen hilfreich und unterstützt unsere Bemühungen um transparente Veröffentlichungen von Stellenangeboten.

Dann mal der nächste Versuch mit der Hoffnung, dass es diesmal durchkommt.

Schauen wir uns dieses Angebot mal genauer an:

6 UE/Tag = 30 UE/Woche entspricht mehr als Vollzeit. Kaum ein DaF-Lehrer wird es schaffen, nebenbei noch für einen weiteren Auftraggeber zu arbeiten.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an Teamsitzungen und zur Ausstellung von Zeugnissen lässt ebenso auf eine abhängige, scheinselbständige Beschäftigung schließen wie die Vergütungsangabe pro UE statt pro Monat.

Allein diese wenigen Angaben lassen darauf schließen, dass das Beschäftigungsverhältnis gegen deutsches Recht verstößt. Es sollte daher nicht veröffentlicht werden.

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