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Ja, der Zoll macht Ernst - auch bei anonymen Anzeigen!
geschrieben von: FransDaF ()
Datum: 02. August 2015 12:14

Ich mache Euch darauf aufmerksam, dass ein weiteres Mal ein Bildungsträger ins Visier der Zollfahnder geraten ist.

Aus der Abendzeitung München vom 31.07.2015:

"Am vorletzten Schultag vor den großen Ferien haben die Sabel-Schulen im Zentrum von München überraschend Besuch von Steuerfahndern und Ermittlern des Hauptzollamtes bekommen. [...]
Wie Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch auf Anfrage der AZ erklärte, gehen die Fahnder einer anonymen Anzeige nach. Es geht um eine angebliche Scheinselbstständigkeit von Dozenten. [...] Ob sich die Vorwürfe bestätigen und ob ein möglicherweise illegales Beschäftigungsverhältnis der Dozenten auch nach dem Wechsel des Vorstandes fortgesetzt wurde, muss nun erst untersucht werden. Die Sichtung der Dokumente und Verträge wird voraussichtlich mehrere Monate dauern. [...]"

Quelle: "Hausdurchsuchung bei den Sabel-Schulen" - Münchener Abendzeitung vom 31.07.2015

Auch ich will nicht vorverurteilen und vielleicht sind die Vorwürfe unberechtigt, also dass es bei den Sabel-Schulen keine Scheinselbständigkeiten gab oder gibt. Doch interessant für alle DaFZler ist die Wortgruppe

"gehen die Fahnder einer anonymen Anzeige nach"

Wie ist das mit Eurem Vertragspartner?
- Seid Ihr in die Arbeitsorganisation eingegliedert?
- Müsst Ihr an Besprechungen, Konferenzen etc. teilnehmen (heißt, Ihr könnt nicht ohne Gefahr "Nein" sagen bzw. es wird generell erwartet)
- Ihr seid angehalten, an betrieblichen "Weiterbildungsstunden" teilzunehmen und müsst Konsequenzen fürchten, wenn Ihr es nicht tut? (Ein Freiberufler kümmert sich selbst um seine Qualifizierung und laufende Fortbildung!)
- Macht Euch der Vertragsparter Vorschriften, wie Ihr das Endziel zu erreichen habt? (z. B. mit einem vorschreibenden Curriculum)
- Bekommt Ihr Hospitationen, obwohl Ihr das nicht wollt?
- Es wird Euch verwehrt, den Unterrichtsort frei zu wählen? (z. B. auch jenseits des Unterrichtsraumes: Ihr wollt einen den Zielen dienenden Unterrichtsgang/eine Exkursion ohne Kosten durchführen, müsst aber eine Genehmigung einholen; also es reicht kein Bescheidgeben oder ein "Nein" habt Ihr trotz fehlender zielbezogener Sachlogik zu akzeptieren.)
- Seid Ihr in Eurer Lehrtätigkeit darin beschnitten, persönlich und eigenverantwortlich zu handeln?
- Es wird Euch verwehrt, die Lehr- und Lernmaterialien frei zu wählen? (z. B. "Bei uns benutzen alle Dozenten 'Themen neu' [Bsp.]" - "Ich habe damit keine guten Erfahrungen gemacht. Ich werde 'Lagune' [Bsp.] benutzen." - "Das geht nicht. Alle unsere Kursleiter benutzen das gleiche Buch.")
- Gibt es Konsequenzen bzw. Androhung von Konsequenzen, wenn Ihr Kollegen nicht vertretet?


Das meiste müsst Ihr mit "Ja" beantworten? Auch wenn die Liste der Kriterien verlängert werden kann - die oben genannten reichen schon für einen begründeten Anfangsverdacht: Höchste Zeit für eine Anzeige gegen Euren angeblichen Vertragspartner, der wahrscheinlich in Wahrheit Euer Arbeitgeber ist. - Wie Ihr am Beispiel der Sabel-Schulen seht, ist auch eine anonyme Anzeige nicht umsonst. Die für die Bildungseinrichtungen zuständigen Stellen ergeben sich aus der Adresse des Bildungsträgers; danach das Hauptzollamt auswählen. Ihr findet die Adressen hier:

Dienststellenverzeichnis des Zolls

Der Frans

P. S. Vielleicht ist ja unter Euch zufällig jemand, der als freiberuflicher DaF-Lehrer in den internationalen Programmen bei Sabel gearbeitet hat. Wie war's? Wirklich und echt selbstständig und ohne Dienstanweisungen geblieben? Wenn nicht, füttert den Zoll! War im Gegenteil alles paletti und Sabel gehört zu den wenigen schneeweißen Schafen? Dann könntet Ihr ja helfen, einen seriösen Vertragspartner zu entlasten ...

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