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Rentenversicherungsplicht bei Rentenbezug?
geschrieben von: Klaus Schmidt ()
Datum: 08. Juni 2023 11:50

Kürzlich bekam ich von der DRV Bund einen Fragebogen übersandt, mit dem die Höhe eines monatlichen Pflichtrentenbeitrags ermittelt werden soll. Nun bin ich seit März diesen Jahres selbst berentet, arbeite jedoch auf Honorarbasis als DaZ-Lehrer in Integrationskursen (mit 20 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich). Der zuständige VHS-Leiter meint, die Tätigkeit unterliege nicht der Rentenversicherungspflicht. Vermutlich ist die DRV da anderer Meinung. Weiß jemand, wo ich qualifizierten Rat bekommen kann, oder hat ähnnliche Erfahrungen gemacht?

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Re: Rentenversicherungsplicht bei Rentenbezug?
geschrieben von: kadmos ()
Datum: 16. Juni 2023 22:15

Zuallererst: Dein Beitrag ist zweifelsohne sehr wertvoll, weil er ein neues und für eine immer größer werdende Gruppe "Rentner-Lehrer" ein interessantes Licht auf die hier bekannte und vieldiskutierte Schreckensmeldung "Rentenversicherungspflicht!" werfen kann.

Gleichwohl ist die aufgeworfene Fragestellung unpräzise und muss daher neu gefasst werden:
1. Rentenversicherungspflicht für WEN? Bekanntlich haben wir es hier mit zwei Akteuren zu tun, nämlich Arbeitgeber (=Auftragsgeber VHS) und Arbeitnehmer (="Honorarlehrer" im Rentenregelaltersbezug - also n a c h Erreichung der Rentenregelaltersgrenze (wird hier unterstellt).

Antwort: Du bist in jedem Fall aus der Nummer raus - als Regelaltersrentner kannst du selbst entscheiden, ob du weiterhin auch als Rentner Rentenbeiträge entrichtest oder nicht (Stichwort "Flexirentengesetz"). Seit dem Flexirentengesetz kannst (!) du auch als Rentner weiterhin Beiträge zahlen und deine Rente somit erhöhen (=anderes Thema).

Schlussfolgerung: Es kann der DRV in deinem beispielhaften Fall allein um die Pflichtversicherungsbeiträge des Arbeitgebers gehen, die dieser in jedem Falle entrichten muss, sofern die Arbeitgebereigenschaft rechtsgültig festgestellt ist!
Du bist folglich nur unfreiwillige Auskunftsperson in diesem "Spiel" und man wird nach der sicherlich fälligen Betriebsprüfung deines vermuteten "Arbeitgebers" (VHS) sicherlich deine Angaben mit denen der VHS abgleichen...

Was dein VHS-Leiter meint, ist übrigens nicht von Belang. Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Fakten und den Stand der Rechtssprechung!

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Re: Rentenversicherungsplicht bei Rentenbezug?
geschrieben von: Klaus Schmidt ()
Datum: 22. Juni 2023 12:01

Danke für Deine Antwort!
Tatsächlich hat die Sache in meinem Fall einen Haken: Ich bin eben kein Regelaltersrentner, sondern vorzeitig in Rente gegangen, wenn auch nur sechs Monate eher. Dein Beitrag deutet ja an, dass dann möglicherweise auch für mich eine RV-Pflicht besteht?! Inzwischen habe ich vom BVIB die Auskunft erhalten, dass dem so sei. Dennoch würden mich auch weitere Stellungnahmen aus dem Forum interessieren!

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