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Prekariat der Kursleiter manifestiert vom Brandenburger SOZIALministerium
geschrieben von: FransDaF ()
Datum: 08. September 2015 23:18

Zum Lesen:

Link zur Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg zur Förderung von Deutschkursen für Flüchtlinge (DfF) im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2014-2020 vom 21. August 2015






Kleiner Exkurs für diejenigen, die sonst nichts mit den ESF-Kursen zu tun haben:

- Es sind EU-Gelder, die zu maximal 80% die Kurse bzw. den Teilnehmer finanzieren dürfen. Mindestens 20% sind Kofinanzierung, das kann über eine Sozialleistung laufen (SGB II/III, RV, AsylbLG etc.) oder über Eigenanteil oder über anderes wie z. B. Firmengelder bei Mitarbeiterschulungen.

- Konkret für den DAFZ-Bereich: Die EU-Gelder für die berufsbezogenen ESF/BAMF-Kurse stehen den Koordinationsstellen (ein zugelassener Kursträger einer Region) für sich und die Kooperationspartner (andere Kursträger der Region) als Gesamtbudget!!! zur Verfügung. Die Personalkosten für einzelne Kurse, Projekte genannt, sollen sich "nach dem Markt" richten. Dazu wird eine verpflichtende "Marktanalyse" bzw. ein sogenanntes "Markterkundungsverfahren" gemacht.

Gängig ist die Ausgabe eines Auftrages zur freien Mitarbeit: Das Markterkundungsverfahren bedeutet nichts weiter als dass die Dozenten, die den Auftrag haben wollen, befragt werden, welches Honorar sie sich vorstellen.
Link als Beispiel - Markterkundung beim Bildungsträger Starthaus Offenbach
Der Billigste muss genommen werden. (Wenn sich alle freien DaFZ-Dozenten entschließen könnten, nicht unter 40 Euro zu nehmen, bekäme in den landläufigen ESF/BAMF-Kursen tatsächlich einer den Auftrag mit 40 Euro/UE)


Im Gegensatz zu den IntKV-Kursen haben die freien Dozenten tatsächlich Verhandlungsspielraum und der Kursträger bzw. die Koordinationsstelle hat ihn auch. (Ob sich freilich IntKV-gewöhnte Dozenten den Spielraum nehmen, bleibt anzuzweifeln, aber das ist ja ne andere Geschichte ...)





Was ist die neue Qualität in den Brandenburger Flüchtlingskursen?


Die ESF-Praxis ("Markterkundungsverfahren", echte Verhandlungsmöglichkeit der Kursleiterentgelte) ist de facto außer Kraft gesetzt, denn die 2,94/Teilnehmer/UE der IntKV-Kurse gelten.


Das Prekariat der Kursleiter

wird manifestiert

vom Brandenburger SOZIALministerium.


Interessant, was sich Brandenburg für die laufende ESF-Förderperiode auf die Fahnen geschrieben hat:

- Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung

- Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

Quelle: Operationelles Programm ESF-Förderperiode in Brandenburg

Na denn, auf zum Kämpfen um diese Aufträge ...

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