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Integrationskurs: Honorarzahlung erst nach Kursende?
geschrieben von: rettich ()
Datum: 22. Juli 2015 14:03

Hallo zusammen,

ich bin zwar DaF-Lehrerin, aber erst vor Kurzem - nach jahrelanger Berufstätigkeit in einer anderen Branche und anschließender Arbeitslosigkeit - "wiedereingestiegen". Nun habe ich die Möglichkeit einen BAMF-Integrationskurs "auf dem platten Land" durchzuführen. Träger ist eine VHS. Ich habe schon in verschiedenen Beiträgen dieses Forums gelesen, dass man die Finger davon lassen soll, aber ich habe momentan aus verschiedenen Gründen keine großen Auswahlmöglichkeiten.

Der Honorarvertrag beinhaltet folgende Klausel:
"Das Honorar wird nach Abschluss der Veranstaltung und nach Eingang des unterschriebenen Honorarvertrages fällig. Der Honoraranspruch besteht nur, wenn die Veranstaltung in der vereinbarten Weise ... durchgeführt wurde ... "
und:
"Über eine fristlose Kündigung hinaus kann die VHS ggf. den Ersatz des ihr entstandenen wirtschaftlichen Schadens fordern."

Ist das normal?
D. h. ich bekomme mein Geld erst 9 Monate später?
Und falls ich vorzeitig "kündigen" würde, könnte es sein, dass ich Schadenersatz leisten muss?
Aber wie kann das gelten, wenn der unterschriebene Honorarvertrag erst nach Abschluss der Veranstaltung eingereicht werden soll?

Hat jemand Erfahrung damit oder etwas Ähnliches erlebt?
Danke für Eure Antworten.

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Re: Integrationskurs: Honorarzahlung erst nach Kursende?
geschrieben von: steklovdima ()
Datum: 22. Juli 2015 19:51

In der Regel werden die Honorarverträge modulweise ausgegeben, sodass immer nach 100 UE abgerechnet wird. Du kannst also mit einer monatlichen Abrechnung rechnen.

Auf die Streichung des Satzes zur fristlosen Kündigung würde ich aber bestehen. So etwas ist nicht einmal im Angstelltenverhältnis üblich.

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Re: Integrationskurs: Honorarzahlung erst nach Kursende?
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 22. Juli 2015 21:29

Finger weg, da will sich jemand alle Optionen offenhalten, dich um dein Honorar zu prellen.

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Re: Integrationskurs: Honorarzahlung erst nach Kursende?
geschrieben von: rettich ()
Datum: 24. Juli 2015 20:44

Danke für Eure Rückmeldungen.
In der Tat habe ich inzwischen die Auskunft bekommen, dass das Honorar nach Modulende gezahlt wird. Danke auch für den Tipp bzgl .der Klausel mit der fristlosen Kündigung. Ich weiß noch nicht, wie ich damit umgehe. Ihr habt sicher Recht, allerdings sind wir erst hier hergezogen, der Ort ist sehr klein, die VHS sehr froh, dass sie mich "gefunden" hat (Migranten gibt es viele, Lehrkräfte nicht), und ich denke nicht, dass man mich gleich über den Tisch ziehen will.

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Re: Integrationskurs: Honorarzahlung erst nach Kursende?
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 26. Juli 2015 15:09

Liebe "Rettich",

was für ein Knebel-Honorarvertrag für eine angeblich selbstständige Lehrerin!!! Naja, der DVV stellt ja mit der GEW an den "Pranger", passt.


"Über eine fristlose Kündigung hinaus kann die VHS ggf. den Ersatz des ihr entstandenen wirtschaftlichen Schadens fordern." Zu derbe.

"Der Honoraranspruch besteht nur, wenn die Veranstaltung in der vereinbarten Weise ... durchgeführt wurde ... "
Eindeutig scheinselbstständig, denn die "vereinbarte Weise" wird einseitig vom BAMF vorgegeben, die der Träger VHS nur erfüllen kann, wenn er/sie die IntV-Lehrkräfte entsprechend einseitig anweist.

Falls "deine" VHS 20 UE pro Woche (80 pro Monat) - wie ehemals bei mir - als Vollzeitkurs geben lässt, frag die VHS nach einer (monatlichen) Abschlagszahlung, denn KV und RV musst du auch monatlich bezahlen und nicht erst nach Modul-Ende. Ich konnte dies bei 2 VHSen (NRW/NDS) schriftlich beantragen.

Generell stimme ich Benjamin Kühn zu, aber du willst ja unbedingt... deine eigenen Erfahrungen machen ;-) .

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