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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Monika Schneider ()
Datum: 10. Dezember 2009 22:18

Hallo Carmen,

vielen Dank, dass du dich noch gemeldet hast und mir weitere gute Tipps gibst.

Benötige ich für das Finanzamt eine offizielle Bescheinigung meiner VHS, dass es sich um den gleichen Lehrinhalt, nur mit andrem Etikett handelt und entsprechend vom Amt geförderte Personen daran teilnehmen, oder reicht ein Schreiben meinerseits aus?

Die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist bei einem priv.Träger sicherlich ein guter Vorschlag.

Auch ich bekomme keine Fahrtkosten erstattet, nur die über die Nachbarstädte hinaus wohnenden Dozenten dürfen sich diese erstatten lassen. Das ist auch ungerecht, meine Wohnort grenzt zwar an die Stadt meiner Arbeitsstelle, aber immerhin muss ich mit dem Auto 25 km zurücklegen. Aber das ist wohl ein anderes ungerechtes Kapitel....

Vielleicht kann mir auch noch jemand die zweite Frage meiner ersten e-mail beantworten?

Dir erstmal herzlichen Dank!

LG
Moni

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: sissy83 ()
Datum: 04. Januar 2010 10:36

Hallo Carmen,

ich weiß nicht, ob du noch hier reinschaust und Zeit/Lust auf ein Treffen hättest. In Sachen Hemingways könnte ich diesen Dienstag oder Donnerstag um 12h, alternativ die selben Termine in der nächsten Woche! Würde mich nach wie vor sehr freuen dich mal zu treffen!

Viele Grüße, sissy

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Carmen Arnold ()
Datum: 07. Januar 2010 12:09

Hallo, Sissy,

anscheinend hat das mit meinem letzten Mail nicht geklappt. Nächster Donnerstag ginge bei mir erst ab 15 h.

Gehe jetzt mal rüber ins Hemingways.

Carmen

Habe graumelierte kinnlange Haare - Man(n) sagt ich sei eine Mischung aus Helen Mirren und Marlene Dietrich ;-))

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Geschäftskonto nötig???
geschrieben von: kvitka ()
Datum: 07. Januar 2010 15:04

sorry, wenn ich jetzt irgendwo falsch lande, ich finde mich hier nicht wirklich zurecht.
Also, der Postbank ist es jetzt aufgefallen, dass auf meinem privaten Giro- Konto Honorare eingehen. Und die wollen jetzt natürlich,dass ich es in ein Geschäftskonto umwandeln lasse!!!Für 9,90 im Monat.
Habt ihr denn alle tatsächlich ein Geschäftskonto?????

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: sissy83 ()
Datum: 12. Januar 2010 11:24

hilfe Carmen, welche Mail?? oder meintest du beitrag?? was ist mir da entgangen? leider war der letzte Beitrag dann zu kurzfristig um 12.09h...
also diesen Donnerstag 14.1. um 15h Hemingways?? Wenn du mir hier bis 12h bescheid gibts komme ich auf JEDEN FALL!!!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.01.10 10:40.

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Carmen Arnold ()
Datum: 14. Januar 2010 18:03

Hallo, liebe Sissy,

sodele, ich wage es und gebe dir mal meine Handy-Nr. 0174-1082069.

Morgen, Freitag, bin ich jedoch sehr schlecht zu erreichen. Versuche doch mal am Samstag anzurufen.

Bis dahin, schöne Zeit.

Gruß von Lu downtown nach Lu

Carmen

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: sissy83 ()
Datum: 15. Januar 2010 09:43

Hi

alles klar, bis morgen!

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Carmen Arnold ()
Datum: 17. Januar 2010 18:33

Martin und Wolfgang,

habe inzwischen - noch im alten Jahr - eine Regressforderung an einen meiner alten "Möchte-gern-Steuerberater" gestellt (per Anwalt).

In diesem Zusammenhang könnt er mir vielleicht noch zu folgendem Punkt weiterhelfen. Wolfgang, du hattest seinerzeit weitere Auskünfte und Hilfe angeboten.


Verstehe ich dich richtig, dass die erbrachte Leistung in Integrationskursen nach Definition § 4 Nr. 21 (einundzwanzig) zwar nicht umsatzsteuerfrei ist - wenn aber der Träger, für den ich den Integrationskurs auf Honorarbasis halte, die Kriterien von § 4 Nr. 22 (zweiundzwanzig, z. B. VHS) erfüllt, das Honorar doch wieder umsatzsteuerfrei ist.


Auf alle Fälle schon jetzt schönen Dank für eure Unterstützung.

