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Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 11. Januar 2013 14:08

Mich würde mal interessieren wie ihr das mit eurer Steuererklärung handhabt. Was setzt ihr alles ab? Ich bin auf dem Gebiet leider noch keiner richtiger Experte und würde gerne dazulernen. Ein extra Steuerberater lohnt sich aber wohl bei mir nicht, da mein Einkommen nicht so hoch ist (und das investierte Geld muss man ja erstmal wieder reinholen). Aber trotzdem möchte ich nichts verschenken bzw. glaube, dass ich früher zuviel verschenkt habe.

Ich bin gespannt auf eure Infos und Kommentare!

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Daf_Maus ()
Datum: 11. Januar 2013 15:12

Wenn dein Einkommen noch nicht so hoch ist, brauchst du auch nichts abzusetzen.

Grundsätzlich lohnt sich ein Steuerberater, da die so teuer nicht sind, wenn man die richtig einsetzt, also ca 100 Euro im Jahr.
Bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit können die die bezahlte Lohnsteuer zurückholen. Das kann auch so aussehen, dass das Finanzamt mal denkt, dass du mehr verdienst. Die wissen dann, wie man widerspricht.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Gaspard ()
Datum: 11. Januar 2013 15:17

Sofern man auf Honorar arbeitet und keine allzu großen Betriebsausgaben hat, ist es das Einfachste, nach §3, Nr.26 des Einkommenssteuergesetzes den Kursleiterfreibetrag in Höhe von 1.848,- EUR abzusetzen.
Damit kann man also pauschal absetzen, ohne separat aufzuschlüsseln. Lohnt sich aber, wie gesagt nur, wenn die Ausgaben wirklich nicht darüber hinausgehen.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 11. Januar 2013 15:37

Gaspard, nach deinem Beitrag habe ich gerade mal schnell im Netz gestöbert. Du meinst sicher die Übungsleiterpauschale? Das liest sich richtig gut: Ab 2013 liegt sie sogar bei 2400 Euro! Und das Gute:

Zitat:"Wichtig: Die 2.400 Euro stellen einen Freibetrag dar (und nicht etwa nur eine Freigrenze): In den Genuss der Vergünstigung kommen Sie also auch dann, wenn Ihre Gesamteinnahmen aus der betreffenden Tätigkeit höher liegen. Sie versteuern dann lediglich den übersteigenden Teil des Einkommens. Im Gegenzug dürfen Sie notwendige Ausgaben aber ebenfalls nur abziehen, soweit sie 2.400 Euro übersteigen."

Ich dachte immer, dass ich auf jeden Fall alles versteuern müsste, da ich ja nebenberuflich freiberuflich tätig bin. Aber das scheint ja dann erst ab 2400 Euro der Fall zu sein. Da werde ich zwar drüberliegen, aber immerhin! :-)

DaF-Maus, bekommt man einen Steuerberater denn schon für 100 Euro? Ich dachte, die hätten bessere Honorare als DaF-ler. Aber das kann ja dann nich sein bei dem Niedrigsatz. Ich hätte mit mehreren hundert Euro gerechnet, da eine kompetente Beratung ja auch mehrere Stunden Zeit in Anspruch nimmt!

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 11. Januar 2013 15:38

Ach ja, hier der Link zum Zitat:

[www.akademie.de]

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 11. Januar 2013 15:43

O, jetzt habe ich weitergelesen:

"Die Vergünstigung ist allerdings an die Voraussetzungen geknüpft, dass ...

die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und

im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, (Hoch-)Schulen, Volkshochschulen, Kammern etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung

... ausgeübt wird. Keine Rolle spielt, ob die Steuerpflichtigen im Hauptberuf als Angestellte oder Selbstständige arbeiten oder überhaupt erwerbstätig sind. "

Das mit der Nebentätigkeit passt bei mir. Aber private Sprachschulkurse, Firmenkurse etc. fallen wohl nicht darunter. Schade.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Björn ()
Datum: 11. Januar 2013 17:13

Das würde mich interessieren: Wieviele von uns Honorardozenten bezahlen überhaupt Einkommenssteuer? Da muss man ja schon einiges verdienen um überhaupt die Freigrenzen zu überschreiten.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Gaspard ()
Datum: 11. Januar 2013 17:28

Ich habe jetzt auch noch mal nachgeschaut und tatsächlich ist dieser Übungs-/Kursleiterfreibetrag erhöht worden. Soweit ich verstehe, ist es bei dieser steuerfreien Aufwandsentschädigung unerheblich, ob es sich um eine selbständige oder unselbständige, hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Hier sollte man aber in der Tat den Steuerberater fragen. Eine Beratung bekommt man durchaus für ca. 100 Euro.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 11. Januar 2013 17:34

Lieber Gaspard,

leider ist die Pauschale nur für nebenberuflich Tätige. Steht oben in meinem Text und ich habe gerade auch nochmal auf einer anderen Seite nachgesehen.

