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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 17. Juni 2017 16:32

Kater-Miau: Ja, Sie haben Recht. Die fachliche Kompetenz solcher Prüfer sollte man sich da etwas genauer anschauen - kritisch.

Wenn Sie Hilfe für das Verwaltungsgericht brauchen, z. B. so etwas wie einen Gutachter, möchte ich Ihnen diese gerne kostenfrei anbieten. Ich brauche vor nichts Angst zu haben, ich habe mein Berufsleben hinter mir und bin Rentner. Waas das Goethe-Institut von mir hält oer nicht, soll mir ziemlich egal sein. Ich brauche die nicht. Ich habe auch DaF jahrelang an chinesischen und koreanischen Unis an Germanistischen Abteilungen dort unterrichtet.

Wenn Sie möchten, können Sie mich über turnoi75@rocketmail.com anmailen, so dass ein Auustausch bezüglich der notwendigen Einzelheiten möglich ist.

Eines sollten Sie bitte auch beim Gang zum Verwaltungsgericht beachten: Ein solches Gericht wird nicht Ihre fachliche Kompetenz beurteilen können oder wollen, da es dafür fachlich nicht kompetent ist. Es kann nur prüfen, ob das Goethe-Insttitut bzw. der Prüfer irgendwelche Formfehler gemacht hat.

Ja, prüfen wir mal die Prüfer des Goethe-Instituts!...


Zitat

Ich schätze...in all meiner Bescheidenheit... Ich sollte das GoetheInstitut auf seine Eignung zum DaF unterricht prüfen, und nicht umgekehrt. :-)))

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Kater-Miau ()
Datum: 17. Juni 2017 17:26

Caruso: Vielen Dank für Ihr Angebot.
Gut zu wissen, dass es noch in Deutschland tapfere unerschrockene Linguisten gibt. :-)))

Ich merke mir Ihre E-Mail Adresse, und melde mich unbedingt in den nächsten Tagen, sobald ich Post vom Gericht bekomme, und sobald das Goethe-Institut die Prüfungsunterlagen rausrückt. Hoffe ich...auf Anordnung des Gerichts...

Ja das Gericht kann in der Regel nicht jemandes Fachkompetenz beurteilen.
Der Richter ist ja kein Arzt, Pilot, oder Sinologe

Aber aber... dieser Fall ist was spezielles.
Hier gehr es um die Deutsche Sprache.
Und einem deutschen Richter am Verwaltungsgericht zu unterstellen, er wäre nicht Imstande und nicht kompetent genug, festzustellen, ob ein Ausländer gut, sehr gut, oder sehr sehr gut Deutsch kann...
Ich weiss nicht...
Es gibt alltägliche Sachen, einfache Tatsachen, gesunder Menschenverstand, wo mann kein Fachmann zu sein braucht, um die zu bewerten.
Und ich hoffe, ein Jurastudium und Berufung zum Richter sind Voraussetzungen genug dafür, dass einer im Kopf richtig tickt, und als Deutscher das Deutsch eines Ausländers bewerten kann.

Sonst könnte jeder vor Gericht behaupten, da der Richter kein studierter Mathematiker ist, kann er die Prozesskosten nicht richtig berechnen, und die Sume einer Überprüfung durch einen Methematiker bedarf.

Oder, da er kein Gynäkogole ist, darf er keine Vaterschaftsklagen prüfen.

Ja, ein Richter ist kein Mathematiker, Gynäkologe oder Deutsch (DaF) Lehrer...aber er ist ein Mensch dem der Staat einen gesunden Menschenverstand zutraut.

Wenn es zur mündlichen Verhandlung kommt, würde ich im Gerichtssaal das Goethe-Institut gerne fragen, ob es die Kompätenz des Richters in Sachen "Deutsch" anzweifele, und wie wären denn die Aussichten für diesen Richter den C2 Test zu bestehen.

Nee, echt... wie redegewandt sind deutsche Richter wirklich? ;-)))

Ich hab neulich extra bei den berliner Polizisten nachgefragt, wenn sie in ihrem Bericht schreiben "Der Ausländer sprach gut/schlecht Deutsch", ob diese spontane Bewertung dann vor Gericht bestand hat. Ja, haben die gemeint, das Gericht traut einem Polizisten zu, ungefär zu bewerten, wie gut jemand Deutsch kann.
Und ein Richter steht, hoffe ich, im gesellschaftlichen Ansehen und auf der Evolutionstreppe viel höher als ein einfacher berliner Polizist. :-)))



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.06.17 21:12.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 18. Juni 2017 11:57

Nun, dazu gheört nicht allzu viel Mut. Ein wenig Zivilcourage reicht da auch.