Gruß aus downtown LU

Carmen

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Arthur Ostermann ()
Datum: 18. Februar 2010 22:05

Hallo zusammen und vielen Dank für die hilfreichen Informationen!
Bei mir ist mehrfach der Fall eingetreten, dass Auftraggeber (e.V.s, Universitäten, bzw. Uni-nahe Institute) noch nie von § 4, 21B UStG gehört haben und in ihren Honorarvereinbarungen nur darauf hinweisen, dass man als Dozent dafür verantwortlich ist, Steuern (nicht genauer genannt) zu zahlen.
Frage: Müsste nicht, sofern diese Träger nicht nach $4, 21B USt befreit sind, die USt, wie auf anderen Rechnungen auch, ausdrücklich ausgewiesen werden?
Und: Nach mündlichen Honorarabsprachen bin ich sehr versucht, eine Rechnung zu schreiben (über das vereinbarte Honorar) und, wie es das Gesetz verlangt, USt draufzuschlagen (sofern mir keine Befreiung vorgelegt werden kann) – ein wenig dreist vielleicht, aber dreist ist doch auch ein Honorar von 20 ¤ (z.B.) anzubieten, wenn es letztlich nur ca. 16¤ sind oder? Gibt es Erfahrungswerte oder Tipps für derartige Verhandlungen?

Vielen Dank im Voraus!
Arthur Ostermann

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Franziska ()
Datum: 20. Februar 2010 09:52

Ich wurde nach meiner letzten Steuererklärung reizenderweise vom Finanzamt darauf hingewiesen,
dass ich für alle Einkünfte an Instituten, die keine ausdrückliche Befreiung vorlegen konnten,
Umsatzsteuer zu zahlen hätte. Toll. Ich musste einiges aus eigener Tasche nachzahlen.
Also Arthur: Dreist? Im Gegenteil, notwendig!

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: arthur ostermann ()
Datum: 24. Februar 2010 21:37

Vielen Dank erstmal für Deine Antwort, Franziska!
Bei allen Auftraggebern, die ich danach gefragt habe, kam die gleiche Antwort: "Befreiung? §4? Nie gehört. Das hat noch nie jemand gefragt." Und natürlich: "Sie müssen ihr Honorar selbst versteuern."
Nun, erstmal werde ich als Kleinunternehmer nach §19 UStG arbeiten, um nicht noch 20% der klammen Honorare abführen zu müssen. Aber es wundert mich schon. "Das hat noch nie jemand gefragt." – Sind alle anderen auch Kleinunternehmer? Oder zahlen keine USt (evtl. mit bösem Erwachen)?
Und weiß vielleicht jemand, ob es bei Universitäten und gemeinnützigen Vereinen noch besondere Regelungen gibt (USt-Befreiung)? Und wie das mit Vereinen ist, die von der Körperschaftssteuer befreit sind, sind die automatisch auch von der USt befreit?
Fragen über Fragen – Danke im Voraus:
Arthur

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Sonne79 ()
Datum: 26. Februar 2010 13:21

hallo,

im §4 Nr.21 steht:

1) Zu den Unternehmern, deren Leistungen unter die Steuerbefreiung fallen können, gehören auch einzelne Personen, die als freie Mitarbeiter an Schulen, Hochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen Unterricht erteilen. Eine Unterrichtstätigkeit liegt vor, wenn Kenntnisse im Rahmen festliegender Lehrprogramme und Lehrpläne vermittelt werden. Die Tätigkeit muß regelmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt werden. Einzelne Vorträge fallen nicht unter die Steuerbefreiung.

Also, sind wir USt befreit?

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Carmen Arnold ()
Datum: 20. März 2010 13:56

Hallo, liebe Sonne,

wie du richtig zitierst heißt es "können" umsatzsteuerbefreit sein. D. h. man/frau muss/sollte an anderer Stelle minütiös die weiteren Bedingungen, die ein Freiberufler erfüllen muss, um tatsächlich umsatzsteuerbefreit zu sein, nachlesen.

Wie bekannt ist unsere Steuergesetzgebung sehr sehr kompliziert und nicht immer gerade logisch. Ich habe mal gehört, dass es in Deutschland 70 % der weltweit existierenden Gesetze zu Steuerfragen gibt. Ich glaube, das sagt alles.

Bitte entschuldige, dass ich erst heute antworte, aber u. a. muss ich auch noch den Regress-Prozess gegen meinen Ex-Buchhalter durchziehen, der mich durch Falschberatung um über 1700 Euro bedubbelt hat.

Gruß aus Mannheim von einem DaF-Workshop

Carmen

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Hans Hirner ()
Datum: 09. November 2012 14:48

Hallo Carmen,
ich arbeite an einen Sprachinstitut in Nürnberg das Deutsch-Integrationskurse durchführt.Die Schule ist vom BamF dafür anerkannt. Die Schule bezahlt das Honorar seit Mitte 2011 ohne Umts. Diese Maßnahmen sind ab März 2011 umsatzsteuerfrei fürden Bildungsträger gestellt worden.
Mein Steuerberater berichtet mir nun, dass ich als selbstständiger Dozent auch un diesem Fall der Umsatzsteuer unterliege und ich nun aufs Nettohonorar noch 19% ans FA abzuführen hätte.
Ich entnehme deinem Beitrag, dass du bei ähnlicher Problematik in deinem Fall Klarheit bekommen hast und vielleicht gibt es Parallelen und Klärung in meiner Sache dazu.

