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Arbeitsmarkt und Honorare

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Mitteilungspflicht?
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 18. April 2023 12:48

Liebe Kollegen,

weiß jemand, ob der Träger dem Dozenten eine Veränderung des Honorarsatzes in Form eines neuen Vertrages mitteilen muss? Oder reicht eine informelle Mitteilung in einem Messengerdienst?

Hintergrund ist, dass ich von dieser Erhöhung des Satzes nur zufällig erfahren habe, weil es keine Veranlassung gab, in den Messenger zu schauen, bzw. es keine Anordung gibt, regelmäßig dort hineinzuschauen.

Dank und Gruß
c.

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Re: Mitteilungspflicht?
geschrieben von: ainja ()
Datum: 18. April 2023 20:45

Welche "Anordnungen" als Selbstständige/r bzw. Freiberufler/in?

Sollte die Aushandlung des Honorars nicht zwischen Dir und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin stattinden?

Sehr merkwürdig - spricht nicht gerade für Euer Vertragsverhältnis.

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Re: Mitteilungspflicht?
geschrieben von: Anna78 ()
Datum: 19. April 2023 12:58

cxyrz schrieb:
-------------------------------------------------------
> Liebe Kollegen,
>
> weiß jemand, ob der Träger dem Dozenten eine
> Veränderung des Honorarsatzes in Form eines neuen
> Vertrages mitteilen muss? Oder reicht eine
> informelle Mitteilung in einem Messengerdienst?

Ich finde das zumindest sehr ungewöhnlich und würde schon erwarten, dass es zumindest eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag gibt.

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Re: Mitteilungspflicht?
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 19. April 2023 21:23

Das BAMF hat letztes Jahr die Sätze erhöht. Soweit ich weiß, macht sich der Träger strafbar, wenn er diese Erhöhung nicht an die Dozenten weitergibt.

Ich kenne es von anderen Trägern so, dass es eine Mitteilung an die Dozenten gibt, die Honorarsätze entsprechend zu ändern.

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Re: Mitteilungspflicht?
geschrieben von: ainja ()
Datum: 20. April 2023 23:00

Du bist selbstständig. Steh für Dich selbst ein und warte nicht darauf, was Dir im wohl offensichtlich abhängigen Verhältnis offeriert wird oder nicht.

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