LOL...ich würde mal das Goethe-Institut mit der "berühmt-berüchtigten (ständig wütenden) Schwiegermutter" mit dem schwingenden Kochlöffel in der Hand vergleichen.

Könnte evtl. also ganz lustig werden. Wenn das mal vorbei und abgeschlossen ist, sollte man mit dem ganzen Vorgang auch an die Presse gehen.

Für viele Leute ist das das sicher nicht nur informativ, sondern hat wohl auch einen gewissen Unterhaltungswert. Dazu sind Possen eigentlich da, um schön im Rahmen einer Satire verrissen zu werden. Damit wird dann auch eine Textvorlage für die nächste Teil-Prüfung Sprechen in einem weiteren C2-Test mit anderen Prüfungskandidaten geliefert....Hahaha

(Hinweis: "verreißen" ist für mich hier ein Synonym für "durch den Kakao ziehen")


Zitat

Gut zu wissen, dass es noch in Deutschland tapfere unerschrockene Linguisten gibt. :-)))



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 18.06.17 12:06.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 18. Juni 2017 12:29

Das ist wohl nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist, wie der Richter sich selber einschätzt hinsichtlich seiner Kompetenz, auch hinsichtlich Ihres Deutsch da ein eigenes Urteil abgeben zu können.

Ich hatte schon mal mit dem Berliner Verwaltungsgericht zu tun, als meine alte Alma Mater (Uni, die FU) es nicht fertig gebracht hatte, mir meine Promtionsurkunde an meine Dienstanschrift an einer koreanischen Uni rechtzeitig nachzusenden, nachdem das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen war und ich alle meine gedruckten Dissertations-Pflichtexemplare abgeliefert hatte. Das hätte für mich Gehaltseinbußen an der koreanischen Uni bedeutet, wo ich gleich nach der Promotion eine Stelle gefunden hatte, die ich kurzfristig antreten musste. Das Verfahren ging zu meinen Gunsten aus, und nachdem das Berliner Verwaltunmgsgericht eingeschaltet war, hatte ich auf einmal ganz schnell meine Promoptionsurkunde in der Hand und wurde als Professor an der Uni dort eingestuft. Es geschehen immer wieder Wunder....LOL

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind in der Regel 100 % kostenfrei, wenn Sie keinen Anwalt einschalten (was, je nach Fall, Vor- und Nachteile haben kann).

Auf in den Kampf- die Schwiegermutter naht, siegesgewiss klappert ihr Gebiss!...LOL


Zitat

Und ein Richter steht, hoffe ich, im gesellschaftlichen Ansehen und auf der Evolutionstreppe viel höher als ein einfacher berliner Polizist. :-)))

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Vivi St ()
Datum: 16. November 2017 16:42

Wie ist es gelaufen Herr Kater-Miau?
ich habe mich vor zwei Monate für die C2 Prüfung angemeldet.jetzt mache ich mir Sorge ob ich das schaffen kann...Am besten ziehe ich die Anmeldung zurück..und Ich hoffe sie haben gewonnen! Goethe Institut ist durchaus arrogant...

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Galina Laskova ()
Datum: 06. November 2019 21:58

Hallo! Ich hätte gerne gewusst, was es sich daraus ergeben hat. Ich habe 2 Mal die C2 Niveau Goethe-Institut-Prüfung nicht bestanden. Bin aber scharf darauf, da ich eine ausgebildete Deutschlehrerin mit dem Migrationshintergrund bin und brauche es als Deutschlehrerin in Deutschland zu arbeiten. Ansonsten ungerechten Weise finde ich kaum eine vernünftige Arbeit hier. LG L.G.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Fabiani ()
Datum: 10. November 2019 02:40

Lieber Kater-Miao,
ich habe mich fast bepinkelt vor Lachen, als ich Ihre Beiträge gelesen habe, wirklich ein toller Stoff für eine Komödie.
Kommen Sie zum ÖSD, da kann ich Sie prüfen. Volle Punkte!

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Stephen Maturin ()
Datum: 26. November 2019 19:15

Bei der Goethe C2-Prüfung wird überhaupt nicht die Umgangssprache getestet, sondern ausschließlich die Bildungssprache. Da hilft also absolut nichts 20 Jahre lang in der Kneipe Witze zu erzählen, sondern eventuell 1 Jahr lang Deutschlandfunk zu hören und verstehen.

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