Auf Nachricht freue ich mich und herzliche Grüße aus Nürnberg

Hans Hirner

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: aw ()
Datum: 09. November 2012 15:12

Also, ich habe mal vom Finanzamt die Auskunft bekommen, dass man immer dann umsatzsteuerbefreit ist, wenn man an Institutionen unterrichtet, die laut UStG. selbst umsatzsteuerbefreit sind. Also im Prinzip alle öffentlichen/gemeinnützigen Träger: VHS, Uni, ... und offensichtlich auch ein privater(???) Träger in Nürnberg. D.h. alle diese Honorare sind OHNE USt. und man braucht auch nichts an Finanzamt zu zahlen!!

Das wäre doch eine ganz einfache Regel... Ist es etwa doch nicht so einfach?

Unklar blieb damals nur, ob ich z.B. umsatzsteuerpflichtig werde, wenn ich 30.000 Euro Honorar von USt.-befreiten Institutionen bekomme und 8.000 von nicht-befreiten, d.h. insgesamt nicht mehr Kleinunternehmer bin, aber teilweise doch nicht USt.-pflichtig.
Der Fall ist aber dann nicht eingetreten und so weiß ich die Antwort bis heute nicht.

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: shams ()
Datum: 09. November 2012 16:40

Und wie sieht es bei privaten Sprachschulen und sonstigen Sprachanbietern aus? Sind die auch von der Umsatzsteuer befreit?

Ich bin bisher ganz naiv davon ausgegangen, dass alle Dozenten generell von der Umsatzsteuer befreit sind. Aber nachdem ich diesen Strang gelesen habe, bin ich etwas verunsichert...

Soll ich meinen Sprachschulanbieter nun ganz direkt darauf ansprechen, ob er von der U. befreit ist?

Gibt es denn jemanden hier, der an einer privaten Sprachschule unterrichet und tatsächlich die geforderten 19 % Steuer abführt?

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: aw ()
Datum: 09. November 2012 18:48

Soweit ich weiß, sind private Anbieter (= Firmen) grundsätzlich nicht befreit. Wäre daher interessant zu wissen, ob dieser Träger in Nürnberg privat ist?

Bei Privatunterricht (also zu Hause, nicht bei privaten Schulen) soll man ja auch immer MWSt. draufschlagen, weil man die MWSt. dafür auf jeden Fall abführen muss - wiederum natürlich nur, wenn man nicht Kleinunternehmer ist.

Wer USt.-pflichtig ist, darf ja wiederum selbst die gezahlte USt. für Betriebsausgaben (Kopien, Bücher, ...) vom Finanzamt zurückfordern - ein unglaublicher Aufwand in der Buchführung...

Zusammengefasst ist es - glaube ich - so:
- Honorar unter 17.500 Euro im Jahr: nicht USt.-pflichtig
- Honorar über 17.500 Euro, aber alles nur von öffentlichen Institutionen, die selbst befreit sind: nicht USt.-pflichtig
- Honorar über 17.500 Euro, alles von privaten Schulen: USt.-pflichtig
- Honorar über 17.500 Euro, aber gemischt von befreiten und nicht befreiten Kursträgern: ???????

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: shams ()
Datum: 15. November 2012 13:17

Bei den niedrigen Löhnen knacken vermutlich die wenigsten die 17,500 Euro-Grenze und sind damit als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit.

Was ich mich nun frage: Wie sieht es aus, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Stelle hat (für die man ganz normal Lohnsteuer etc. zahlt) und zusätzlich freiberuflich als DaF-Lehrkraft unterrichtet?

Wie verhält es sich dann da mit Steuern? Zählt dann auch die Kleinunternehmer-Regelung? Hat hier jemand Erfahrungen?

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: aw ()
Datum: 15. November 2012 18:21

So unwahrscheinlich ist das gar nicht, dass man über 17.500 Euro Honorar im Jahr bekommt. Dazu gab es schon viele Beiträge hier im Forum ...

Seit wann ist man als Angestellter auch "Kleinunternehmer"? Warum sollte das Gehalt(!) dazuzählen bzw. zu dem "Unternehmer"-Einkommen gerechnet werden? Völlig absurd ...

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Re: Umsatzsteuer-Paragraph 4 Nr. 21 - Rechnungslegung und Steuererklärung
geschrieben von: Tabitha ()
Datum: 16. November 2012 17:36

Wenn du hauptberuflich als freie Lehrkraft arbeitest, dann kommst du doch locker über die 17.500€-Grenze, selbst wennn du nach Klitschen-Tarif bezahlt wirst.
Wer Probleme mit dem ganzen Steuerkram etc. hat, dem kann ich die Buchhaltungskurse für Freiberufler der Volkshochschulen sehr empfehlen. Bei uns macht das ein freier Steuerberater, der sich super mit dem Kram auskennt und auch alle Fragen kompetent beantworten kann. Ein bisschen Zeit und Energie muss man da schon investieren, aber das wollen die meisten Lehrkräfte leider nicht.

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