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Arbeitsmarkt und Honorare
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Steuererklärung
geschrieben von:
Gittiy
()
Datum: 17. Januar 2022 10:50
Hallo liebe Leute,
kann mir jemand sagen wie das Honorar für eine unterrichtende
Tätigkeit an der VHS versteuert wird?
Ich muss doch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden
und eine Erklärung für die Umsatzsteuer, oder ?
Danke schon mal,
Gitti
kann mir jemand sagen wie das Honorar für eine unterrichtende
Tätigkeit an der VHS versteuert wird?
Ich muss doch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden
und eine Erklärung für die Umsatzsteuer, oder ?
Danke schon mal,
Gitti
Re: Steuererklärung
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 19. September 2022 17:50
Hallo,
in der Regel machst du einen Einkommenssteuer-Erklärung mit der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) - beide Formulare auf ELSTER.
Wichtig: Bei der EÜR ggf. auch das Arbeitszimmer abrechnen und so viele Ausgaben geltend machen -natürlich dienstlich -, wie anfallen: Telefonie, Hard- und Software, Internet, Schreibmaterial, etc. Dienstrad kannst du auch versuchen oder Auto, Kilometergeld, Nahverkehr.
Du bist als Honorarkraft keine Arbeitnehmerin, also Krankenkassen-Beitrage und Rentenversicherung zahlst du nicht anteilig, sondern zur Gänze. Alles, was als Netto-Einkünfte unter dem Freibetrag (9.744 Euro) liegt, wird nicht versteuert. Am besten lässt du eine erfahrene Kollegin dir das noch einmal erläutern. Achtung: die Höhe der Krankenkassenbeiträge richten sich nicht nach dem Umsatz, sondern nach dem erzielten Gewinn. Auch aus diesem Grund ggf. investieren. Faustformel: Netto ist 50% vom Brutto-Honorar, es sei denn ... etc.
Gruß thomei
in der Regel machst du einen Einkommenssteuer-Erklärung mit der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) - beide Formulare auf ELSTER.
Wichtig: Bei der EÜR ggf. auch das Arbeitszimmer abrechnen und so viele Ausgaben geltend machen -natürlich dienstlich -, wie anfallen: Telefonie, Hard- und Software, Internet, Schreibmaterial, etc. Dienstrad kannst du auch versuchen oder Auto, Kilometergeld, Nahverkehr.
Du bist als Honorarkraft keine Arbeitnehmerin, also Krankenkassen-Beitrage und Rentenversicherung zahlst du nicht anteilig, sondern zur Gänze. Alles, was als Netto-Einkünfte unter dem Freibetrag (9.744 Euro) liegt, wird nicht versteuert. Am besten lässt du eine erfahrene Kollegin dir das noch einmal erläutern. Achtung: die Höhe der Krankenkassenbeiträge richten sich nicht nach dem Umsatz, sondern nach dem erzielten Gewinn. Auch aus diesem Grund ggf. investieren. Faustformel: Netto ist 50% vom Brutto-Honorar, es sei denn ... etc.
Gruß thomei
Re: Steuererklärung
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 19. September 2022 17:53
Nachtrag: Umsatzsteuer fällt in der Regel - je nach Kurstyp an der VHS - bei dir nicht an. Entsprechend gestaltest du deinen Rechnung an die VHS. Die VHS bescheinigt dir ggf. auch, dass die Kurse von der Umsatzsteuer befreit sind.
thomei
thomei
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