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Arbeitsmarkt und Honorare
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Nebenberuflich Springerin auf Honorar
geschrieben von:
ewe de vries
()
Datum: 17. September 2019 17:01
Hallo,
folgender Umstand macht mich ein wenig ratlos.
Ich arbeite mit wenigen Stunden (11 Stunden) als Pädagogische Mitarbeiterin an einer Grundschule, Ich könnte parallel dazu als Springerin in einer Sprachschule (Integrationskurse) auf Honorarbasis (nebenberuflich) arbeiten, D.h. ich arbeite nicht an bestimmten Tage, sondern nur nach Bedarf. Ich könnte demnächst 2 Tage arbeiten und dann im Oktober 1 Woche.
Was muss ich hier bedenken? Wie wird "Nebenberuf" definiert? Wie sieht es mit KV und SV aus?
Ich habe von der "Übungsleiterpauschale" gelesen und "Nebenjob auf selbstständigen Basis" (450 Euro). Wäre dies relevant? Ab wann müsste ich mich selbst versichern?
Kann mir hier jemand aus dem Dickicht helfen?
Besten Dank!
Ewe
folgender Umstand macht mich ein wenig ratlos.
Ich arbeite mit wenigen Stunden (11 Stunden) als Pädagogische Mitarbeiterin an einer Grundschule, Ich könnte parallel dazu als Springerin in einer Sprachschule (Integrationskurse) auf Honorarbasis (nebenberuflich) arbeiten, D.h. ich arbeite nicht an bestimmten Tage, sondern nur nach Bedarf. Ich könnte demnächst 2 Tage arbeiten und dann im Oktober 1 Woche.
Was muss ich hier bedenken? Wie wird "Nebenberuf" definiert? Wie sieht es mit KV und SV aus?
Ich habe von der "Übungsleiterpauschale" gelesen und "Nebenjob auf selbstständigen Basis" (450 Euro). Wäre dies relevant? Ab wann müsste ich mich selbst versichern?
Kann mir hier jemand aus dem Dickicht helfen?
Besten Dank!
Ewe
Re: Nebenberuflich Springerin auf Honorar
geschrieben von:
Coco Lores
()
Datum: 25. September 2019 02:21
Das st in der Tat Frickelei - ich hab dafür stundenlang gelesen.
Diese Arbeit wird dir hier keiner abnehmen.
Lies zunächst mal den GEW Ratgeber "Richtig selbstständig":GEW Ratgeber
Danach geht es weiter mit dem EStG:
§3, Absatz 26
Bedingung für die Anwendung der Übungsleiterpauschale ist, dass dein Auftraggeber gemeinnützig ist. Bei VHS oder AWO klappt das, bei Sprachschule XY nicht.
Die Einstufung nach Haupt- und Nebenberuf richtet sich nach Einkommen und Stundenanzahl. Geprüft wird, was die Haupteinnahmequelle ist.
Das heißt, im Midibereich für z.Bsp. 500 € zu arbeiten und dann 10 Stunden "nebenberuflich" zu unterrichten, erspart einem nicht die hohen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.
Der GKV-Spitzenverband regelt die Details in Rundschreiben, die man durchforsten kann (Mindestbemessungsgrenze).
Diese Arbeit wird dir hier keiner abnehmen.
Lies zunächst mal den GEW Ratgeber "Richtig selbstständig":GEW Ratgeber
Danach geht es weiter mit dem EStG:
§3, Absatz 26
Bedingung für die Anwendung der Übungsleiterpauschale ist, dass dein Auftraggeber gemeinnützig ist. Bei VHS oder AWO klappt das, bei Sprachschule XY nicht.
Die Einstufung nach Haupt- und Nebenberuf richtet sich nach Einkommen und Stundenanzahl. Geprüft wird, was die Haupteinnahmequelle ist.
Das heißt, im Midibereich für z.Bsp. 500 € zu arbeiten und dann 10 Stunden "nebenberuflich" zu unterrichten, erspart einem nicht die hohen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.
Der GKV-Spitzenverband regelt die Details in Rundschreiben, die man durchforsten kann (Mindestbemessungsgrenze).
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