Da steht:

Die Einnahmen aus einer Übungsleitertätigkeit werden durch den Freibetrag also steuerlich begünstigt. Voraussetzung ist dabei in jedem Fall, dass die Tätigkeit nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich ausgeübt wird.

[www.suedkurier.de]

Vielleicht sollte ich mir wirklich einen Steuerberater suchen. Oder ich besorge mir vernünftige Literatur und arbeite mich selbst durch den Gesetzesdschungel.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 11. Januar 2013 17:38

Björn,

ich denke mal, alle DaF-ler, die sich wirklich ausschließlich über ihre Dozententätigkeit finanzieren, zahlen Einkommenssteuer. Wenn man unter dem Jahresfreibetrag von 8124 Euro bleibt, kann man ja nicht überleben! Da müssen dann irgendwelche ergänzenden Einnahmequellen ran!

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Gaspard ()
Datum: 11. Januar 2013 17:57

Es geht ja darum, dass diese Kursleiterpauschale den Gesamtgewinn entsprechend reduziert an Stelle der separat aufgelisteten Betriebsausgaben (die bei Hauptberuflichen oft noch höher liegen). Der übrig bleibende Gewinn (also nach Abzug der Pauschale) wird regulär versteuert. Bevor ich aber nun Verwirrung stifte, frage ich nochmal bei meinem Steuerberater nach, der weiß es genau.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: aw ()
Datum: 11. Januar 2013 18:51

@shams: Bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit lohnt sich kein Steuerberater!!! Es sei denn, du willst oder kannst wirklich keine Zeit in die EÜR investieren.

Also, ich habe seit Jahren immer den Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen, wenn ich nebenberufliche Lehrtätigkeit hatte. Von 9 Jahren Berufstätigkeit waren das zum Glück ca. 6,5 Jahre, in denen ich Teilzeit- oder Vollzeitanstellungen hatte, d.h. dass alles Honorar und alle Sprachkurse nur "Zusatzeinkommen" waren.

Zwingende Voraussetzung ist:
- Das Honorar, um das es geht, muss NEBENBERUFLICH erworben sein. Wenn ich hauptberuflich freiberuflicher Journalist bin und nebenberuflich DaF unterrichte, geht das also für das DaF-Honorar. Genauso geht es, wenn ich hauptberuflich angestellt bin und nebenberuflich DaF unterrichte.
- Das Honorar muss von Institutionen kommen, die USt.-befreit sind (ist vielleicht kein inhaltlicher Zusammenhang, aber es ist so: USt.-befreit sind öffentliche, gemeinnützige, ... Institutionen, und bei denen gilt auch der Übungsleiterfreibetrag). Bei privaten Sprachschulen nicht! Da habe ich zum Glück sowieso nie gearbeitet.
- Der Übungsleiterfreibetrag lohnt sich fast immer. Bei nebenberuflicher Tätigkeit kann man gar nicht so viele Betriebsausgaben haben. Hatte ich jedenfalls nie. Nur bei hauptberuflicher Tätigkeit (ca. 2,5 Jahre) hatte ich natürlich höhere Ausgaben. Allein das Monatsticket/Auto.

So oder so: Steuerberater lohnt sich NIE! In 9 Jahren habe ich es ein einziges Mal in Anspruch genommen, und heraus kam nur, dass ich bisher immer alles richtig gemacht habe. Ist natürlich viel Aufwand, sich mit Betriebsausgaben, Zahlen usw. zu beschäftigen. Aber es gab nur einen einzigen Steuerberater, der überhaupt stundenweise abrechnet (Honorar: 90 Euro/60 Minuten zuzüglich USt.). Alle anderen übernehmen nur die GESAMTE Steuererklärung, weil sich das natürlich mehr lohnt. Das kostet mehrere hundert Euro. Da habe ich - auch wenn ich hauptberuflich DaF unterrichtet habe und sehr viele verschiedene Betriebsausgaben sammeln musste - alles selber gemacht.

Ich rufe lieber für einzelne(!) Fragen beim Finanzamt an.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: aw ()
Datum: 11. Januar 2013 18:54

@shams: PS: Dass du nicht an der VHS, Uni o.ä. arbeitest, ist natürlich schade. Die Frage, was man alles vom Honorar abziehen kann, um sein Einkommen zu berechnen, gibt es aber schon Beiträge hier im Forum, auch wenn sie einige Jahre alt sind. Man kann auf jeden Fall VIEL abziehen. Wenn man nicht Honorar mit Einkommen verwechselt, lohnt sich das also...

