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Arbeitsmarkt und Honorare

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11 Jahre zuvor
Gaspard
Es geht ja darum, dass diese Kursleiterpauschale den Gesamtgewinn entsprechend reduziert an Stelle der separat aufgelisteten Betriebsausgaben (die bei Hauptberuflichen oft noch höher liegen). Der übrig bleibende Gewinn (also nach Abzug der Pauschale) wird regulär versteuert. Bevor ich aber nun Verwirrung stifte, frage ich nochmal bei meinem Steuerberater nach, der weiß es genau.
Forum: Arbeitsmarkt und Honorare
11 Jahre zuvor
Gaspard
Ich habe jetzt auch noch mal nachgeschaut und tatsächlich ist dieser Übungs-/Kursleiterfreibetrag erhöht worden. Soweit ich verstehe, ist es bei dieser steuerfreien Aufwandsentschädigung unerheblich, ob es sich um eine selbständige oder unselbständige, hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Hier sollte man aber in der Tat den Steuerberater fragen. Eine Beratung bekommt man durcha
Forum: Arbeitsmarkt und Honorare
11 Jahre zuvor
Gaspard
Sofern man auf Honorar arbeitet und keine allzu großen Betriebsausgaben hat, ist es das Einfachste, nach §3, Nr.26 des Einkommenssteuergesetzes den Kursleiterfreibetrag in Höhe von 1.848,- EUR abzusetzen. Damit kann man also pauschal absetzen, ohne separat aufzuschlüsseln. Lohnt sich aber, wie gesagt nur, wenn die Ausgaben wirklich nicht darüber hinausgehen.
Forum: Arbeitsmarkt und Honorare
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