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Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: Valeriia ()
Datum: 12. Januar 2024 13:55

Ich unterrichte bei einem Sprachkursträger Integrationskurse in Festanstellung Vollzeit. Momentan spiele ich mit dem Gedanken, ab und zu bei anderen Sprachschulen als Prüferin (DTZ oder telc B2) einzuspringen, evtl. einmal monatlich.
Ich weiß nicht, wie es steuerlich aussieht? Das ist quasi eine Nebentätigkeit, kein Minijob, da ich jeden Monat unter 520 Euro verdienen würde (Prüferhonorar beträgt 200 bis 300 Euro). Allerdings geht es um verschiedene Sprachschulen, bin ich dann bei dieser Nebentätigkeit also selbstständig? Soll ich in der Steuererklärung diese Prüferhonorare angeben? Oder sind sie steuerfrei?
Lohnt es sich finanziell, jeden Monat zu prüfen?

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: Valeriia ()
Datum: 16. Januar 2024 22:46

...und so wie ich verstanden habe, gilt für mich die Übungsleiterpauschale, weil die DTZ und telc-Prüfungen ja von gemeinnützigen Vereinen angeboten werden? Bei der Übungsleiterpauschale fallen keine Steuern an, wenn man in seiner Nebentätigkeit unter 3000 Euro im Jahr verdient.

Was für ein Honorar würden Sie dann für eine Prüfung verlangen? Pro Zeitstunde oder pro Prüfling? Momentan wären für mich 14,5 Euro pro Prüfling optimal...

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 17. Januar 2024 14:33

Valeriia schrieb:
-------------------------------------------------------
> ...und so wie ich verstanden habe, gilt für mich
> die Übungsleiterpauschale, weil die DTZ und
> telc-Prüfungen ja von gemeinnützigen Vereinen
> angeboten werden?

Nicht jeder Veranstalter von DTZ und telc-Prüfungen ist eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

> Bei der Übungsleiterpauschale
> fallen keine Steuern an, wenn man in seiner
> Nebentätigkeit unter 3000 Euro im Jahr verdient.

Eine Prüfung ist keine Übung. Insofern ist die Übungsleiterpauschale wahrscheinlich auch nicht auf Prüfer anwendbar. Anders als die Vermittlung von Sprachkenntnissen selbst dient deren Zertifizierung auch nicht unbedingt dem gemeinnützigen Zweck der Völkerverständigung.

> Was für ein Honorar würden Sie dann für eine
> Prüfung verlangen? Pro Zeitstunde oder pro
> Prüfling? Momentan wären für mich 14,5 Euro pro
> Prüfling optimal...

Soweit ich weiß, kann man nur wählen, ob man als Prüfer pro Stunde oder pro Prüfling entlohnt werden will. Dabei gibt es jeweils von telc bzw. g.a.s.t festgesetzte Pauschalen, auf die man als Prüfer keinen Einfluss hat.

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: ainja ()
Datum: 17. Januar 2024 17:22

Guten Tag, Valeriia,

probier es mit der Übungsleiterpauschale und frag bei Deinem Finanzamt an. Mein Finazamt bspw. und auch von Kolleg:innen erkennt das seit Jahren an. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, wird natürlich versteuert.

Ansonsten als freiberufl. Nebentätigkeit deklarieren; darauf fallen dann bei geringer Stundenanzahl neben einer Festanstellung keine SV-Beiträge an. Ich gebe es immer in der Steuererklärung an, obwohl m.E. nicht verpflichtend.

Zum Honorar der Prüfung:
Die meisten Institutionen haben feste Preise, die Du erfragen solltest. Die meisten teilen einem das Honorar aber bei ihrer Prüfungsanfrage mit. Da ist sowohl telc als auch g.a.s.t. außen vor. Denn Du hast einen Vertrag mit deiner Institution, die die Prüfungen abhält.
Manche Schulen fragen aber das Honorar auch an bei Dir. Pro Prüfling habe ich zwischen 12,50 und 18,50 Euro alles dabei für die Mündliche.

Als Aufsicht für die Schriftliche gibt es oft Pauschalen; hängt von der Prüfung ab (DTZ, DTB, normale A1-C2-Prüfungen) - viele honorieren mit einem Pauschalsatz von 100,00 Euro oder mehr für eine C1. Andere bezahlen stundenweise nach UE oder ZS. Hier würde ich darauf achten, dass auch die Vor- und Nachbereitungszeiten bzw. im Vor- und Nachfeld einer Prüfung abgegolten sind, die mindestens 1 ZS betragen.

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: Valeriia ()
Datum: 22. Januar 2024 21:58

Danke für die ausführliche Antwort!
Ich habe mich inzwischen nochmal informiert: obwohl die Prüfungen selber dem g.a.s.t/telc gehören, muss ich meinen Vertrag doch mit einer Schule abschließen. Gilt trotzdem die Übungsleiterpauschale? Wie kann ich dies meinem Finanzamt klar machen?

Wenn es eine freiberuf. Tätigkeit als Ergänzung zur Festanstellung ist, wird dabei die Steuerklasse gewechselt? Oder habe ich für meine Nebentätigkeit die "zusätzliche" Steuerklasse VI?

Die Institutionen, die mir die Anfragen schicken, fragen selber nach meinem Honorar nach. An der Schule, wo ich momentan in Festanstellung unterrichte, sehen die Honorare so aus: 70 Euro der schriftliche Teil, 20 bis 30 Euro pro Prüfling der mündliche Teil (je nach der TN-Anzahl). Das ist ab jetzt meine neue Orientierung wahrscheinlich

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: NathanGold ()
Datum: 23. Januar 2024 18:03

20 bis 30 Euro pro Prüfling? Das ist ja top! Oder meinst du pro Paar? Das Höchste, was ich bekommen habe, waren nämlich 15,50 Euro pro TN.

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: Valeriia ()
Datum: 24. Januar 2024 22:28

pro Prüfling. Unsere Schule befindet sich in einer Kleinstadt. Von daher ist es oft schwer, externe Prüfer zu finden.

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: NathanGold ()
Datum: 25. Januar 2024 10:57

Hm...interessant. Klingt ja super! Welches Bundesland ist das denn? Und sind das private oder öffentliche Träger?

An dieser Stelle würde ich auch gerne mal den Rest fragen: Was bekommt ihr pro TN bei DTZ/DTB?

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Re: Festanstellung und Prüfertätigkeit
geschrieben von: Valeriia ()
Datum: 29. Januar 2024 12:39

Sachsen, privat

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