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 11. Januar 2013 19:34

Liebe aw,

danke für deinen Beitrag.

Interessant, dass du bisher erfolgreich auf einen Steuerberater verzichtet hast. Ich tendiere ja auch dahin, mich alleine durchzukämpfen, mit Hilfe von Literatur.

Bei mir ist es wie du beschreibst: Hauptberuflich sozialversicherungspflichtig angestellt, nebenberuflich DaFler. Ich bin also in einer recht privilegierten Lage im Vergleich zu einigen anderen.

Ich unterrichte teils an der Uni, teils an Sprachschulen.

Obwohl Sprachschulen hier immer so schlecht wegkommen: Ich finde das Unterrichten dort entspannter als an der Uni. Und wenn ich die Vor- und Nachbereitungszeit mit einrechne, auch lukrativer. Denn die Honorare an der Uni liegen ja nur knapp darüber und dabei wird viel mehr verlangt.

Ich unterichte lieber eine gemütliche Kleingruppe als 25 Stundenten, plus - unvergütete - Sprechstunde, Prüfungen etc.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: aw ()
Datum: 11. Januar 2013 20:43

Also, dann habe ich noch einen Tipp:
Ich hatte z.B. eine hauptberufliche Angestelltentätigkeit. Daneben Lehrtätigkeit an Uni/VHS; hierfür habe ich wie immer den Übungsleiterfreibetrag angesetzt.
Daneben habe ich aber in einem Kalenderjahr auch noch Einzelunterricht privat gegeben. Von diesem Honorar habe ich dann nur die Betriebsausgaben für diesen Unterricht abgezogen (z.B. Kauf eines Lehrbuchs, Kopien?? Eigentlich gab es da fast nichts, weil es bei mir zu Hause war; noch nichtmal Fahrtkosten).
Das heißt, ich hatte 2 verschiedene nebenberufliche Tätigkeiten: eine mit Übungsleiterfreibetrag und eine ohne.
Also z.B.:
3000 Euro Honorar von Uni/VHS => 2.100 Euro Übungsleiterfreibetrag => 900 Euro sind "zu versteuerndes Einkommen".
Dazu 800 Euro aus dem Privatunterricht; wo ich nur 50 Euro Betriebsausgaben abziehen konnte = 750 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Also insgesamt 1.650 Euro Jahreseinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit.
Das Finanzamt hat diese Aufteilung akzeptiert. Das ist im Gesetz, glaube ich, eine Grauzone, auf jeden Fall habe ich dazu keine eindeutige Aussage gefunden und habe es einfach so gemacht (bzw. beim Finanzamt gefragt). Versuch das doch mal, bevor du direkt auf den Übungsleiterfreibetrag verzichtest! Dann machst du einfach, statt das EÜR-Formular auszufüllen, ein Word-Dokument mit einer formlosen EÜR (ist gesetzlich erlaubt und steht sogar in den EÜR-Unterlagen!!).

Der Steuersatz richtet sich dann immer nach deinem GESAMTEN Jahreseinkommen, die Angestelltentätigkeit mitgerechnet. Also wenn du 10.000 Euro als Angestellte hast = insgesamt mit meinem Beispiel 11.650 Euro Jahreseinkommen, wird der Steuersatz wohl ein anderer, als wenn du 30.000 Euro Gehalt = 31.650 Euro Jahreseinkommen hast.

Als Ausgabe kannst du bei einem Job an der privaten Sprachschule alles ansetzen, was du an Kosten hast, z.B.:
- Kauf von Lehrmaterial
- Kopien
- Fahrtkosten / bei Auto: Kilometergeld (wenn du sie nicht schon bei der Angestelltentätigkeit absetzt, z.B. Monatsticket. Doppelt absetzen ist verboten.).
- qm des häuslichen Arbeitszimmers, wenn die Schule kein Lehrerzimmer mit Arbeitsplatz als Vor- und Nachbereitungsraum zur Verfügung stellt (also Warmmiete anteilig für die qm, die den Arbeitsbereich/Schreibtischbereich in der Wohnung bilden)
- Telefon/Internetkosten anteilig für diese Sprachschule
- Fortbildungsgebühren und Fahrtkosten zu Fortbildungen
- Büromaterial: Kauf von Korrekturstiften u.ä.

Ich glaube, das sind die wichtigsten Ausgaben, die man evtl. als Freiberufler hat. Es muss aber eindeutig sein, dass die Kosten wirklich für die PRIVATE Sprachschule angefallen sind. Wenn ich ein Lehrbuch kaufe, das an der Uni benutzt wird, kann ich nicht den Übungsleiterfreibetrag nehmen und ZUSÄTZLICH dieses Lehrbuch einfach als Betriebsausgabe vom Honorar der privaten Schule abziehen, bzw. man müsste dann beweisen, dass das Buch für die private Schule gebraucht wurde und nicht an der Uni. Bei einer Steuerprüfung wäre das jedenfalls schlecht ... Also wieder das Thema: Man kann eine Ausgabe/Quittung nur 1mal absetzen.

Im Erläuterungsblatt zur EÜR stehen auch noch ein paar Beispiele für Betirebsausgaben bei Lehrtätigkeit. Im Prinzip fast alles, was du für den Job an Geld ausgibst, außer dem Kauf von adäquater Lehrer-Kleidung. :-)

Rentenversicherungsbeiträge kann man als Nebenberufler natürlich auch absetzen, aber nicht in der EÜR, sondern im Mantelbogen, glaube ich.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Thomas D. ()
Datum: 12. Januar 2013 12:22

Ich habe mich immer im kleinen bzw. großen KONZ schlau gemacht. Den gibt´s für 10€ im Buchhandel. Sehr einfach geschrieben und gute Tipps auch für Leute, die sich mit der Materie schwertun.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Johannes Berndt ()
Datum: 12. Januar 2013 12:55

- Das Kilometergeld kann man auch dann absetzen, wenn man nicht mit dem Auto fährt, selbst dann, wenn man zu Fuß geht.
- Man kann Handwerkerrechnungen absetzen, auch wenn sie nichts mit dem eigenen "Geschäft" zu tun haben. Grund dafür ist wohl eine indirekte Subventionierung des Handwerks.
- Aus dem selben Grund kann man Teile der Betriebskosten für die Wohnung (Gärtner, Schornsteinfeger, Hausreinigung) absetzen.
- Interessant sind auch "Nichtbeanstandungsgrenzen". Damit ist gemeint, dass man inoffiziell z.B. eine geschäftlich motivierte Reise absetzen kann, und wenn der Betrag eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, wird niemand danach fragen. Oft setzen Steuerberater solche fiktiven Reise- oder Weiterbildungskosten (200-300 EURO) auf die Liste.
- Für Tage, an denen man mindestens zwei Kunden besucht und dann auch länger unterwegs ist (ich glaube 10 Stunden), gibt es eine Verpflegungspauschale in gestaffelter Höhe. Es geht mit 6 EURO/Tag los.
- Das Arbeitszimmer schlägt mit ca. 1500 EURO zu Buche, dazu kommt die Einrichtung. Auch die Fahrt zum Möbelhaus ist absetzbar, auch dann, wenn man gar nicht kauft, sondern nur guckt.
- Als Dozent muss man ja auch sehr viel lesen. Belletristik ist Fachliteratur.
- Allerdings sollte man das Spiel auch nicht übertreiben. Denn meines Wissens winken die Finanzbeamten die Erklärung dann durch, wenn das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben schlüssig ist (oder natürlich unschlüssig, aber zu Ungunsten des Steuerzahlers). Haben sie den Eindruck, das Verhältnis passt nicht, prüfen sie genau und kommen dann vielleicht bei einer Kotrolle zu dem Schluss, dass Belletristik doch keine Fachliteratur ist.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 12. Januar 2013 13:35

Wow, vielen Dank für eure nützlichen Hinweise und Infos!

Einerseits freue ich mich ja, dass wirklich so viele Dinge steuerlich absetzbar sind. Andererseits klingt das auch ganz schön kompliziert.

Den Konz werde ich mir zulegen, vielleicht auch ergänzend ein Steuerprogramm für den Comuter. Und dann mal sehen, ob ich da alleine durchsteige. Irgendwie will ich auch nicht zu viel Aufwand betreiben.. Darf ich fragen wieviel Steuern ihr im Jahr so etwa einsparen bzw. zurückholen konntet?

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Frau Schmidt ()
Datum: 12. Januar 2013 14:10

Leider haben die meisten von uns ja nicht viel zum Absetzen: Wer wenig verdient, der konsumiert ja auch viel weniger als andere Steuerzahler.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 12. Januar 2013 14:20

Liebe Frau Schmidt, da hast du natürlich recht. Aber in deinem Fall dürfte es anders aussehen, oder? In einem deiner Beiträge habe ich gelesen, dass du nur noch ab 50 Euro/UE unterrichtest. Das finde ich eine ganze Menge.

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